Rechtsprechung
| BVerwG, 23.11.1961 - II C 184.60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewährung eines Unterhaltsbeitrages an die geschiedene Ehefrau eines Beamten - Maßgeblichkeit des Verschuldens an der Scheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.1960 - 4 F 66.59
- BVerwG, 23.11.1961 - II C 184.60
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 29.11.1972 - VI C 21.69
Versorgungsansprüche eines Beamten - Gewährung eines Unterhaltsbetrages - …
Die Maßgeblichkeit einer solchen Vereinbarung sei vom Bundesverwaltungsgericht allerdings dann verneint worden, wenn sie eine "freiwillige" - d.h. eine nicht rechtlich begründete, sondern nur moralisch motivierte - Unterhaltspflicht zum Gegenstand habe (Urteile vom 23. November 1961 - BVerwG II C 184.60 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 5] und vom 6. Dezember 1966 - BVerwG II C 4.65 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 18]).Dem ist eindeutig nur zu entnehmen, daß eine rechtliche Verpflichtung zur Unterhaltsleistung bestanden haben muß und ohne eine solche Rechtspflicht "freiwillig" geleirtete Unterhaltszahlungen nicht genügen (vgl. dazu Urteil vom 23. November 1961 - BVerwG II C 184.60 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 5]).
In dem mit Urteil vom 23. November 1961 - BVerwG II C 184.60 - (Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 5) entschiedenen Fall war die Ehe aus beiderseitigem Verschulden der Ehegatten geschieden worden.
- BVerwG, 06.12.1966 - II C 4.65
Versorgungsansprüche einer Witwe
Beide Regelungen stellen also nach ihrem insoweit klaren Wortlaut darauf ab, wie der im - rechtskräftigen - Scheidungsurteil vom Scheidungsgericht getroffene Ausspruch über die Schuld an der Scheidung lautet (ebenso schon zu § 125 Abs. 2 Satz 1 BBG der Senat im Urteil vom 23. November 1961 - BVerwG II C 184.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 125 BBG Nr. 5]; Bundesgerichtshof, Urteil vom 7. Dezember 1960 - IV ZR 135.60 -[RzW 1961 S. 114]; Plog-Wiedow, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, RdNr. 16 zu § 125). - BVerwG, 19.08.1983 - 2 B 73.83
Maßgeblichkeit eines Schuldausspruchs in einem Scheidungsurteil bei vom früheren …
Der beschließende Senat ist in seinen Urteilen vom 23. November 1961 - BVerwG 2 C 184.60 - (Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 5 = DÖD 1962, 137) und vom 6. Dezember 1966 - BVerwG 2 C 4.65 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 18 = ZBR 1967, 153) von der Maßgeblichkeit des Schuldausspruchs im Scheidungsurteil auch bei vom früheren Ehemann (ohne gesetzliche Verpflichtung) übernommenen Unterhaltsleistungen ausgegangen und hat damit zugleich geklärt, daß er die in § 125 Abs. 2 BBG a.F. getroffene Regelung auch in Fällen der vorliegenden Art für verfassungsgemäß hält.
- BVerwG, 21.09.1977 - 2 B 14.77
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Grundsätzliche Bedeutung im Sinn der genannten Vorschrift hat die Rechtssache schon deshalb nicht, weil die im vorliegenden Fall sich stellenden Rechtsfragen zu dem in der Zwischenzeit aufgehobenen § 125 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) schon durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt sind (siehe insbesondere Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 1961 - BVerwG II C 184.60 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 5]). - BVerwG, 28.03.1969 - II ER 201.69
Rechtsmittel
In den Gründen schon mehrerer Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, daß bei Anwendung des § 125 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom 1. Oktober 1961 (BGBl. I S. 1802) die Antwort auf die entscheidungserhebliche Frage, ob die geschiedene Ehefrau des verstorbenen Beamten schuldlos oder aus überwiegendem Verschulden des Ehemannes geschieden wurde, allein dem Schuldausspruch des Scheidungsurteils zu entnehmen sei (vgl. insbesondereUrteil vom 23. November 1961 - BVerwG II C 184.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 125 BBG Nr. 5];…Urteil vom 6. Dezember 1966 - BVerwG II C 4.65 - [Buchholz a.a.O. Nr. 18]). - BVerwG, 27.06.1969 - VI B 26.69
Unterhaltsbeitrag nach Schuldausspruch in einem Scheidungsurteil - …
Denn nach der ständigen Rechtsprechung der Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 23. November 1961 - BVerwG II C 184.60 - [DÖD 1962, 137]) beurteilt sich die Frage, ob die Ehefrau im Sinne des § 125 Abs. 2 Satz 1 BBG und der entsprechenden Vorschriften der Landesbeamtengesetze "schuldlos oder aus überwiegendem Verschulden des Ehemannes" geschieden worden ist, allein nach dem Schuldausspruch des rechtskräftigen Scheidungsurteils.
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