Rechtsprechung
| BVerwG, 10.08.1978 - II C 22.77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erhöhter Zinssatz bei der Rückforderung von Studienförderungsmitteln von Fernmeldeaspiranten durch die Deutsche Bundespost - Ähnlichkeit der Interessenlage im Vergleich zu privatrechtlichen Verträgen zwischen gleichgeordneten Parteien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 12.12.1973 - IV 95/72
- VGH Baden-Württemberg, 05.10.1976 - IV 228/74
- BVerwG, 09.06.1977 - 2 B 83.76
- BVerwG, 10.08.1978 - II C 22.77
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 15.01.1964 - VI C 96.60
Grundsatz der Unverzichtbarkeit beamtenrechtlicher Dienstbezüge - Rechtsanspruch …
Auszug aus BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 22.77
Bereits in seinem Urteil vom 15. Januar 1964 - BVerwG 6 C 96.60 - (Buchholz 232 § 79 a BBG Nr. 1) hatte der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts der Deutschen Bundespost Zinsen von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuerkannt und zur Begründung insbesondere dargelegt, der Rechtsgrund für die höheren Zinsen liege in dem Schaden, den die Klägerin durch die Unterlassung der Rückzahlung nach Verzugseintritt erlitten und für den der dortige Beklagte mit Rücksicht auf die quasi-vertragliche Grundlage des Rückzahlungsvorbehalts einzutreten habe.Zur entsprechenden Anwendung des § 287 ZPO bei der Ermittlung des Verzugsschadens wird auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 1964 - BVerwG 6 C 96.60 - (Buchholz 232 § 79 a BBG Nr. 1) verwiesen.
- BVerwG, 27.06.1968 - II C 70.67
Bestimmung der Charakterisierung eines Vertrages - Nichtigkeit eines Vertrages …
Auszug aus BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 22.77
Dieser Rechtsprechung liegt die Auffassung zugrunde, daß die als öffentlich-rechtliche Verträge anzusehenden Fernmeldeaspirantenverträge (vgl. BVerwGE 30, 65 [BVerwG 27.06.1968 - II C 70/67] [67]) - anders als die Fälle, in denen die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die entsprechende Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über den Ersatz eines Verzugsschadens und die Leistung von Verzugszinsen verneint hat - von der Interessenlage der Beteiligten her so stark privatrechtlichen Verträgen zwischen gleichgeordneten Parteien entsprechen, daß sie auch hinsichtlich der Rechtsfolgen des Verzuges in gleicher Weise behandelt werden müssen. - BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65
Amtspflichtverletzungen eines Beamten - Vorliegen eines Haftungsausschlusses - …
Auszug aus BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 22.77
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es zwar im Hinblick auf eine sinnvolle Prozeßführung ausnahmsweise möglich, ein Revisionsurteil auf Umstände tatsächlicher Art zu stützen, die das Berufungsgericht noch nicht festgestellt hatte, die aber zwischen den Beteiligten laut übereinstimmender Erklärungen unstreitig und überdies ersichtlich richtig sind (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Januar 1972 - BVerwG 2 C 11.71 - mit Hinweis auf BVerwGE 29, 127 [130]); an diesen Voraussetzungen fehlt es aber im vorliegenden Fall.
- BVerwG, 19.10.1972 - II C 28.72
Rückzahlungsklausel bei gewährter Umzugskostenvergütung - Auflage als …
Auszug aus BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 22.77
Das Gericht schließe sich insoweit der höchstrichterlichen Rechtsprechung an (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Oktober 1972 - BVerwG 2 C 28.72 - [Buchholz 238.90 Nr. 44] mit Nachweisen aus der Rechtsprechung). - BVerwG, 02.07.1970 - II C 8.69
Formularmäßige Verträge für Fernmeldeaspiranten mit Rückzahlungsverpflichtung - …
Auszug aus BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 22.77
Dem hat sich der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen (vgl. insbesondere Urteil vom 2. Juli 1970 - BVerwG 2 C 8.69 - [Buchholz 232 § 133 BBG Nr. 4]). - BVerwG, 23.12.1974 - II B 58.74
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensmangels und …
Auszug aus BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 22.77
Hiervon ist der erkennende Senat bereits in einem Beschluß vom 23. Dezember 1974 - BVerwG 2 B 58.74 - ausgegangen. - BVerwG, 13.01.1972 - II C 11.71
Anspruch auf Versorgung des Rechtsnachfolgers eines Beamten - Erfassung …
Auszug aus BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 22.77
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es zwar im Hinblick auf eine sinnvolle Prozeßführung ausnahmsweise möglich, ein Revisionsurteil auf Umstände tatsächlicher Art zu stützen, die das Berufungsgericht noch nicht festgestellt hatte, die aber zwischen den Beteiligten laut übereinstimmender Erklärungen unstreitig und überdies ersichtlich richtig sind (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Januar 1972 - BVerwG 2 C 11.71 - mit Hinweis auf BVerwGE 29, 127 [130]); an diesen Voraussetzungen fehlt es aber im vorliegenden Fall.
- BVerwG, 23.07.1985 - 2 B 57.85
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Danach sind derartige Verträge öffentlich-rechtliche Verträge eigener Art mit beiderseitigen Verpflichtungen (vgl. u.a. Urteile vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 22.77 -, vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 31.79 - <NJW 1982, 1412 > jeweils m.w.Nachw.). Dies läßt sich eindeutig auch dem von der Beschwerde selbst herangezogenen Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 22.77 - (…a.a.O.) entnehmen.
Der Rechtsgrund für die höheren Zinsen liegt bei Verträgen der vorliegenden Art nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 15. Januar 1964 - BVerwG 6 C 96.60 - , vom 2. Juli 1970 - BVerwG 2 C 8.69 - und vom 10. August 1979 - BVerwG 2 C 22.77 - ) in der Regel in dem Schaden, den die jeweilige Klägerin durch die Unterlassung der Rückzahlung erlitten und für den der jeweilige Beklagte mit Rücksicht auf den Rückzahlungsvorbehalt einzutreten hat.
- BGH, 01.10.1981 - III ZR 13/80
Anwendbarkeit der Verzugsregeln der §§ 284 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf …
Ihre Anwendung wird für öffentlich-rechtliche Gleichordnungsverhältnisse, insbesondere öffentlich-rechtliche Verträge, in Erwägung gezogen (vgl. BVerwG Urteil vom 10. August 1978 - 2 C 22/77 = DÖD 1979, 189, 190 m.w.Nachw.). - BVerwG, 25.10.1979 - II C 37.74
Rückforderung von Studienförderungsmittel - Ausbildungsförderungsvertrag
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2022 - 6 A 7.21
Anerkennung von Ansprüchen auf passiven Schallschutz gegen Fluglärm
Hierzu muss ein öffentlich-rechtlicher Vertrag von der Interessenlage der Beteiligten her so stark privatrechtlichen Verträgen zwischen gleichgeordneten Parteien entsprechen, dass sie auch hinsichtlich der Rechtsfolgen des Verzugs in gleicher Weise behandelt werden müssen (BVerwG, Urteil vom 10. August 1978 - II C 22.77 -, DÖD 1979, S. 189 f., 2. Orientierungssatz bei juris, …und Urteil vom 15. März 1989 - 7 C 42/87 -, BVerwGE 81, 312 ff., Rn. 14). - OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2021 - 6 A 8.20
Schallschutz für ein denkmalgeschütztes im für den Flughafen Berlin-Brandenburg …
Hierzu muss ein öffentlich-rechtlicher Vertrag von der Interessenlage der Beteiligten her so stark privatrechtlichen Verträgen zwischen gleichgeordneten Parteien entsprechen, dass sie auch hinsichtlich der Rechtsfolgen des Verzugs in gleicher Weise behandelt werden müssen (BVerwG, Urteil vom 10. August 1978 - II C 22.77 -, DÖD 1979, S. 189 f., 2. Orientierungssatz bei juris, …und Urteil vom 15. März 1989 - 7 C 42/87 -, BVerwGE 81, 312 ff., Rn. 14). - BVerwG, 25.10.1979 - 2 C 24.76
Auslegung eines Vertrages für Fernmeldeaspiranten
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2024 - 6 A 11.23
In einem Planfeststellungsbeschluss im Rahmen von Lärmschutzauflagen geregelte …
Hierzu muss ein öffentlich-rechtlicher Vertrag von der Interessenlage der Beteiligten her so stark privatrechtlichen Verträgen zwischen gleichgeordneten Parteien entsprechen, dass sie auch hinsichtlich der Rechtsfolgen des Verzugs in gleicher Weise behandelt werden müssen (BVerwG, Urteil vom 10. August 1978 - II C 22.77 -, DÖD 1979, S. 189 f., 2. Orientierungssatz bei juris, …und Urteil vom 15. März 1989 - 7 C 42/87 -, BVerwGE 81, 312 ff., Rn. 14).
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