Rechtsprechung
| BVerwG, 30.06.1966 - II C 17.63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall - Beamenrechtliche Dienstunfallregelung und Voraussetzung eines engen Zusammenhangs zwischen dem Unfall und dem Dienst - Aufenthalt in einem Wartesaal als nicht mehr zum Dienstverhältnis gehörende Örtlichkeit - Gewährung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BBG § 135 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1962 - I A 598/62
- BVerwG, 30.06.1966 - II C 17.63
Papierfundstellen
- BVerwGE 24, 246
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (3)
- BSG, 22.01.1957 - 2 RU 92/55
Auszug aus BVerwG, 30.06.1966 - II C 17.63
Dieses hat nämlich in seiner Rechtsprechung (vgl. a.a.O. und BSGE 4, 219 [222]) ausgeführt, die Beantwortung der Frage, ob ein Umweg im Verhältnis zur kürzesten Wegverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als "erheblich" anzusehen sei, könne nicht allein von der Länge der zu vergleichenden Wegstrecken abhängen; vielmehr seien dabei alle nach der Verkehrsanschauung maßgeblichen Umstände in Betracht zu ziehen, insbesondere das gewählte Verkehrsmittel sowie die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, im Hinblick auf dieses Verkehrsmittel einen bestimmten Weg einzuschlagen, um "möglichst schnell und sicher" die Arbeitsstätte oder die Wohnung zu erreichen. - BVerwG, 16.05.1963 - II C 27.60
Bestehen eines Anspruchs auf Gewährung von Unfallhinterbliebenenversorgung - …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1966 - II C 17.63
Als "wesentlich" in diesem Sinne ist eine Ursache nicht schon dann anzusehen, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß der Erfolg entfiele (ebenso zu den gleichlautenden Regelungen des § 142 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Juni 1954 [GVBl. S. 237]; schon BVerwGE 16, 103 [106]; vgl. auch BVerwG Urteil vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 147.59 - [Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 7; ZBR 1963 S. 48]). - BVerwG, 26.09.1962 - VI C 147.59
Auszug aus BVerwG, 30.06.1966 - II C 17.63
Als "wesentlich" in diesem Sinne ist eine Ursache nicht schon dann anzusehen, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß der Erfolg entfiele (ebenso zu den gleichlautenden Regelungen des § 142 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Juni 1954 [GVBl. S. 237]; schon BVerwGE 16, 103 [106]; vgl. auch BVerwG Urteil vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 147.59 - [Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 7; ZBR 1963 S. 48]).
- VG Würzburg, 03.03.2015 - W 1 K 13.366
Polizeibeamter; Dienstunfall; Sich-in-den-Dienst-Versetzen; Überwiegendes …
Wird der dienstunfallrechtliche Nachhauseweg für eigenwirtschaftliche Verrichtungen bzw. zur Verfolgung privater Ansprüche unterbrochen, so ist auch der Zusammenhang mit dem Dienst unterbrochen, so dass die betreffende Verrichtung vom Dienstunfallschutz ausgenommen ist (…vgl. z.B. BVerwG, U.v. 27.5.2004 - 2 C 29/03 - juris Rn. 16;… U.v. 21.6.1982 - 6 C 90/78 - juris Rn. 17, 19 ff.; U.v. 30.6.1966 - II C 17/63 - juris). - BVerwG, 14.12.2004 - 2 C 66.03
Anerkennung; Dienstunfall; Schriftform; Sportunfall; Sportveranstaltung; …
Bei Unfällen im eher privaten Lebensbereich des Beamten müssen für ein Verhalten des Beamten, soll es der unfallgeschützten Sphäre zuzurechnen sein, die Anforderungen des Dienstes ursächlich sein (vgl. Urteil vom 11. September 1969 - BVerwG 2 C 30.66 - BVerwGE 34, 20, 22, auch bereits Urteil vom 30. Juni 1966 - BVerwG 2 C 17.63 - BVerwGE 24, 246, 249 zu dem Erfordernis des engen Zusammenhanges und der dafür wesentlichen Ursachen). - BVerwG, 04.06.1970 - II C 39.68
Anerkennung eines Dienstunfalls - Wegeunfall eines Beamten
Das bedeutet in dem hier gegebenen Zusammenhang, daß die Gründe für das Zurücklegen des Weges, auf dem der Unfall sich ereignete, im wesentlichen in der Arbeit (Ausbildung) bzw. im Beamtendienst zu finden sein müssen (BSGE 1, 171 [172]; 8, 53 [55]; BVerwGE 16, 103 [106]; 19, 44 [45]; 21, 307 [310]; 24, 246 [249]).Dabei sind die Art der Fortbewegung (Gehen oder Fahren) und die Wahl zwischen den üblichen Verkehrsmitteln (öffentliches Verkehrsmittel, Fahrrad, Motorrad, Kraftwagen) dem vom Gesetzgeber vorgegebenen typischen privaten Lebensbereich des Beamten zuzuordnen (im Ergebnis ebenso BVerwGE 24, 246 [248];… BSG SozR § 543 RVO a.F. Bl. A a 17 Nr. 21;… Lauterbach, Unfallversicherung 3. Aufl., § 550-RVO Anm. 17 a).
- BVerwG, 12.02.1971 - VI C 36.66
Erhöhung von Versorgungsbezügen - Dienstausübung außerhalb einer Dienststelle
Bei einer solchen Ausgangslage müssen für ein Verhalten des Beamten, soll es der unfallgeschützten Sphäre zuzurechnen sein, die Anforderungen des Dienstes ursächlich sein (vgl. Urteil vom 11. September 1969 - BVerwG II C 30.66 - [BVerwGE 34, 20, 22], auch bereits Urteil vom 30. Juni 1966 - BVerwG II C 17.63 - [BVerwGE 24, 246, 249] zu dem Erfordernis des engen Zusammenhanges und der dafür wesentlichen Ursachen). - BVerwG, 06.05.1975 - II C 35.73
Voraussetzungen eines Dienstunfalls
Zur Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, daß die - mit § 152 Abs. 3 Nr. 2 LBG wörtlich übereinstimmende - Regelung des § 135 Abs. 2 Nr. 2 BBG Umwege grundsätzlich deshalb nicht in den beamtenrechtlichen Unfallschutz einbeziehe, weil die Vorschrift nur Wege unter Unfallschutz stelle, die ihre wesentliche Ursache im Dienst haben (vgl. auch BVerwGE 24, 246; 35, 234 [BVerwG 04.06.1970 - II C 39/68]und 39, 83); und es hat diesen Standpunkt dahin präzisiert, daß der Gesetzgeber durch die erwähnte Vorschrift nicht die zwischen der Dienststelle und der Wohnung des Beamten liegende Wegstrecke schlechthin, sondern nur das wesentlich durch den Dienst bedingte Gefahrenrisiko der Fortbewegung des Beamten auf dieser Wegstrecke - nach Beendigung des Dienstes also die Zurücklegung des unmittelbaren Weges von der Dienststelle in Richtung seiner Wohnung - und die damit verbundene Teilnahme am Verkehr unter Unfallschutz gestellt habe.Die Änderung des § 550 RVO durch Einfügung des oben zitierten Satzes 2 bestimmt nämlich eindeutig eine Ausnahme von der auch in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Hinweise in BVerwGE 24, 246 [249 f.]) vertretenen Rechtsauffassung, daß der Umweg, um unter Unfall-(versicherungs-)schutz zu stehen, seine wesentliche Ursache in der beruflichen Tätigkeit haben müsse.
Das Bundessozialgericht hält aber wie bereits dargelegt, "erhebliche" Umwege versicherungsrechtlich ebenfalls gerade für nicht geschützt (vgl. BVerwGE 24, 246 [249] mit Nachweisen).
- BVerwG, 20.04.1977 - VI C 7.74
Bundeswehr - Verwahren von Bargeld - Schadensersatz - Haftung aus …
Das gelte jedenfalls für den hier vorliegenden Fall der allgemeinen Leistungsklage (BVerwGE 14, 323 [BVerwG 20.07.1962 - VII C 57/61]; 24, 253 [BVerwG 30.06.1966 - II C 17/63][258]). - BVerwG, 23.01.1970 - VI C 120.65
Anerkennung eines Dienstunfalls - Wegeunfall eines Beamten
In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat das Berufungsgericht diese Vorschrift dahin ausgelegt, daß bei einem Unfall, den ein Beamter auf dem Wege nach oder von der Dienststelle erleidet, beamtenrechtlicher Unfallschutz nur zu gewähren ist, wenn der nach oder von der Dienststelle führende Weg im Dienst seine wesentliche Ursache hat, wenn also andere mit dem Dienst nicht zusammenhängende Ursachen für das Zurücklegen des Weges in den Hintergrund treten (vgl. Urteile vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 147.59 -[Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 7 = ZBR 1963, 48] und vom 11. März 1965 - BVerwG II C 142.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 24 = ZBR 1965, 246]; BVerwGE 16, 103 [106]; 19, 44 [45]; 21, 307 [310]; 24, 246 [249]; vgl. neuerdings die Urteile vom 25. Juni 1969 - BVerwG VI C 49.65 - ZBR 1969, 347 = RiA 1969, 214] und vom 11. September 1969 - BVerwG II C 30.66 - [ZBR 1969, 386]).Insgesamt betrachtet beruht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Unfallversicherungsschutz auf dem Arbeitsweg auf Erwägungen, die letztlich ebenso wie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an das Erfordernis einer engen Beziehung und an einen rechtlich wesentlichen inneren Zusammenhang zwischen der versicherten Arbeitstätigkeit und dem Weg nach und von der Arbeitsstätte anknüpfen (vgl. hierzu auch BVerwGE 24, 246 [249 f.] mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts).
- BVerwG, 25.06.1969 - VI C 49.65
Beamtenrecht - (Kein Dienst-[Wege-]unfall, wenn Lokführer der Bundesbahnwährend …
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Bestimmung in ständiger Rechtsprechung dahin ausgelegt, daß der Weg seine wesentliche Ursache im Dienst haben muß, andere mit dem Dienst nicht zusammenhängende Ursachen für das Zurücklegen des Weges also in den Hintergrund treten müssen (vgl. Urteil vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 147.59 - [Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 7 = ZBR 1963, 48]; BVerwGE 16, 103 [BVerwG 16.05.1963 - II C 27.60] [106]; 19, 44 [45]; 21, 307 [310]; 24, 246 [249]).Selbst wenn aber ein solches dienstliches Interesse - anders als zur Abgrenzung der Begriffe "in Ausübung oder infolge des Dienstes" in § 135 Abs. 1 BBG - für den Zusammenhang des Weges mit dem Dienst genügte (vgl. dazu BVerwGE 21, 307 [BVerwG 06.07.1965 - BVerwG II C 39.63] [310] und BVerwGE 24, 246 [BVerwG 30.06.1966 - BVerwG II C 17.63] [249]), wäre die Erkundigung am letzten Urlaubstage doch überwiegend von dem persönlichen Interesse des Klägers bestimmt gewesen; denn er brauchte sich dann nicht an dem Tage der Dienstaufnahme zu vergewissern, ob der Dienstplan unverändert geblieben war.
- BVerwG, 12.07.1972 - VI C 10.70
Dienstunfallschutz beim Abholen von Bezügen - Ausführung einer notwendigen …
Ähnliches gilt für die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum sog. Wegeunfall (vgl. BVerwGE 19, 44; 21, 307 [BVerwG 06.07.1965 - II C 39/63]; 24, 246 [BVerwG 28.06.1966 - II C 10/64]; 34, 20 [BVerwG 05.09.1969 - IV C 67/68]; 35, 234 [BVerwG 04.06.1970 - II C 39/68]und neuerdings Urteil vom 24. November 1971 - BVerwG VI C 119.67 - [Buchholz 237.3 § 125 Nr. 1 = ZBR 1972, 117]). - BVerwG, 21.06.1982 - 6 C 90.78
Anspruch eines Beamten auf Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall - Frage …
Diese Vorschrift hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin ausgelegt, daß bei einem Unfall, den ein Beamter auf dem Weg nach oder von der Dienststelle erleidet, beamtenrechtlicher Unfallschutz nur zu gewähren ist, wenn der nach oder von der Dienststelle führende Weg im Dienst seine wesentliche Ursache hat, wenn also andere mit dem Dienst nicht zusammenhängende Ursachen für das Zurücklegen des Weges in den Hintergrund treten (vgl. BVerwGE 16, 103 [106]; 19, 44 [45]; 21, 307 [310]; 24, 246 [249];Urteile vom 25. Juni 1969 - BVerwG 6 C 49.65 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 36 = ZBR 1969, 347 = RiA 1969, 214] undvom 23. Januar 1970 - BVerwG 6 C 120.65 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 38]; BVerwGE 34, 20 [21]; 35, 234 [240]). - BVerwG, 22.11.1971 - VI C 49.69
Dienstunfallschutz bei Aufenthalt während der kurzen Mittagspause in der …
- BVerwG, 24.11.1971 - VI C 119.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 06.07.1972 - VI B 20.72
Voraussetzungen für die Annahme eines Unfalls "in Ausübung oder infolge des …
- VG Ansbach, 17.11.2009 - AN 1 K 09.01335
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Sportunfalls als Dienstunfall
- BVerwG, 14.09.1970 - VI B 64.69
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
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