Rechtsprechung
| BVerwG, 02.07.1963 - II C 149.61 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 24.05.1961 - IV B 74.59
- BVerwG, 02.07.1963 - II C 149.61
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 15.11.1967 - VI C 10.64
Antrag auf Festsetzung eines Übergangsgehaltes während der Zeit einer …
Entsprechendes gilt für den Gewahrsam einer ausländischen Macht (vgl. Artikel II § 6 Abs. 1 des 3. ÄndG zum G 131 sowie die Urteile vom 2. Juli 1963 - BVerwG II C 149.61 - und vom 12. Februar 1964 - BVerwG VI C 214.61 -).Die darin getroffene Bestimmung, daß die Zeit der Kriegsgefangenschaft und Internierung angemessen zu berücksichtigen ist, bedeutet nicht, daß Kriegsgefangenschaft und Internierung in allen Rechtsbereichen gleichzubehandeln sind, und sie ermächtigt insbesondere die öffentlich-rechtlichen Dienstherren nicht, sich über spezielle Regelungen des Gesetzes zu Artikel 131 GG hinwegzusetzen (vgl. hierzu auch Urteil vom 2. Juli 1963 - BVerwG II C 149.61 -).
- BVerwG, 16.10.1967 - VI C 61.63
Begriff des "ehemaligen Berufssoldaten" - Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft …
Denn die Revision kann auch dann keinen Erfolg haben, wenn man von der zuletzt genannten und jedenfalls im Rahmen des § 53 Abs. 1 G 131 (F. 1957) für den Kläger günstigeren Auffassung ausgeht (die rückwirkende Gleichstellung des Gewahrsams einer ausländischen Macht mit der Kriegsgefangenschaft gemäß Art. 11 § 6 Abs. 1 des Dritten Änderungsgesetzes zum Gesetz zu Art. 131 GG ist nur bei Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 G 131 von Bedeutung, nicht auch im Rahmen des § 53 Abs. 1 Satz 1 G 131; vgl. Urteil vom 2. Juli 1963 - BVerwG II C 149.61 -).
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