Rechtsprechung
| BVerwG, 23.04.1970 - II C 142.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Materielle Beweislast bei Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - Anspruch auf Unterhalt von während des zweiten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1967 - I A 115/66
- BVerwG, 23.04.1970 - II C 142.67
Papierfundstellen
- MDR 1969, 167
- DÖV 1970, 783
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62
Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1970 - II C 142.67
Der Grundsatz, daß die Verwaltungsbehörde regelmäßig die materielle Beweislast für die Rechtswidrigkeit des von ihr zurückgenommenen begünstigenden Verwaltungsakts trägt (BVerwGE 18, 168), gilt nicht in den Fällen, in denen sich die dem Verwaltungsakt zugrundegelegten tatsächlichen Angaben des Begünstigten als unwahr erweisen und unaufklärbar bleibt, ob andere, von dem Begünstigten nachträglich behauptete Tatsachen vorliegen, die den begünstigenden Verwaltungsakt im Ergebnis rechtfertigen würden (im Anschluß an Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG VI C 121.65 -).Das Berufungsgericht ist von dem Grundsatz ausgegangen, daß in der Regel die Verwaltungsbehörde, die einen begünstigenden Verwaltungsakt wegen Rechtswidrigkeit zurücknimmt, die materielle Beweislast für die Rechtswidrigkeit des zurückgenommenen Verwaltungsakts trägt (vgl. BVerwGE 18, 168).
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits klargestellt, daß die materielle Beweislast für die Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen begünstigenden Verwaltungsakts dann nicht der Verwaltungsbehörde obliegt, wenn der Begünstigte den begünstigenden Verwaltungsakt mit unlauteren Mitteln erwirkt hat, daß in diesem Zusammenhang der Begriff der "unlauteren Mittel" wesentlich umfassender ist als der Tatbestand des "Erschleichens" oder der "arglistigen Täuschung" und daß er alle Fälle vorwerfbaren Verhaltens einschließlich leichter Fahrlässigkeit umfaßt (vgl. BVerwGE 18, 168 [174]; Urteil vom 4. November 1964 - BVerwG VI C 219.61 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 45]; Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG VI C 84.64 - […
- BVerwG, 26.11.1969 - VI C 121.65
Ausschluss der Angehörigen der Waffen-SS von den Rechten aus dem Gesetz zu Art. …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1970 - II C 142.67
Der Grundsatz, daß die Verwaltungsbehörde regelmäßig die materielle Beweislast für die Rechtswidrigkeit des von ihr zurückgenommenen begünstigenden Verwaltungsakts trägt (BVerwGE 18, 168), gilt nicht in den Fällen, in denen sich die dem Verwaltungsakt zugrundegelegten tatsächlichen Angaben des Begünstigten als unwahr erweisen und unaufklärbar bleibt, ob andere, von dem Begünstigten nachträglich behauptete Tatsachen vorliegen, die den begünstigenden Verwaltungsakt im Ergebnis rechtfertigen würden (im Anschluß an Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG VI C 121.65 -).20 S. 575]; Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG VI C 121.65 - [für die Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts vorgesehen]).
- BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54
Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1970 - II C 142.67
Dieses Vorbringen der Revision entfällt deshalb als Grundlage für die daran geknüpfte Revisionsrüge, das Berufungsgericht habe die materielle Beweislast (zu diesem Begriff vgl. BVerwGE 3, 110 [115]) zu Unrecht dem Kläger aufgebürdet.
- BVerwG, 15.01.1969 - VI C 84.64
Rückforderung von ohne Rechtsgrund gezahlten Versorgungsbezügen - Erfordernis des …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1970 - II C 142.67
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits klargestellt, daß die materielle Beweislast für die Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen begünstigenden Verwaltungsakts dann nicht der Verwaltungsbehörde obliegt, wenn der Begünstigte den begünstigenden Verwaltungsakt mit unlauteren Mitteln erwirkt hat, daß in diesem Zusammenhang der Begriff der "unlauteren Mittel" wesentlich umfassender ist als der Tatbestand des "Erschleichens" oder der "arglistigen Täuschung" und daß er alle Fälle vorwerfbaren Verhaltens einschließlich leichter Fahrlässigkeit umfaßt (vgl. BVerwGE 18, 168 [174]; Urteil vom 4. November 1964 - BVerwG VI C 219.61 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 45]; Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG VI C 84.64 - [… - BVerwG, 04.11.1964 - VI C 219.61
Anerkennung der Verurteilung eines Kriegsgerichtes der Wehrmacht - Auswirkungen …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1970 - II C 142.67
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits klargestellt, daß die materielle Beweislast für die Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen begünstigenden Verwaltungsakts dann nicht der Verwaltungsbehörde obliegt, wenn der Begünstigte den begünstigenden Verwaltungsakt mit unlauteren Mitteln erwirkt hat, daß in diesem Zusammenhang der Begriff der "unlauteren Mittel" wesentlich umfassender ist als der Tatbestand des "Erschleichens" oder der "arglistigen Täuschung" und daß er alle Fälle vorwerfbaren Verhaltens einschließlich leichter Fahrlässigkeit umfaßt (vgl. BVerwGE 18, 168 [174]; Urteil vom 4. November 1964 - BVerwG VI C 219.61 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 45]; Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG VI C 84.64 - [… - BVerwG, 21.10.1964 - VI C 88.62
Auszug aus BVerwG, 23.04.1970 - II C 142.67
Diese Ausführungen des VI. Senats stehen nicht im Widerspruch zu seinem Urteil vom 21. Oktober 1964 - BVerwG VI C 88.62 - (DÖD 1965 S. 56); das Berufungsgericht, das zu dem gleichen Ergebnis gelangt ist, hat dies zutreffend erkannt.
- BVerwG, 17.09.1970 - II C 48.68
Keine Einrede der Entreicherung bei Anspruch des Bundes gegen Gemeinde
Insoweit ist die Verteilung der materiellen Beweislast die gleiche wie bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts; der Senat hat schon in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 23. April 1970 - BVerwG II C 142.67 - (im Anschluß an BVerwGE 34, 225 [228]) ausgeführt, der Grundsatz, daß die Verwaltungsbehörde regelmäßig die materielle Beweislast für die Rechtswidrigkeit des von ihr zurückgenommenen begünstigenden Verwaltungsaktes trägt, gelte nicht in den Fällen, in denen sich die dem Verwaltungsakt zugrunde gelegten tatsächlichen Angaben des Begünstigten nachträglich als unrichtig erweisen und unaufgeklärt bleibt, ob andere, von dem Begünstigten nachträglich behauptete Tatsachen vorliegen, die den begünstigenden Verwaltungsakt im Ergebnis rechtfertigen würden. - BVerwG, 27.12.1971 - II B 24.71
Verteilung der materiellen Beweislast bei Rechtsstreitigkeiten über die Rücknahme …
Zu Unrecht macht die Beschwerde - in erster Linie - geltend, das Berufungsurteil weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 1969 - BVerwG VI C 84.64 - (Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 29 und DöD 1969, 115), vom 26. November 1969 - BVerwG VI C 121.65 - (BVerwGE 34, 225) und vom 23. April 1970 - BVerwG II C 142.67 - (DÖV 1970, 783) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -).die Fälle, in denen der Begünstigte den Verwaltungsakt durch "unlautere" Mittel, nämlich durch vorwerfbares Verhalten - einschließlich leichter Fahrlässigkeit - erwirkt hat (vgl. das schon erwähnte Urteil BVerwG II C 142.67 und die dort angeführte Rechtsprechung),.
die Fälle, in denen sich die auf den Angaben des Begünstigten beruhende tatsächliche Grundlage des zurückgenommenen begünstigenden: Verwaltungsaktes als unrichtig erweist und unaufklärbar bleibt, ob andere, von dem Begünstigten nachträglich behauptete Tatsachen vorliegen, die den begünstigenden Verwaltungsakt rechtfertigen würden (vgl. das schon erwähnte Urteil BVerwG II C 142.67).
- BVerwG, 04.12.1987 - 9 B 299.87
Wegfall des Vertrauensschutzes gegenüber der Einziehung eines fehlerhaft …
Die Klägerin meint, das angegriffene Urteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1957 - BVerwG 4 C 235.56 - (BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56]), vom 23. April 1970 - BVerwG 2 C 142.67 - (DÖV 1970, 783), vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - (BVerwGE 66, 168) sowie vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 91.82 - (BVerwGE 68, 159) ab, weil es Vertrauensschutz gegenüber der Einziehung eines fehlerhaft erteilten Vertriebenenausweises ohne Rücksicht auf Verschulden allein schon dann versage, wenn der Ausweis aufgrund unrichtiger, dem Risiko- und Verantwortungsbereich des Antragstellers zuzurechnender Angaben ausgestellt worden sei; damit stehe das Berufungsurteil auch im Gegensatz zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1981 - 1 BvR 898/79 u.a. - (BVerfGE 59, 128).Auf eine Abweichung von den - im übrigen vor Erlaß des Verwaltungsverfahrensgesetzes liegenden - Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1957 - BVerwG 4 C 235.56 - (…a.a.O.) und vom 23. April 1970 - BVerwG 2 C 142.67 - (…a.a.O.) kommt es nicht an, weil bei einer Änderung oder Modifizierung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Divergenz nur dann von Bedeutung ist, wenn eine Abweichung von der letzten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts geltend gemacht wird (Beschluß vom 2. März 1976 - BVerwG 7 B 22.76 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 72 Beschluß vom 22. August 1979 - BVerwG 6 P 52.78 - Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 13).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 1 L 118/05
Widerruf eines Subventionsbescheides wegen mangelnder Zuverlässigkeit
Etwas anderes gilt zwar, wenn der Begünstigte den Verwaltungsakt durch unrichtige oder unvollständige Tatsachen erwirkt hat (BFH…, Urteil vom 13.10.1983, a. a. O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 23.04.1970 - II C 142.67 -, DÖV 1970, 783). - BVerwG, 13.09.1978 - 8 C 18.78
Rücknahme eines Vertriebenenausweises - Ausstellungsbehörde - Örtliche …
Sollte es auf die Frage der materiellen Beweislast ankommen, so ist davon auszugehen, daß sich die Verteilung der Beweislast nach den in den Urteilen vom 4. November 1964 - BVerwG 6 C 219.61 (Buchholz 234 § 53 G 131 Nr. 45 = DÖD 1965, 37), BVerwGE 34, 225 und vom 23. April 1970 - BVerwG 2 C 142.67 - (Buchholz 310, Vorbem. III zu § 42 Ziff. 3 VwGO Nr. 65 = DÖV 1970, 783) in Verbindung mit BVerwGE 18, 168 aufgestellten Grundsätzen richtet. - FG Düsseldorf, 03.05.2000 - 5 K 5963/92
Warenbezüge aus der DDR; Umsatzsteuerkürzung; Begünstigungsrücknahme; …
Dafür ist ein unlauteres Verhalten des Begünstigten nicht Voraussetzung (z.B. BFH-Urteile vom 13.10.83 VII R 33-34/82 u.a.; vom 26.3.80 VII R 97/76, BFHE 130, 209 = HFR 1980, Nr. 336; vom 2.12.75 VII R 59/73, BFHE 118, 115; unter Berufung auf BVerwG-Urteil vom 23.4.1970 II C 142.67, Die öffentliche Verwaltung -DöV- 1970, 783). - BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 3.82
Entziehung der Wiedergutmachung - Falsche Angaben über Schädigung
So kann die materielle Beweislast hinsichtlich des Vorliegens oder Nichtvorliegens der Anspruchsvoraussetzungen bei der Rücknahme unter Umständen anders zu beurteilen sein als beim Erlaß des Wiedergutmachungsbescheides, etwa wenn eine Täuschungs- oder Bestechungshandlung nicht ursächlich für den Bescheid geworden ist (vgl. hierzu z.B. BVerwGE 12, 353 [359]; 18, 168 [171 f.]; 24, 294 [299]; 34, 225 [227] sowie Urteil des erkennenden Senats vom 23. April 1970 - BVerwG 2 C 142.67 - [Buchholz 310 Vorbem. III zu § 42 VwGO Ziff. 3 Nr. 65 = DÖV 1970, 783]). - BVerwG, 13.09.1978 - 8 C 4.78 Sollte es auf die Frage der materiellen Beweislast ankommen, so ist davon auszugehen, daß sich die Verteilung der Beweislast nach den in den Urteilen vom 4. November 1964 - BVerwG 6 C 219.61 - (Buchholz 234 § 53 G 131 Nr. 45 = DÖD 1965, 37), BVerwGE 34, 225 und vom 23. April 1970 - BVerwG 2 C 142.67 - (Buchholz 310, Vorbem. III zu § 42 Ziff. 3 VwGO Nr. 65 = DÖV 1970, 783) in Verbindung mit BVerwGE 18, 168 aufgestellten Grundsätzen richtet.
- BVerwG, 02.03.1972 - VIII C 161.70
Voraussetzungen der Einziehung eines Flüchtlingsausweises - Zwangslage des …
Die Verteilung dieser Beweislast richtet sich nach den in den Urteilen vom 4. November 1964 - BVerwG VI C 219.61 - [Buchholz 234 § 53 G 131 Nr. 45 = DÖD 1965, 37], BVerwGE 34, 225 und vom 23. April 1970 - BVerwG II C 142.67 - [Buchholz 310, Vorbem. III zu § 42 Ziff. 3 VwGO Nr. 65 = DÖV 1970, 783] in Verbindung mit BVerwGE 18, 168 aufgestellten Grundsätzen. - BFH, 13.10.1983 - VII R 33/82 Dafür ist ein unlauteres Verhalten des Begünstigten nicht Voraussetzung (vgl. BVerwG-Urteil vom 23.4.1970 II C 142.67).
- VG Minden, 20.11.2009 - 8 K 1293/07
Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines nach gerichtlichem Vergleich erteilten …
- BVerwG, 17.07.1981 - 6 C 45.79
Begünstigender Verwaltungsakt - Beweislast bei Rücknahme - Eidesstattliche …
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