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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.1971 - II C 19.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1530
BVerwG, 16.12.1971 - II C 19.70 (https://dejure.org/1971,1530)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1971 - II C 19.70 (https://dejure.org/1971,1530)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1971 - II C 19.70 (https://dejure.org/1971,1530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besoldung eines Beamten - Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.05.1967 - II C 27.67

    Berücksichtigung der Studienzeit, des Vorbereitungsdienstes als …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - II C 19.70
    Das Bundesverwaltungsgericht - und zwar beide für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen Senate - hat schon in den Gründen mehrerer Entscheidungen klargestellt, daß § 6 Abs. 3 Nr. 1 HBesG 1967 und ebenso die gleichlautenden Vorschriften anderer Landesbesoldungsgesetze und des Bundesbesoldungsrechts Unterschiede des Beginns des Besoldungsdienstalters ausgleichen sollen, die dadurch entstehen können, daß für einzelne Laufbahnen einer Laufbahngruppe eine längere Ausbildung vorgeschrieben ist als für andere Laufbahnen (u.a. Urteil vom 24. Februar 1970 - BVerwG VI C 72.67 - [RiA 1970, 115]; BVerwGE 32, 148 [151]; BVerwGE 27, 159 [163]).

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht schon für die gleichlautenden Vorschriften des § 6 Abs. 3 Nr. 3 des nordrhein-westfälischen und des niedersächsischen Landesbesoldungsgesetzes entschieden (vgl. Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG VIII C 254.63 - [Buchholz 235.1 Nordrhein-Westfalen § 6 LBesG Nr. 1]; BVerwGE 27, 159, [162] sowie Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG VI C 46.67 - [Buchholz 235.16 § 6 LBesG Niedersachsen Nr. 4]; ebenso Anz-Faber-Renk-Dietrich, Das Besoldungsrecht des Bundes, § 6 BBesG Anm. 6 auf S. 54).

  • BVerwG, 11.06.1969 - VI C 61.65

    Besoldungsansprüche eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - II C 19.70
    Das Bundesverwaltungsgericht - und zwar beide für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen Senate - hat schon in den Gründen mehrerer Entscheidungen klargestellt, daß § 6 Abs. 3 Nr. 1 HBesG 1967 und ebenso die gleichlautenden Vorschriften anderer Landesbesoldungsgesetze und des Bundesbesoldungsrechts Unterschiede des Beginns des Besoldungsdienstalters ausgleichen sollen, die dadurch entstehen können, daß für einzelne Laufbahnen einer Laufbahngruppe eine längere Ausbildung vorgeschrieben ist als für andere Laufbahnen (u.a. Urteil vom 24. Februar 1970 - BVerwG VI C 72.67 - [RiA 1970, 115]; BVerwGE 32, 148 [151]; BVerwGE 27, 159 [163]).
  • BVerwG, 24.02.1966 - VIII C 254.63

    Bestimmung des Besoldungsdienstalters eines Beamten der Kriminalpolizei mit …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - II C 19.70
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht schon für die gleichlautenden Vorschriften des § 6 Abs. 3 Nr. 3 des nordrhein-westfälischen und des niedersächsischen Landesbesoldungsgesetzes entschieden (vgl. Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG VIII C 254.63 - [Buchholz 235.1 Nordrhein-Westfalen § 6 LBesG Nr. 1]; BVerwGE 27, 159, [162] sowie Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG VI C 46.67 - [Buchholz 235.16 § 6 LBesG Niedersachsen Nr. 4]; ebenso Anz-Faber-Renk-Dietrich, Das Besoldungsrecht des Bundes, § 6 BBesG Anm. 6 auf S. 54).
  • BVerwG, 24.02.1970 - VI C 72.67

    Einbeziehung eines Einführungslehrgangs für Jungmänner an einer …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - II C 19.70
    Das Bundesverwaltungsgericht - und zwar beide für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen Senate - hat schon in den Gründen mehrerer Entscheidungen klargestellt, daß § 6 Abs. 3 Nr. 1 HBesG 1967 und ebenso die gleichlautenden Vorschriften anderer Landesbesoldungsgesetze und des Bundesbesoldungsrechts Unterschiede des Beginns des Besoldungsdienstalters ausgleichen sollen, die dadurch entstehen können, daß für einzelne Laufbahnen einer Laufbahngruppe eine längere Ausbildung vorgeschrieben ist als für andere Laufbahnen (u.a. Urteil vom 24. Februar 1970 - BVerwG VI C 72.67 - [RiA 1970, 115]; BVerwGE 32, 148 [151]; BVerwGE 27, 159 [163]).
  • BVerwG, 15.01.1969 - VI C 46.67
    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - II C 19.70
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht schon für die gleichlautenden Vorschriften des § 6 Abs. 3 Nr. 3 des nordrhein-westfälischen und des niedersächsischen Landesbesoldungsgesetzes entschieden (vgl. Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG VIII C 254.63 - [Buchholz 235.1 Nordrhein-Westfalen § 6 LBesG Nr. 1]; BVerwGE 27, 159, [162] sowie Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG VI C 46.67 - [Buchholz 235.16 § 6 LBesG Niedersachsen Nr. 4]; ebenso Anz-Faber-Renk-Dietrich, Das Besoldungsrecht des Bundes, § 6 BBesG Anm. 6 auf S. 54).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.1989 - 4 S 1267/88

    Festsetzung des Besoldungsdienstalters eines Beamten - Hansische …

    Denn Zweck der Vorschrift ist nicht, eine der späteren Tätigkeit lediglich dienliche Ausbildung durch ihre Berücksichtigung bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters anzuerkennen, sondern die Unterschiede des Beginns des Besoldungsdienstalters auszugleichen, die dadurch entstehen können, daß laufbahnrechtlich unterschiedlich vorgeschriebene Ausbildungszeiten Verzögerungen bei der Einstellung mit sich bringen (BVerwG, Urteil v, 3.2.1989 -- 6 C 44.85 --; vom 16.12.1971 -- 2 C 19.70 -- DÖD 1972, 110 m.w.N.; ständige Rechtsprechung).

    Im übrigen sollen bereits durch die pauschalierende Regelung des § 28 Abs. 2 BBesG, wonach bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters von dem Zeitraum, um den der Beamte älter als 21 Jahre ist, eine Hälfte ohnehin angerechnet wird, im Einzelfall unter Umständen schwierige Tatsachenermittlungen und Wertungen, ob eine Vortätigkeit für das aufgenommene Dienstverhältnis förderlich oder ob die Verzögerung "notwendig" war, vermieden werden (BVerwG, Urteil v. 16.12.1971 a.a.O.; Urteil v. 22.10.1981 -- 2 C 19.81 --).

  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 19.81

    Besoldungsdienstalter - Anrechnung von Vortätigkeiten

    Durch diese pauschalierende Regelung sollen im Einzelfall unter Umständen schwierige Tatsachenermittlungen und Wertungen, ob eine Vortätigkeit für das aufgenommene Dienstverhältnis förderlich oder ob die Verzögerung "notwendig" war, vermieden werden (vgl. BVerwGE 27, 159 [161]; Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 2 C 19.70 - [DÖD 1972 110, 111]; Schwegmann-Summer, Bundesbesoldungsgesetz, Bd. I [1980], § 28 RdNr. 2).

    Während der Regelung des § 6 Abs. 3 Nr. 1 BBesG der Gedanke der - durch Anrechnung beim Besoldungsdienstalter auszugleichenden - Laufbahnverzögerung durch Erfüllung der vorgeschriebenen Laufbahnvoraussetzungen zugrunde liegt (vgl. BVerwGE 32, 148 [151]; 45, 201 [205]; Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 2 C 19.70 - [a.a.O.]), stellt der Gesetzgeber durch § 6 Abs. 3 Nr. 3 in Verbindung mit § 8 BBesG die dort genannten Zeiten vorangegangener hauptberuflicher Tätigkeit im Dienste eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 7 Abs. 1 und 2 BBesG) besoldungsrechtlich dem Beamtendienst gleich.

  • BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78

    Berücksichtigungsfähigkeit einer Mutterschutzzeit für die Festsetzung des …

    Eine weitere Verbesserung des Besoldungsdienstalters ist weder aus Billigkeitsgründen noch aus dem Gesichtspunkt der Sozialstaatlichkeit oder der Fürsorgepflicht möglich (BVerwGE 27, 159 [161];Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 2 C 19.70 - [DÖD 1972, 110]).
  • BVerwG, 03.02.1989 - 6 C 44.85

    Sanitätsoffizier-Anwärter - Laufbahngruppe - Offiziere des Sanitätsdienstes - …

    Zweck dieser Vorschrift ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 2 C 19.70 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 65.81

    Hinausschiebung des für die Besoldung maßgeblichen Lebensalters eines Richters um …

    Gesichtspunkte der Fürsorgepflicht oder der Sozialstaatlichkeit reichen hierfür ebensowenig aus wie allgemeine Billigkeitsgründe (vgl. BVerwGE 27, 159 [BVerwG 30.05.1967 - II C 27/67]; Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 2 C 19.70 - <DÖD 1972, 110, 111>).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.01.1988 - 2 A 50/87
    Dies führt weiter zu der Erkenntnis, daß die in § 28 Abs. 3, 6 und 7 kasuistisch im einzelnen festgelegten besonderen Tatbestände nach der Gesamtkonzeption des § 28 BBesG nicht nur einer extensiven oder analogen Anwendung nicht zugänglich, sondern auch eng auszulegen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.12.1971, DÖD 1972, 110 …und vom 20.06.1974, DÖD 1975, 159 - zu der entsprechenden Regelung des § 6 BBesG Fassung 1971 - Schwegmann/Summer, a.a.O., Rdnrn. 2 b und 3 a).
  • BVerwG, 22.02.1972 - VI B 52.71

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Eine diese klaren Abgrenzungen verwischende und ausdehnende Auslegung besoldungsrechtlicher Vorschriften, insbesondere der über die Berechnung des Besoldungsdienstalters, wird durch deren kasuistische Natur ausgeschlossen, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach dargelegt hat (Urteile vom 15. Februar 1967 - BVerwG VI C 132.63 -, vom 29. Dezember 1967 - BVerwG VI C 32.67 -, vom 2. April 1971 - BVerwG VI C 82.67 - [Buchholz 235 § 48 a BBesG Nr. 2] und vom 16. Dezember 1971 - BVerwG II C 19.70 -).
  • VG Osnabrück, 08.05.2002 - 3 A 171/01

    Umfang der anzuerkennenden ruhegehaltsfähigen Dienstzeit bei Ableistung einer …

    Dies wird ferner dadurch bestätigt, dass es nach der st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG Urt. v. 16.12.1971 - 2 C 19.70 -, DÖD 1972, 110 [BVerwG 16.12.1971 - BVerwG II C 19.70] m.w.N.) Zweck des § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG ist, die Unterschiede des Beginns des Besoldungsdienstalters auszugleichen, die dadurch entstehen können, dass für einzelne Laufbahnen einer Laufbahngruppe eine längere Ausbildung vorgeschrieben ist als für andere Laufbahnen mit derselben Eingangsbesoldungsgruppe.
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