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| BVerwG, 11.03.1966 - II C 196.62 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 06.09.1962 - IV B 9.62
- BVerwG, 11.03.1966 - II C 196.62
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.06.1965 - II C 195.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.03.1966 - II C 196.62
Es ist jedoch auch anerkannt, daß die Pflicht des Vorsitzenden, auf sachdienliche Anträge hinzuwirken (§ 86 Abs. 3 VwGO), sich nicht auf die Fälle beschränkt, in denen solche Anträge infolge Verkennung der Rechtslage nicht oder nicht richtig vorgebracht sind, sondern auch die Fälle erfaßt, in denen eine Prozeßpartei solche Anträge "aus Versehen" - d.h., ohne daß ihr der an sich erkennbare Mangel bewußt geworden ist - nicht oder nicht richtig oder nicht vollständig gestellt hat (ebenso schon Urteil des Senats vom 11. Juni 1965 - BVerwG II C 195.62 - [NJW 1965 S. 1875; ZBR 1966 S. 31] unter Hinweis auf Stein-Jonas-Schönke, Zivilprozeßordnung, 18. Auflage, Anm. II 2 zu § 139). - RG, 13.05.1932 - II 464/31
1. Ist ein Wechsel gültig, der an Order lautet, aber keinen Remittenten angibt? …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1966 - II C 196.62
Durch diese Erklärung, deren Auslegung durch das Berufungsgericht der Prüfung im Revisionsverfahren unterliegt (vgl. RGZ 86, 380; 107, 344; 134, 132; 136, 207), ist nicht nur zum Ausdruck gelangt, daß der Kläger seinen bisherigen Antrag zur Sache nicht länger aufrechterhalten wolle, sondern - in Anbetracht der Klaglosstellung - außerdem, daß er nunmehr einen Antrag zur Sache überhaupt nicht mehr stellen wolle, also eine Entscheidung zur Sache fortan nicht mehr begehre.
- BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
Transzendentale Meditation
Zwar gehört es zu den Pflichten des Vorsitzenden nach § 86 Abs. 3 VwGO, den Kläger - selbst wenn er anwaltlich vertreten ist - auf ein offenkundiges Versehen bei der Formulierung des Klageantrags hinzuweisen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 7 B 57.75 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 18 und Urteil vom 11. März 1966 - BVerwG 2 C 196.62 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 5). - BVerwG, 01.10.1990 - 4 NB 17.90
Zeitpunkt der Rücknahme eines Normenkontrollantrags
Nach der ganz herrschenden Gerichtspraxis kann eine Klagerücknahme mit jener bindenden Wirkung, die jeder Prozeßhandlung zukommt und die vor allem in dem Ausschluß freier Widerruflichkeit besteht, auch gegenüber dem Rechtsmittelgericht erklärt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1966 - BVerwG 2 C 196.62 - [unveröffentl.]; Urteil vom 21. März 1967 - BVerwG 8 C 73.66 - BVerwGE 26, 297 [299];… BSG SozR 1500 § 102 Nr. 2 = NVwZ 1984, 472). - BVerwG, 21.03.1967 - VIII C 73.66
Bedeutungslosigkeit der erklärten Zurücknahme der Revision aufgrund der …
Die Klagerücknahme kann nach Einlegung der Berufung dem Berufungsgericht gegenüber und nach Einlegung der Revision dem Revisionsgericht gegenüber erklärt werden (vgl. Urteil vom 11. März 1966 - BVerwG II C 196.62 - Hw. Müller, DVBl. 1961 S. 440 [441]; Redeker-von Oertzen, VwGO, Anm. 5 zu § 126).
- BVerwG, 14.06.1972 - III C 120.70
Anträge auf Schadensfeststellungen - Nachprüfung des Klagebegehrens durch das …
Da die nach § 86 Abs. 3 VwGO bestehende Verpflichtung des Vorsitzenden, auf sachdienliche Anträge hinzuwirken, auch die Fälle einschließt, in denen eine Prozeßpartei solche Anträge infolge Verkennung der Rechtslage oder aus Versehen nicht oder nicht richtig vorgebracht hat (Urteil vom 10. Juni 1965 - BVerwG II C 195.62 - [BVerwGE 21, 217 [BVerwG 10.06.1965 - II C 195/62] = Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 4]; Urteil vom 11. März 1966 - BVerwG II C 196.62 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 5]; Urteil vom 27. Juni 1966 - BVerwG VI C 114.63 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 6]), muß die nach einem solchen entsprechenden Hinweis des Gerichts vom Kläger abgegebene Erklärung über sein wirkliches Klagebegehren auch bei der Auslegung nach § 88 VwGO berücksichtigt werden. - BVerwG, 01.10.1990 - 1 NB 17.90
Zulässigkeit der Rücknahme eines Normenkontrollantrags während des …
Nach der ganz herrschenden Gerichtspraxis kann eine Klagerücknahme mit jener bindenden Wirkung, die jeder Prozeßhandlung zukommt und die vor allem in dem Ausschluß freier Widerruflichkeit besteht, auch gegenüber dem Rechtsmittelgericht erklärt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1966 - BVerwG 2 C 196.62 - ; Urteil vom 21. März 1967 - BVerwG 8 C 73.66 - BVerwGE 26, 297 [BVerwG 21.03.1967 - VIII C 73/66];… BSG SozR 1500 § 102 Nr. 2 = NVwZ 1984, 472). - BVerwG, 01.10.1990 - 4 NB 14.90
Normenkontrollantrag hinsichtlich eines Bebauungsplans - Verfahrensbeendigung …
Nach der ganz herrschenden Gerichtspraxis kann eine Klägerücknahme mit jener bindenden Wirkung, die jeder Prozeßhandlung zukommt und die vor allem in dem Ausschluß freier Widerruflichkeit besteht, auch gegenüber dem Rechtsmittelgericht erklärt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1966 - BVerwG 2 C 196.62 - ; Urteil vom 21. März 1967 - BVerwG 8 C 73.66 - BVerwGE 26, 297 [BVerwG 21.03.1967 - VIII C 73/66];… BSG SozR 1500 § 102 Nr. 2 = NVwZ 1984, 472).
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