Rechtsprechung
| BVerwG, 11.03.1971 - II C 2.70 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berufung eines früheren Beamten in ein Beamtenverhältnis durch ein deutsches Land im Oktober 1948 als fürsorgerische Maßnahme - Verlust des Amtes, Arbeitsplatzes oder der Versorgungsbezüge zahlreicher Angehöriger des öffentlichen Dienstes infolge des Zusammenbruchs des ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1969 - VI A 746/67
- BVerwG, 11.03.1971 - II C 2.70
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 07.05.1958 - VI C 51.56
Auszug aus BVerwG, 11.03.1971 - II C 2.70
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Mai 1958 - BVerwG VI C 51.56 - (BVerwGE 7, 15 [BVerwG 07.05.1958 - VI C 51/56]) habe sogar die Berufung eines früheren Beamten in ein Beamtenverhältnis durch ein deutsches Land im Oktober 1948 und seine, gleichzeitige Versetzung in den Ruhestand seinen Status nicht abschließend geregelt, sondern nur eine fürsorgerische Maßnahme dargestellt, die unter dem Vorbehalt späterer einheitlicher Regelung der von Art. 131 GG erfaßten Rechtsverhältnisse stand, ohne daß es eines dahin gehenden ausdrücklichen Vorbehalts bedurft habe.Deshalb kann auch die Anwendbarkeit des Gesetzes zu Art. 131 GG nicht dadurch ausgeschlossen sein, daß die Festsetzung und die Zahlung von Versorgungsbezügen, die gegenüber den in Art. 131 GG bezeichneten Personen vor dem 1. April 1951 erfolgten, nicht mit dem ausdrücklichen Vorbehalt fortbestehender Regelungsbedürftigkeit verbunden waren (im gleichen Sinne schon BVerwGE 7, 15 ff. [BVerwG 07.05.1958 - VI C 51/56]).
- BGH, 18.05.1953 - III ZR 364/52
Rechtsweg für Beamtenansprüche
Auszug aus BVerwG, 11.03.1971 - II C 2.70
Das Berufungsurteil steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Bundesgrichtshofs vom 18. Mai 1953 - III ZR 364/52 - (BGHZ 10, 30 ff. [41]). - BVerwG, 08.10.1959 - II C 176.57
Voraussetzungen der Beamtenversorgung bei Inkrafttreten des G 131 - Vorenthaltung …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1971 - II C 2.70
Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb schon wiederholt in seiner Rechtsprechung ausgeführt, daß unter "entsprechender Versorgung" im Sinne des Art. 131 GG bei früheren Beamten, bei denen der Versorgungsfall bis zum 8. Mai 1945 noch nicht eingetreten war, eine der am 8. Mai 1945 begründeten Anwartschaft entsprechende vollständige und abschließende Regelung zu verstehen ist (Urteil vom 25. Oktober 1960 - BVerwG II C 74.59 - mit Hinweis auf Urteil vom 8. Oktober 1959 - BVerwG II C 176.57 -), zu der bei Versorgungsberechtigten auch die Bestimmung des Versorgungsträgers gehört.
- BVerwG, 28.06.1973 - II A 1.70
Rechtsmittel
Er erhielt nämlich an diesem Tage noch nicht die seiner Anwartschaft am 8. Mai 1945 "entsprechende" Versorgung (Urteil des Senats vom 11. März 1971 - BVerwG II C 2.70 - mit Hinweis auf die Urteile vom 8. Oktober 1959 - BVerwG II C 176.57 - und vom 25. Oktober 1960 - BVerwG II C 74.59 -); der klagende Freistaat Bayern hatte Z. zu diesem Zeitpunkt noch nicht die vollen, sondern nur gekürzte Versorgungsbezüge bewilligt.
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