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| BVerwG, 12.02.1959 - II C 150.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsirrtümliche Anwendung der ersten Alternative des § 7 Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (G 131) - Anstellungsgrundsätze für die Beamten der Stadt Berlin vom 3. März 1928 als beamtenrechtliche Vorschriften ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.02.1959 - II C 150.57
Ist die erste Berufung in ein Beamtenverhältnis allein oder überwiegend wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen worden, so ist nämlich die tatsächliche Vermutung begründet, daß auch die folgenden Ernennungen überwiegend auf diesen politischen Beweggründen beruhen (vgl. BVerwGE 2, 10 [19]; 3, 110 [113]). - BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54
Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1959 - II C 150.57
Ist die erste Berufung in ein Beamtenverhältnis allein oder überwiegend wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen worden, so ist nämlich die tatsächliche Vermutung begründet, daß auch die folgenden Ernennungen überwiegend auf diesen politischen Beweggründen beruhen (vgl. BVerwGE 2, 10 [19]; 3, 110 [113]). - BVerwG, 15.02.1957 - VI C 15.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.02.1959 - II C 150.57
Den Ausführungen des angefochtenen Urteils kann zwar entnommen werden, daß das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen ist, daß die hier in Frage kommenden Vorschriften Rechtssatzcharakter haben müssen (BVerwGE 4, 285). - BVerwG, 19.03.1958 - VI C 184.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.02.1959 - II C 150.57
Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 13. März 1958 - BVerwG II C 105.57 - mit eingehender Begründung entschieden, daß diese Berliner Anstellungsgrundsätze nur eine Ausführungsanweisung zu § 2 des angeführten Ortsgesetzes sind und keinen Rechtssatzcharakter haben (ebenso der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 19. März 1958 - BVerwG VI C 184.56 -). - BVerwG, 13.03.1958 - II C 105.57
Auszug aus BVerwG, 12.02.1959 - II C 150.57
Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 13. März 1958 - BVerwG II C 105.57 - mit eingehender Begründung entschieden, daß diese Berliner Anstellungsgrundsätze nur eine Ausführungsanweisung zu § 2 des angeführten Ortsgesetzes sind und keinen Rechtssatzcharakter haben (ebenso der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 19. März 1958 - BVerwG VI C 184.56 -).
- BVerwG, 10.12.1959 - II C 374.57
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung beider mit dem Recht des öffentlichen Dienstes, befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts sind die Anstellungsgrundsätze für die Beamten der Stadt B. keine Vorschriften mit Rechtssatzcharakter (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Februar 1957 - BVerwG VI C 15.56 - [DVBl. 1957, 794] undvom 11. Mai 1957 - BVerwG VI C 145.56 -) und mithin keine beamtenrechtlichen Vorschriften im Sinne des § 7 G 131(Urteil vom 12. Februar 1959 - BVerwG II C 150.57 -).
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