Rechtsprechung
| BVerwG, 14.05.1959 - II C 177.57 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anwendung des Beförderungszuschnitts - Besserstellung der Empfänger von Unfallversorgungsbezügen hinsichtlich einer zu berücksichtigenden Besoldungsgruppe - Bemessung von ruhegehaltfähigen Dienstbezügen - Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Tapferkeit und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1956 - VIII A 613/55
- BVerwG, 14.05.1959 - II C 177.57
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 29.01.1959 - II C 216.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.05.1959 - II C 177.57
Es erscheint zunächst zweifelhaft, ob das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 29. Januar 1959 - BVerwG II C 216.57 - [BVerwGE 8, 135]) davon ausgegangen ist, daß lediglich die persönliche Tapferkeit des Urkundenbeweises bedarf, daß dagegen für den Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Tapferkeit und der Beförderung auch andere Beweismittel zulässig sind.Eine Tapferkeitsbeförderung im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz G 131 ist schon dann zu bejahen, wenn festgestellt wird, daß die persönliche Tapferkeit vor dem Feinde "wesentlich mitwirkende Ursache für die Beförderung" gewesen, ist (vgl. Urteile des Senats vom 24. Januar 1957 - BVerwG II C 244.54 - und vom 29. Januar 1959 - BVerwG II C 216.57 - [BVerwGE 8, 135]).
- BVerwG, 15.01.1959 - II C 174.57
Auszug aus BVerwG, 14.05.1959 - II C 177.57
Der Senat hat bereits in seinen Urteilen vom 15. Januar 1959 - BVerwG II C 174.57 - (BVerwGE 8, 105 [BVerwG 15.01.1959 - II C 174/57]) und vom 30. April 1959 - BVerwG II C 118.57 - entschieden, daß der Beförderungsschnitt auch in den Fällen anzuwenden ist, in denen Versorgungsbezüge auf Grund der Vorschriften des Gesetzes zu Art. 131 GG über die Unfallversorgung zu berechnen sind. - BVerwG, 30.04.1959 - II C 118.57
Beförderungsschnitt bei der Unfallversorgung eines ehemaligen Berufssoldaten - …
Auszug aus BVerwG, 14.05.1959 - II C 177.57
Der Senat hat bereits in seinen Urteilen vom 15. Januar 1959 - BVerwG II C 174.57 - (BVerwGE 8, 105 [BVerwG 15.01.1959 - II C 174/57]) und vom 30. April 1959 - BVerwG II C 118.57 - entschieden, daß der Beförderungsschnitt auch in den Fällen anzuwenden ist, in denen Versorgungsbezüge auf Grund der Vorschriften des Gesetzes zu Art. 131 GG über die Unfallversorgung zu berechnen sind. - BVerwG, 24.01.1957 - II C 244.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.05.1959 - II C 177.57
Eine Tapferkeitsbeförderung im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz G 131 ist schon dann zu bejahen, wenn festgestellt wird, daß die persönliche Tapferkeit vor dem Feinde "wesentlich mitwirkende Ursache für die Beförderung" gewesen, ist (vgl. Urteile des Senats vom 24. Januar 1957 - BVerwG II C 244.54 - und vom 29. Januar 1959 - BVerwG II C 216.57 - [BVerwGE 8, 135]).
- BVerwG, 12.11.1964 - II C 116.61
Beförderung während des Krieges gefallener Soldaten - Tapferkeitsbeförderung …
Denn der erkennende Senat hat bereits früher darauf hingewiesen, daß Wortlaut und Sinn des § 53 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 G 131 nicht die Rechtsansicht stützen, gesetzliche Voraussetzung für die Berücksichtigung einer Tapferkeitsbeförderung sei der Nachweis einer bestimmten Tapferkeitstat (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1959 - BVerwG II C 177.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 Nr. 14]).Bei der Prüfung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der - hiernach urkundlich erwiesenen - Tapferkeit des K. und seiner Beförderung ist das Berufungsgericht - ebenfalls in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 53 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 G 131 - davon ausgegangen, daß die Tapferkeit des Beförderten für die Beförderung zwar nicht die alleinige Ursache, jedoch zumindest überwiegend ursächlich gewesen sein muß (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Mai 1959 - BVerwG II C 177.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 14], vom 20. Juni 1962 - BVerwG VI C 9.60 - [a.a.O. Nr. 28] mit Hinweis auf Urteile vom 29. Januar 1959 - BVerwG II C 216.57 - [a.a.O. Nr. 8 = BVerwGE 8, 135] …und vom 24. Januar 1957 - BVerwG II C 244.54 - [a.a.O. Nr. 1]).
Abgesehen davon, daß es - wie schon ausgeführt - für die Anwendung des § 53 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 G 131 nicht auf den ursächlichen Zusammenhang der Beförderung mit einer bestimmten Tapferkeitstat ankommt (vgl. dazu außer den bereits erwähnten Entscheidungen Urteil vom 14. Mai 1959 - BVerwG II C 177.57 - auch das Urteil vom 20. Juni 1962 - BVerwG VI C 9.60 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 28]), kann im Hinblick auf die infolge des Kriegsgeschehens an der Ostfront erschwerten Postverbindungen zwischen der kämpfenden Truppe und dem Heerespersonalamt und auf die diesem für die Vornahme nachträglicher Beförderungen nach der Verordnung vom 10. Oktober 1941 zuzugestehende längere Bearbeitungszeit auch nicht etwa ein allgemeiner Erfahrungssatz des Inhalts anerkannt werden, Tapferkeitsbeförderungen, insbesondere solche von Offizieren, seien stets unmittelbar nach einer Tapferkeitstat ausgesprochen worden, mithin bei Fehlen eines solchen zeitlichen Zusammenhangs nie gegeben.
- BVerwG, 20.06.1962 - VI C 9.60
Rechtsmittel
Es bedarf daher keines Eingehens darauf, ob die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs über den zeitlichen Abstand zwischen bestimmten Tapferkeitstaten - auf die es nach dem Urteil vom 14. Mai 1959 - BVerwG II C 177.57 - nicht ankommt - und den streitigen Beförderungen sowie darüber, daß die Taten durch die Verleihung des Ritterkreuzes und des Eichenlaubs endgültig belohnt worden seien, einer rechtlichen Überprüfung standhielten. - BVerwG, 28.03.1961 - II C 82.58
Rechtsmittel
Das hat der erkennende Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Anschluß an seine Rechtsprechung zu § 31 der ursprünglichen Fassung des Gesetzes zu Artikel 131 GG (BVerwGE 8, 105 [BVerwG 15.01.1959 - II C 174/57]) bereits entschieden(Urteile vom 30. April 1959 - BVerwG II C 118.57 - undvom 14. Mai 1959 - BVerwG II C 177.57 -). - BVerwG, 21.06.1961 - VI C 162.58
Rechtsmittel
In dem Urteil vom 15. Januar 1959 - BVerwGE 8, 105 (106) [BVerwG 15.01.1959 - II C 174/57] - ist bereits ausgeführt, daß jedenfalls längstens die Zeit bis zum 8. Mai 1945 berücksichtigt werden könnte (ebensoUrteile vom 14. Mai 1959 - BVerwG II C 177.57 - undvom 22. Juni 1960 - BVerwG VI C 323.57 -).
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