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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,47
BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61 (https://dejure.org/1962,47)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.1962 - II C 164.61 (https://dejure.org/1962,47)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1962 - II C 164.61 (https://dejure.org/1962,47)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grenzen der richterlichen Nachprüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung in den Ausbildungsabschnitten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 15, 39
  • DVBl 1963, 179
 
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Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61
    Über die Grenzen der richterlichen Nachprüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung (Ergänzung von BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59]).

    Damit rügt die Revision unrichtige Anwendung materiellen Rechts, nämlich eine Verkennung der Grenzen des dem Dienstherrn - nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59]) - vom Gesetz eingeräumten Beurteilungsspielraums bei der Feststellung, ob bei einem Beamten auf Probe der Entlassungsgrund der "mangelnden Bewährung" gegeben ist (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG).

    Das Berufungsgericht hat seiner Entscheidung ausdrücklich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die Grenzen der richterlichen Nachprüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung zugrunde gelegt, die im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die richterliche Nachprüfung von Prüfungsentscheidungen und pädagogischen Wertungen (BVerwGE 5, 153, 8 [BVerwG 29.06.1957 - II C 105/56], 192) entwickelt worden ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats in BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] sowie Urteile des VI. Senats vom 7. September 1960 - Buchholz BVerwG 237.2, § 70 LBG Berlin Nr. 2 -, von 7. Juli 1961 - BVerwG VI C 189.58 - und vom 17. Januar 1962 - BVerwG VI C 49.59 -).

    Diese im Gesetz nicht ausdrücklich ausgesprochene Beschränkung des richterlichen Prüfungsrechts ist der in Rede stehenden Vorschrift immanent, weil es sich hier - wie der Senat (in BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59]) bereits ausgeführt hat - ebenso wie bei einer Prüfungsentscheidung um einen solchen Akt wertender Erkenntnis handelt, der nicht nach allgemeinen objektiven Wertmaßstäben getroffen, sondern - wie von jeher bei der Beamtenauslese üblich - von Wertmaßstäben abhängig ist, die der Dienstherr unter Berücksichtigung der zahlreichen Anforderungen der konkreten Laufbahn im Interesse des öffentlichen Dienstes bestimmt.

  • BVerwG, 29.06.1957 - II C 105.56
    Auszug aus BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61
    Das Berufungsgericht hat seiner Entscheidung ausdrücklich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die Grenzen der richterlichen Nachprüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung zugrunde gelegt, die im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die richterliche Nachprüfung von Prüfungsentscheidungen und pädagogischen Wertungen (BVerwGE 5, 153, 8 [BVerwG 29.06.1957 - II C 105/56], 192) entwickelt worden ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats in BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] sowie Urteile des VI. Senats vom 7. September 1960 - Buchholz BVerwG 237.2, § 70 LBG Berlin Nr. 2 -, von 7. Juli 1961 - BVerwG VI C 189.58 - und vom 17. Januar 1962 - BVerwG VI C 49.59 -).

    Die Auffassung, daß die Einräumung eines gerichtsfreien Beurteilungsspielraums durch Art. 19 Abs. 4 GG nicht ausgeschlossen wird, hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 29. Juni 1957 (BVerwGE 5, 153 [BVerwG 29.06.1957 - II C 105/56] [162]) im Anschluß an Bachof (JZ 1955 S. 97 ff.) und Ule ("Vertretbarkeitslehre" in der Gedächtnisschrift für Jelinek S. 309 ff.) vertreten.

  • BVerwG, 14.07.1961 - VII C 25.61
    Auszug aus BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61
    Wird eine Prüfungsentscheidung gesetzlich einem bestimmten Gremium von Prüfern übertragen, so sollen nur sie urteilen, Eingriffe anderer Personen sind illegitim (vgl. BVerwGE 12, 359 [BVerwG 14.07.1961 - VII C 25/61]).

    Ebenso wie es einerseits dem Gesetzgeber unbenommen ist, der Verwaltung ein Handlungsermessen einzuräumen, also in bestimmtem Rahmen das Recht der Auswahl zwischen mehreren Möglichkeiten, so kann er ihr andererseits such bei der Ausfüllung eines von ihm selbst gesetzten unbestimmten Rechtsbegriffs einen gewissen Spielraum überlassen, um die von ihm durch die Fixierung des ausfüllungsbedürftigen Begriffs erstrebte Entscheidung (BVerwGE 12, 359 [BVerwG 14.07.1961 - VII C 25/61] [363]) zu finden, sofern dies nur aus sachlichen Gründen notwendig erscheinen muß.

  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61
    Der Grundsatz, daß die Interpretation unbestimmter Rechtsbegriffe wesentlicher Teil der Rechtsfindung ist (BVerfGE 2, 380 [BVerfG 01.07.1953 - 1 BvL 23/51] [395 f.]), wird nicht ohne weiteres dadurch beeinträchtigt, daß ein Gesetz selbst bei der Subsumtion des Sachverhalts unter einen ausfüllungsbedürftigen Begriff höchstpersönliche Entscheidungen fordert, die der richterlichen Nachprüfung nicht voll zugänglich sein sollen.
  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
    Auszug aus BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61
    Die Regelung des § 86 Abs. 2 VwGO will der betroffenen Partei nach gerichtlicher Ablehnung eines Beweisantrages noch in derselben Instanz die Möglichkeit eröffnen, zu der Ablehnung Stellung zu nehmen, insbesondere nunmehr andere Beweisanträge zu stellen (BVerwGE 12, 268 [BVerwG 23.06.1961 - IV C 308/60]).
  • BVerwG, 24.09.1953 - I C 51.53

    Allgemeine Grundsätze des Verfahrensrechts - Voraussetzungen für die Gewährung …

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61
    Soweit die Revision rügt, die Beklagte hebe die Entlassung wegen mangelnder Bewährung nicht mit den Einzelheiten aus der Tätigkeit des Klägers in Augsburg begründen dürfen, die sie erst im Laufe des Verwaltungsrechtsstreits zur Begründung angeführt hebe, übersieht die Revision, daß zur Begründung eines Verwaltungsakts noch während des Verwaltungsstreits Tatsachen nachgeschoben werden dürfen, wenn hierdurch - wie im vorliegenden Falle - der Verwaltungsakt nicht in seinem Wesensgehalt geändert und der Betroffene in seiner Rüchtsverteidigung nicht beeinträchtigt wird (BVerwGE 1, 12 [BVerwG 24.09.1953 - I C 51/53] und 311).
  • BVerwG, 23.01.1961 - II C 129.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61
    Das gleiche gilt, wenn eine sonstige Eignungsauswahl kraft Gesetzes in das Urteil bestimmter Personen gestellt wird (vgl. BVerwGE 12, 20 [BVerwG 23.01.1961 - II C 129/59] zum Widerspruch des Personalgutachterausschusses für die Streitkräfte gegen die Übernahme in das Soldatenverhältnis).
  • BVerwG, 07.07.1961 - VI C 189.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61
    Das Berufungsgericht hat seiner Entscheidung ausdrücklich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die Grenzen der richterlichen Nachprüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung zugrunde gelegt, die im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die richterliche Nachprüfung von Prüfungsentscheidungen und pädagogischen Wertungen (BVerwGE 5, 153, 8 [BVerwG 29.06.1957 - II C 105/56], 192) entwickelt worden ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats in BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] sowie Urteile des VI. Senats vom 7. September 1960 - Buchholz BVerwG 237.2, § 70 LBG Berlin Nr. 2 -, von 7. Juli 1961 - BVerwG VI C 189.58 - und vom 17. Januar 1962 - BVerwG VI C 49.59 -).
  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 49.59
    Auszug aus BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61
    Das Berufungsgericht hat seiner Entscheidung ausdrücklich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die Grenzen der richterlichen Nachprüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung zugrunde gelegt, die im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die richterliche Nachprüfung von Prüfungsentscheidungen und pädagogischen Wertungen (BVerwGE 5, 153, 8 [BVerwG 29.06.1957 - II C 105/56], 192) entwickelt worden ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats in BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] sowie Urteile des VI. Senats vom 7. September 1960 - Buchholz BVerwG 237.2, § 70 LBG Berlin Nr. 2 -, von 7. Juli 1961 - BVerwG VI C 189.58 - und vom 17. Januar 1962 - BVerwG VI C 49.59 -).
  • BVerwG, 30.06.1961 - IV B 5.61

    Rücknahme der Ausbildungshilfe bei nachträglicher Gewährung von Bezügen nach dem …

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61
    Die Revision hätte also nicht nur vortragen müssen, was der Kläger vorgebracht hätte, wenn die Ablehnung seiner Beweisanträge rechtzeitig bekanntgegeben und begründet worden wäre (BVerwG, Beschluß vom 30. Juni 1961 - IV B 5.61/C 8.61 -), sondern sie hätte weiter darlegen müssen, daß sein weiteres Vorbringen eine andere Entscheidung der Streitsache hätte herbeiführen können.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …

    Der Senat vermag auch keinen Anlaß zu erkennen, diese der Funktion des Rechtsprechens und von dort her der Regel entsprechenden Auffassung (vgl. dazu insbesondere BVerfG, Urteile vom 1. Juli 1953 - 1 BvL 23/51 - BVerfGE 2, 380 [395 f.] und vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56 - BVerfGE 6, 32 [42 f.] sowie BVerwG, Urteil vom 27. September 1962 - BVerwG II C 164.61 - DVBl. 1963, 179 und vom 28. Februar 1973 - BVerwG VIII C 116.70 - BVerwGE 42, 20 [22]) ausgedehnter gegen das zu verteidigen, was hier und da im Schrifttum als eine Art Tendenzwandel in der Rechtsprechung zur Beurteilungsermächtigung gedeutet worden ist.
  • BVerwG, 07.05.2019 - 2 A 15.17

    Beamter; Beurteiler; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungszeitraum; Bewährung; …

    Ein solches Werturteil soll sachverständig und zuverlässig nur der Dienstherr durch seinen in Personalsachen entscheidenden Vertreter aufgrund seines Gesamturteils und der Beurteilungen der mit der Erprobung beauftragten Beamten abgeben (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 27. September 1962 - 2 C 164.61 - BVerwGE 15, 39 ).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten …

    Diese Auffassung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Frage, ob die zur Ausübung des Beteiligungsrechts berufene Stufenvertretung dem Personalrat der Dienststelle des betroffenen Beamten in der vorgeschriebenen Weise Gelegenheit zur Äußerung gegeben hat, einen internen Vorgang bei der Willensbildung der Personalvertretung betrifft, der die Rechtmäßigkeit der beteiligungspflichtigen Maßnahme des Dienstherrn nicht berührt (vgl. Urteile vom 27. September 1962 - BVerwG 2 C 164.61 - <ZBR 1963, 213>; BVerwGE 21, 240 ; 66, 291 und vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 28.82 - ).
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