Rechtsprechung
| BVerwG, 25.06.1963 - II C 125.61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Adressat des Anspruchs auf beamtenrechtliche Unfall-Hinterbliebenenversorgung - Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches und der Regelungsbedürftigkeit des Anspruchs - Gerichtliche Überprüfung nach Unanfechtbarkeit des angegriffenen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 16.05.1961 - OS I 25/60
- BVerwG, 25.06.1963 - II C 125.61
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 03.12.1954 - II C 201.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.06.1963 - II C 125.61
Das Versorgungsverhältnis der Klägerin könnte zu den von diesen Vorschriften erfaßten Rechtsverhältnissen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann gehören, wenn die Klägerin schon am 8. Mai 1945 einen Anspruch auf beamtenrechtliche Unfall-Hinterbliebenenversorgung gehabt hätte und wenn dieser Anspruch aus Gründen regelungsbedürftig geworden wäre, die mit dem Zusammenbruch zusammenhängen (vgl. BVerwGE 1, 251 und BVerwG, Urteile vom 26. Juli 1958 - BVerwG II C 87.57 - [ZBR 1959 S. 60], vom 14. November 1958 - BVerwG II C 79.57 - [DVBl. 1959 S. 331] und vom 29. Mai 1962 - BVerwG II C 60.60 -). - BVerwG, 26.09.1962 - VI C 140.60
Verwaltungsprozessuale Ausgestaltung der Unanfechtbarkeit eines …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1963 - II C 125.61
Nach der ständigen Rechtsprechung des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, ist die zuständige oberste Dienstbehörde nicht gehindert, trotz Unanfechtbarkeit eines früheren - schon vor Einführung der Generalklausel ergangenen - Bescheides sich mit einer neuen Sechentscheidung einer gerichtlichen Überprüfung der materiellen Rechtslage zu stellen (ebenso u.a. Urteile vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 140.60 - [MDR 1963 S. 162] und BVerwG VI C 139.60), und eine solche neue Sachentscheidung ist hier in dem angefochtenen Bescheid vom 9. April 1956 zu erblicken. - BVerwG, 31.01.1963 - II C 5.61
Anspruch auf Versorgungsbezüge nach dem Gesetz zur Regelung der …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1963 - II C 125.61
Zur Zeit des Zusammenbruchs war auch nicht etwa wegen des - wirklichen oder nur vermeintlichen - Anspruchs der Klägerin auf Gewährung der beamtenrechtlichen Unfall-Hinterbliebenenversorgung ein behördliches Verfahren anhängig, dessen Abschluß durch den Zusammenbruch verhindert werden ist - also ein Sachverhalt gegeben, der möglicherweise trotz Nichtgewährung der Unfall-Hinterbliebenenversorgung bis zum 8. Mai 1945 einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Zusammenbruch und der Regelungsbedürftigkeit herzustellen geeignet wäre (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Juni 1962 - BVerwG VI C 53.60 - und vom 31. Januar 1963 - BVerwG II C 5.61 -).
- BVerwG, 13.06.1962 - VI C 53.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.06.1963 - II C 125.61
Zur Zeit des Zusammenbruchs war auch nicht etwa wegen des - wirklichen oder nur vermeintlichen - Anspruchs der Klägerin auf Gewährung der beamtenrechtlichen Unfall-Hinterbliebenenversorgung ein behördliches Verfahren anhängig, dessen Abschluß durch den Zusammenbruch verhindert werden ist - also ein Sachverhalt gegeben, der möglicherweise trotz Nichtgewährung der Unfall-Hinterbliebenenversorgung bis zum 8. Mai 1945 einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Zusammenbruch und der Regelungsbedürftigkeit herzustellen geeignet wäre (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Juni 1962 - BVerwG VI C 53.60 - und vom 31. Januar 1963 - BVerwG II C 5.61 -). - BVerwG, 26.09.1962 - VI C 139.60
Wiedereröffnung des Verwaltungsrechtsweges durch einen Zweitbescheid - Verjährung …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1963 - II C 125.61
Nach der ständigen Rechtsprechung des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, ist die zuständige oberste Dienstbehörde nicht gehindert, trotz Unanfechtbarkeit eines früheren - schon vor Einführung der Generalklausel ergangenen - Bescheides sich mit einer neuen Sechentscheidung einer gerichtlichen Überprüfung der materiellen Rechtslage zu stellen (ebenso u.a. Urteile vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 140.60 - [MDR 1963 S. 162] und BVerwG VI C 139.60), und eine solche neue Sachentscheidung ist hier in dem angefochtenen Bescheid vom 9. April 1956 zu erblicken. - BVerwG, 14.11.1958 - II C 79.57
Regelungsbedürftigkeit eines Beamtenverhältnisses als Voraussetzung eines …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1963 - II C 125.61
Das Versorgungsverhältnis der Klägerin könnte zu den von diesen Vorschriften erfaßten Rechtsverhältnissen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann gehören, wenn die Klägerin schon am 8. Mai 1945 einen Anspruch auf beamtenrechtliche Unfall-Hinterbliebenenversorgung gehabt hätte und wenn dieser Anspruch aus Gründen regelungsbedürftig geworden wäre, die mit dem Zusammenbruch zusammenhängen (vgl. BVerwGE 1, 251 und BVerwG, Urteile vom 26. Juli 1958 - BVerwG II C 87.57 - [ZBR 1959 S. 60], vom 14. November 1958 - BVerwG II C 79.57 - [DVBl. 1959 S. 331] und vom 29. Mai 1962 - BVerwG II C 60.60 -). - BVerwG, 26.06.1958 - II C 87.57
Anspruch eines ehemaligen Postbeamten auf Übertragung eines entsprechenden Amtes …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1963 - II C 125.61
Das Versorgungsverhältnis der Klägerin könnte zu den von diesen Vorschriften erfaßten Rechtsverhältnissen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann gehören, wenn die Klägerin schon am 8. Mai 1945 einen Anspruch auf beamtenrechtliche Unfall-Hinterbliebenenversorgung gehabt hätte und wenn dieser Anspruch aus Gründen regelungsbedürftig geworden wäre, die mit dem Zusammenbruch zusammenhängen (vgl. BVerwGE 1, 251 und BVerwG, Urteile vom 26. Juli 1958 - BVerwG II C 87.57 - [ZBR 1959 S. 60], vom 14. November 1958 - BVerwG II C 79.57 - [DVBl. 1959 S. 331] und vom 29. Mai 1962 - BVerwG II C 60.60 -). - BVerwG, 23.06.1959 - II C 47.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.06.1963 - II C 125.61
Denn die zur Entscheidung stehende Klage ist nach Meinung des Senats unbegründet, und in einem solchen Fall kann auf Zurückweisung der Revision eines Klägers erkannt werden, weil ein Kläger durch Abweisung der Klage als unbegründet statt als unzulässig nicht beschwert wird (ebenso BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1954 - BVerwG I B 31.53 - Urteile vom 1. Juli 1950 - BVerwG II C 76.57 - und vom 23. Juni 1959 - BVerwG II C 47.58 -). - BVerwG, 29.05.1962 - II C 60.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.06.1963 - II C 125.61
Das Versorgungsverhältnis der Klägerin könnte zu den von diesen Vorschriften erfaßten Rechtsverhältnissen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann gehören, wenn die Klägerin schon am 8. Mai 1945 einen Anspruch auf beamtenrechtliche Unfall-Hinterbliebenenversorgung gehabt hätte und wenn dieser Anspruch aus Gründen regelungsbedürftig geworden wäre, die mit dem Zusammenbruch zusammenhängen (vgl. BVerwGE 1, 251 und BVerwG, Urteile vom 26. Juli 1958 - BVerwG II C 87.57 - [ZBR 1959 S. 60], vom 14. November 1958 - BVerwG II C 79.57 - [DVBl. 1959 S. 331] und vom 29. Mai 1962 - BVerwG II C 60.60 -). - BVerwG, 09.02.1954 - I B 31.53
Auszug aus BVerwG, 25.06.1963 - II C 125.61
Denn die zur Entscheidung stehende Klage ist nach Meinung des Senats unbegründet, und in einem solchen Fall kann auf Zurückweisung der Revision eines Klägers erkannt werden, weil ein Kläger durch Abweisung der Klage als unbegründet statt als unzulässig nicht beschwert wird (ebenso BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1954 - BVerwG I B 31.53 - Urteile vom 1. Juli 1950 - BVerwG II C 76.57 - und vom 23. Juni 1959 - BVerwG II C 47.58 -). - BVerwG, 01.07.1958 - II C 76.57
Anspruch auf Wiedergutmachung für die Nichtzulassung zur Laufbahn des gehobenen …
- BVerwG, 26.10.1971 - I C 55.66
Anspruch auf eine behördliche Bescheinigung des Nichtbestehens eines Verbotes - …
Das Revisionsgericht ist befugt, die in der Vorinstanz rechtsirrig aus prozessualen Gründen ausgesprochene Klageabweisung aus sachlich-rechtlichen Gründen zu bestätigen, wenn die Klage - wie hier - aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt Erfolg haben kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1963 - BVerwG II C 125.61 -, Urteil vom 17. Juli 1969 - BVerwG II C 8.66 - [DÖD 1970, 71] mit Hinweis auf Urteil vom 26. Februar 1965 - BVerwG VII C 80.62 - [Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 9]; BGH, Urteil vom 25. November 1966 - V ZR 30/64 - [NJW 1967, 773], Urteil vom 16. Juni 1970 - VI ZR 98/69 - [NJW 1970, 1683]). - BVerwG, 12.01.1967 - II C 88.64
Antrag auf Gewährung einer unwiderruflichen ruhegehaltfähigen Zulage - …
Gegenstand des Art. 131 GG und des Gesetzes zu Art. 131 GG ist deshalb nicht die Regelung von Ansprüchen auf Bezüge, die schon vor dem staatlichen Zusammenbruch nicht bewilligt oder nicht mehr gezahlt wurden und für deren Regelung, wenn überhaupt, ein Bedürfnis nicht erst infolge des Zusammenbruchs eingetreten ist (ebenso u.a. BVerwGE 1, 251;Urteile vom 26. Juni 1958 - BVerwG II C 87.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 62 G 131 Nr. 3], vom 14. November 1958 - BVerwG II C 79.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 63 G 131 Nr. 30], vom 29. Mai 1962 - BVerwG II C 60.60 - undvom 25. Juni 1963 - BVerwG II C 125.61 -). - BVerwG, 07.12.1965 - II C 199.61
Anrechnung der ostzonalen Rente des Ehegatten auf die Versorgungsbezüge des …
Sie stehen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgrenzung der "wiederholenden Verfügung" von einem "Zweitbescheid" im Beamtenrecht (vgl. BVerwGE 13, 99 [BVerwG 10.10.1961 - VI C 123/59] sowie die Urteile vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 140.60 - [MDR 1963 S. 162] und vom 25. Juni 1963 - BVerwG II C 125.61 -).
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