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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.06.1969 - II C 17.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1380
BVerwG, 10.06.1969 - II C 17.66 (https://dejure.org/1969,1380)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1969 - II C 17.66 (https://dejure.org/1969,1380)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1969 - II C 17.66 (https://dejure.org/1969,1380)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entlassung eines Studienassessors im Beamtenverhältnis auf Probe auf Grund seiner dauernden Dienstunfähigkeit anstelle der von ihm begehrten Versetzung in den Ruhestand - "Tatbestandswirkung" und "Feststellungswirkung" des Verwaltungsakts - Verletzung eines allgemeinen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1969 - II C 17.66
    Erfüllt die Ermessensentscheidung diese Anforderungen, so darf das Verwaltungsgericht sie nicht als rechtswidrig mit der Begründung aufheben, daß die Verwaltungsbehörde sich nicht erkennbar von weiteren möglichen - ebenfalls sachdienlichen - Erwägungen habe leiten lassen (vgl. BVerwGE 22, 215 [218]).

    Bezüglich des Zweckes der in § 81 Abs. 2 LBG enthaltenen Ermächtigung zur Ermessensausübung gilt, was der Senat zu der vergleichbaren Vorschrift des § 58 Abs. 2 des Beamtengesetzes für Württemberg-Baden vom 19. November 1946 (RegBl. S. 249) ausgeführt hat (BVerwGE 22, 215 [219]): Dem wegen Dienstunfähigkeit ausscheidenden Beamten auf Probe soll eine Versorgung zukommen, "wenn und soweit dies nach den Umständen des Einzelfalles notwendig und angemessen erscheint; zugleich soll damit der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht genügt werden.

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1969 - II C 17.66
    Entschließt sich die Verwaltungsbehörde innerhalb dieses Rahmens für eine dieser Entscheidungen und beruht diese auf Gründen, die dem Zweck der Ermessensermächtigung entsprechen, dann ist sie ermessensfehlerfrei, mögen auch vielleicht gewichtige Gründe für eine andere Entscheidung sprechen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 1969 - BVerwG VI C 52.65 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt]).
  • BVerwG, 30.08.1962 - I C 161.58

    Rechtliche Ausgestaltung des Benutzungsrechts eines Weges durch die …

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1969 - II C 17.66
    "Streitgegenstand" ist in diesem Zusammenhang die aus einem bestimmten Sachverhalt hergeleitete Rechtsfolge, über die das Gericht entschieden hat (vgl. BVerwGE 14, 359 [362]; Urteil vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 55.65 - [DÖV 1968 S. 843]).
  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 395.63
    Auszug aus BVerwG, 10.06.1969 - II C 17.66
    Sollen darüber hinaus die durch einen Verwaltungsakt getroffenen tatsächlichen Feststellungen und die ihm zugrundeliegenden rechtlichen Erwägungen auch für einen anderen als den durch den Verwaltungsakt betroffenen Rechtsbereich verbindlich sein, so muß diese "Feststellungswirkung" durch besondere Rechtsvorschrift ausdrücklich angeordnet werden (vgl. BVerwGE 21, 33 ff., 36 [BVerwG 25.03.1965 - VIII C 395/63];… Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, Allgemeiner Teil, 9. Auflage 1966, § 6 Abschnitt 1 S. 101;… Wolff, Verwaltungsrecht 1, 7. Auflage 1965, § 20 V).
  • BVerwG, 06.03.1962 - VII B 73.61

    Beschluss einer Konferenz über die Nichtversetzung eines Schülers - …

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1969 - II C 17.66
    Soweit durch das rechtskräftige Urteil ein Verwaltungsakt aufgrund bestimmter in den Urteilsgründen bezeichneter Mängel aufgehoben worden ist, hindert die durch die Rechtskraft bewirkte Bindung die Verwaltungsbehörde, den gleichen Verwaltungsakt aus den vom Gericht mißbilligten Gründen zu erlassen (vgl. Beschluß vom 6. März 1962 - BVerwG VII B 73.61 - [DVBl. 1963 S. 64]).
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 55.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1969 - II C 17.66
    "Streitgegenstand" ist in diesem Zusammenhang die aus einem bestimmten Sachverhalt hergeleitete Rechtsfolge, über die das Gericht entschieden hat (vgl. BVerwGE 14, 359 [362]; Urteil vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 55.65 - [DÖV 1968 S. 843]).
  • BVerwG, 21.03.1974 - VI C 62.72

    Rechtsmittel

    Oberverwaltungsgerichtsrat Hacker ist in dieser Sache nicht gemäß § 54 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 41 Nr. 4 ZPO von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen gewesen, da der Streitgegenstand (vgl. zu diesem Begriff BVerwGE 14, 359 [362]; Urteil vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 55.65 - [DÖV 1968, 843]; Urteil vom 10. Juni 1969 - BVerwG II C 17.66 - [Buchholz 237.2 § 81 LBG Berlin Nr. 1]) dieses Verwaltungsstreitverfahrens nicht der gleiche ist wie der des durch Urteil vom 18. September 1970 - BVerwG VII C 26.70 - entschiedenen, in welchen Oberverwaltungsgerichtsrat Hacker als Oberstaatsanwalt den Beklagten vertreten hat.
  • BVerwG, 06.08.1982 - 2 B 114.81

    Dienstunfähigkeit - Beamter auf Probe - Entlassung - Ruhestand

    Die hier zugrunde gelegte Auslegung des § 81 Abs. 2 Satz 2 LBG, von der im übrigen der beschließende Senat bereits in seinem (Urteil vom 10. Juni 1969 - BVerwG 2 C 17.66 - [Buchholz 237.2 § 81 LBG Berlin 60 Nr. 1]) stillschweigend ausgegangen ist (vgl. auch BVerwGE 22, 215 ff.; Urteil vom 17. Juli 1969 - BVerwG 2 C 34.66 - [DÖD 1970, 33 ff]), sowie die parallele Auslegung der entsprechenden Vorschriften in den Beamtengesetzes der anderen Länder entspricht nach den von der Beschwerde nicht angegriffenen tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts auch der ständigen Verwaltungspraxis.
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