Rechtsprechung
| BVerwG, 14.05.1964 - II C 134.62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bei einer Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts abgeleisteter Dienst als öffentlicher Dienst - Ausübung der Tätigkeit eines Treuhänders der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung für zwangsübertragene Vermögen als öffentlicher Dienst - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 04.05.1962 - V A 17.61
- BVerwG, 14.05.1964 - II C 134.62
Papierfundstellen
- DÖV 1964, 710
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.02.1954 - V ZR 135/52
Treuhänder und Rückerstattungsverfahren
Auszug aus BVerwG, 14.05.1964 - II C 134.62
Im übrigen hat der Treuhänder fremde Vermögenswerte im eigenen Namen mit dem Ziele verwaltet, die Substanz des Vermögens zu erhalten und nach kaufmännischen Grundsätzen Nutzungen zu erzielen (…vgl. Dölle-Zweigert, a.a.O. RdNrn. 191 ff.; BGH, Urteil vom 26. Februar 1954 - V ZR 135.52 - [NJW 1954 S. 918 mit weiteren Nachweisen]; KG, Beschluß vom 23. Oktober 1953 - 9 U 1400.53 - [NJW 1954 S. 351]; OLG München, Beschluß vom 24. Juni 1953 - 2 W WBA 112 - [NJW/RzW 1953 S. 241]). - BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 413/53
Teilweise Verfassungswidrigkeit der Anlage zum G131
Auszug aus BVerwG, 14.05.1964 - II C 134.62
Bei der Auslegung des in § 35 Abs. 3 G 131 verwendeten Begriffs "öffentlicher Dienst" kann allerdings nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß dieser Begriff den gleichen Inhalt hat wie die der Abgrenzung des erfaßten Personenkreises dienende Begriffsbestimmung "öffentlicher Dienst" in Art. 131 des Grundgesetzes und dem hierzu ergangenen Gesetz, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dahin geklärt worden ist, daß sie nur den bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn abgeleisteten Dienst umfaßt (vgl. BVerfGE 6, 246 ff. und 257 ff. sowie 11, 30 [39] und 15, 46 [61 f.]).
- BVerwG, 17.12.1970 - II C 44.68
Besoldungsansprüche eines Beamten - Festsetzung eines Besoldungsdienstalters
Deshalb kann offenbleiben, ob die britische Besatzungsmacht mit der Minenräumung allein eine Verpflichtung des Reichs erfüllte oder - auch - zur Sicherung ihres eigenen Nachschubs tätig wurde, öffentliche Aufgaben können auch von Privaten geleistet werden (…vgl. Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 9. Aufl., § 24 Abschn. 5 S. 475 f.; Ibsen, Die gesetzliche Indienstnahme Privater für Verwaltungsaufgaben, veröffentlicht in Festgabe für Erich Kaufmann S. 141 ff.); aber die bloße Wahrnehmung solcher Funktionen ist nicht "öffentlicher Dienst" im besoldungsrechtlichen Sinne, weil es an einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn fehlt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Mai 1964 - BVerwG II C 134.62 - [DÖV 1964, 710]). - BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 21.82
Nachversicherung früherer Hilfspolizisten in Lothringen - Beleg über die …
Im gleichen Sinn hat sich auch der Senat in seinem Urteil vom 14. Mai 1964 - BVerwG 2 C 134.62 - (DÖV 1964, 710) ausgesprochen. - BVerwG, 02.06.1966 - VI B 3.66 Das Berufungsurteil steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 14. Mai 1964 - BVerwG II C 134.62 - [DÖV 1964 S. 710]), wonach öffentlicher Dienst im Sinne des § 35 Abs. 3 G 131 nur der bei einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts abgeleistete Dienst ist.
- BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 22.82
Nachversicherung früherer Hilfspolizisten in Lothringen - Beleg über die …
Im gleichen Sinn hat sich auch der Senat in seinem Urteil vom 14. Mai 1964 - BVerwG 2 C 134.62 - (DÖV 1964, 710) ausgesprochen. - BVerwG, 14.07.1971 - VI C 135.67
Begriff des "Herkunftslandes" - Ausübung "öffentlichen Dienstes" im Herkunftsland …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u. a. BVerfGE 15, 46 [61 f.]) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u. a. Urteil vom 14. Mai 1964 - BVerwG II C 134.62 - [DÖV 1964, 710]) ist öffentlicher Dienst in diesem Sinne nur der bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn abgeleistete Dienst. - BVerwG, 14.07.1965 - VI C 103.63
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von Übergangsgehalt …
Die Auffassung des Berufungsgerichts geht im übrigen von denselben Vorstellungen über das Wesen des öffentlichen Dienstes im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 G 131 aus, wie sie dem (allerdings nicht unmittelbar einschlägigen) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 1964 - BVerwG II C 134.62 - [DÖV 1964 S. 710] zugrunde liegen.
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