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| BVerwG, 11.03.1965 - II C 21.62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1961 - I A 378/60
- BVerwG, 11.03.1965 - II C 21.62
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.12.1957 - IV C 67.57
Auszug aus BVerwG, 11.03.1965 - II C 21.62
Indessen hat schon der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, daß einer Rechtsmittelbelehrung, die mehr als den gesetzlichen Mindestinhalt enthält, die Wirkung, die Rechtsmittelfrist in Lauf zu setzen, nur abgesprochen werden kann, wenn sie Unzutreffendes besagt, insbesondere, wenn sie nebensächliche Förmlichkeiten als zwingend hinstellt und dadurch den Rechtsuchenden die Rechtsverfolgung in einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Weise erschwert, zumindest den Eindruck in ihm hervorzurufen geeignet ist, ohne Beachtung jener Förmlichkeit werde die Rechtsverfolgung scheitern (BVerwGE 6, 66 [67]). - BPatG, 26.09.1962 - 4 W 98/62
Auszug aus BVerwG, 11.03.1965 - II C 21.62
Daß die Aushändigung an ein erwachsenes Familienmitglied als Zustellung an den Empfänger selbst anzusehen ist, hat u.a. schon das Bundespatentgericht in einem Beschluß vom 26. September 1962 - 4 W 98.62 - (DVBl. 1963 S. 77) mit überzeugender Begründung entschieden.
- BVerwG, 18.10.1967 - V C 166.65
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anspruch auf Gewährung von …
Außer den notwendigen Bestandteilen enthält die Belehrung allerdings weitere Hinweise, und nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Belehrung, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt hinausgeht, nicht geeignet, die Klagfrist in Lauf zu setzen, wenn der Zusatz unrichtig ist und dazu führen kann, Irrtümer zu erregen und die Einlegung des Rechtsbehelfs zu erschweren (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1957 [BVerwGE 6, 66 [67]]; Beschluß vom 26. März 1962 - BVerwG V B 78.61 - Urteil vom 11. März 1965 - BVerwG II C 21.62 - Beschluß vom 21. März 1966 - BVerwG III B 119.65 - Urteil vom 26. Oktober 1966 [BVerwGE 25, 191]). - BVerwG, 11.09.1969 - VIII B 5.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Zustellung …
Die Ansicht des Verwaltungsgerichts, die genannte Frage sei nach § 11 Abs. 2 VwZG zu beantworten, steht in Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 11. März 1965 - BVerwG II C 21.62 - (Buchholz BVerwG 340, § 4 VwZG Nr. 1), in dem dargelegt ist, daß die "Ersatzzustellung" eingeschriebener Briefe (§ 4 Abs. 1 VwZG) nach den Vorschriften der Postordnung - PostO -, jetzt geltend in der Fassung vom 16. Mai 1963 (BGBl. I S. 341), zu beurteilen ist, nicht aber nach dem - unter der Kapitelüberschrift "Besondere Vorschriften für die Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis" stehenden - § 11 VwZG.
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