Sozialgerichtsgesetz

   Erster Teil - Gerichtsverfassung (§§ 1 - 59)   
   Fünfter Abschnitt - Rechtsweg und Zuständigkeit (§§ 51 - 59)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/SGG/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ SGG (https://dejure.org/gesetze/SGG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ SGG
__paste_bez____paste_norm__ Sozialgerichtsgesetz (https://dejure.org/gesetze/SGG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Sozialgerichtsgesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 52

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Siebente Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes vom 09.12.2004 (BGBl. I S. 3302) mit Wirkung vom 01.01.2009 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.01.2009
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Siebentes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes09.12.2004BGBl. I S. 3302

Rechtsprechung zu § 52 SGG

301 Entscheidungen zu § 52 SGG in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 301 Entscheidungen

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht