Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.09.1963 - II C 224.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1974
BVerwG, 12.09.1963 - II C 224.61 (https://dejure.org/1963,1974)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.1963 - II C 224.61 (https://dejure.org/1963,1974)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 1963 - II C 224.61 (https://dejure.org/1963,1974)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,1974) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 18.17

    Keine Unfallfürsorgeansprüche ohne Unfallmeldung

    Damit werden einerseits Aufklärungsschwierigkeiten vermieden, die sich bei späteren Ermittlungen ergeben könnten; zum anderen wird der Dienstherr in die Lage versetzt, präventive Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden zu ergreifen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. September 1963 - 2 C 224.61 - Buchholz 232 § 150 BBG Nr. 3 S. 5, vom 18. Dezember 1969 - 2 C 37.68 - BVerwGE 34, 343 , vom 6. März 1986 - 2 C 37.84 - Buchholz 232.5 § 45 BeamtVG Nr. 2 S. 3, vom 28. Februar 2002 - 2 C 5.01 - Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 5 S. 6 …und vom 28. April 2011 - 2 C 55.09 - Buchholz 240 § 31 BBesG Nr. 1 Rn. 28; Beschlüsse vom 30. September 1970 - 6 B 66.69 - Buchholz 232 § 150 BBG Nr. 8 S. 14, vom 15. September 1995 - 2 B 46.95 - Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 3 S. 2 …und vom 11. Juli 2014 - 2 B 37.14 - Buchholz § 45 BeamtVG Nr. 7 Rn. 8 f.).
  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84

    Beamtenrecht; Dienstunfallmeldung; Kfz-Sachschaden

    Sie soll alsbaldige Ermittlungen hinsichtlich der Voraussetzungen aller im Einzelfall in Betracht kommenden Unfallfürsorgeleistungen sicherstellen, damit Aufklärungsschwierigkeiten, die sich bei späteren Ermittlungen ergeben könnten, vermieden werden (vgl. Beschluß vom 1. August 1983 - BVerwG 2 B 9.82 - Fürst, GKÖD I, O § 45 Rz 5; Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Teil D, § 45 BeamtVG RdNr. 4 b; Plog/Wiedow, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, § 45 BeamtVG Rz 6; zum früheren Recht vgl. auch BVerwGE 34, 343 [BVerwG 18.12.1969 - II C 37/68]; Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG 2 C 224.61 - , Beschluß vom 30. September 1970 - BVerwG 6 B 66.69 - ).
  • BVerwG, 30.09.1970 - VI B 66.69

    Pflicht der Behörde zum Hinweis auf die Anmeldepflicht von …

    Sinn und Zweck der Regelung des § 150 BBG und der entsprechenden Regelung für die Anmeldung von Kriegsunfallfürsorgeansprüchen durch die eingangs genannten Vorschriften ist die Sicherstellung alsbaldiger Ermittlungen bezüglich der Voraussetzungen der im Einzelfall in Betracht kommenden Unfallfürsorgeleistungen, damit Aufklärungsschwierigkeiten, die sich bei späteren Ermittlungen ergeben könnten, vermieden werden (vgl. u.a. Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG II C 224.61 - [Buchholz 232 § 150 BBG Nr. 3]).

    In seinem, ebenfalls Unfallfürsorgeansprüche eines unter das Gesetz zu Art. 131 GG fallenden ehemaligen Berufssoldaten betreffenden Urteil vom 13. Oktober 1966 - BVerwG-II C 7.64 - hatte das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt: "Ein solcher Antrag, der seinem Inhalt nach nur auf Versorgung nach den Vorschriften des Kriegsbeschädigtenrechts gerichtet ist, erfüllt das Anmeldeerfordernis des § 123 DBG und des § 150 BBG ebensowenig wie die Anzeige einer Kriegsbeschädigung zum Zwecke der Lazarettbehandlung (vgl. Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG II C 224.61 - [Buchholz 232 § 150 BBG Nr. 3])." Entsprechendes, gilt nach BVerwGE 11, 143 (145) hinsichtlich des Antragserfordernisses des § 58 Abs. 2 G 131. Hieran ist festzuhalten.

  • BVerwG, 13.06.1979 - 6 C 60.78

    Anmeldung eines Anspruchs auf Kriegsunfallfürsorge - Nachweisbarkeit des …

    Die Anmeldung eines Anspruchs auf Kriegsunfallversorgung im Rahmen des Gesetzes zu Art. 131 GG ist - ebenso wie im allgemeinen Versorgungsrecht - von dessen Geltendmachung durch einen Antrag auf Zahlung der erhöhten Versorgungsleistungen (§ 58 Abs. 2 G 131) zu unterscheiden (Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG 2 C 224.61 - [Buchholz 232 § 150 BBG Nr. 3]).

    In erster Linie soll sie den Versorgungsträger in den Stand setzen, alsbald Feststellungen darüber treffen zu können, ob die angezeigte gesundheitliche Beeinträchtigung auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist, worin sie besteht und welche Auswirkungen von Dauer sie haben kann (Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG 2 C 224.61 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 14.03.1968 - VI B 34.67

    Voraussetzungen für die Anmeldung von Ansprüchen auf Unfallfürsorge - …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer späteren Entscheidung vom 12. September 1963 - BVerwG II C 224.61 - (Buchholz BVerwG 232, § 150 BBG Nr. 3) ergänzend ausgeführt, die in diesen Vorschriften bestimmte Anmeldepflicht solle es dem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Hinblick auf die beamtenrechtlichen Unfallfürsorgeleistungen ermöglichen, alsbald Ermittlungen anzustellen, vor allem Feststellungen darüber zu treffen, ob die gesundheitliche Beeinträchtigung eines Beamten auf einen Dienstunfall zurückzuführen sei, worin sie bestehe und welche Auswirkungen von Dauer sie haben könne; der Zweck der Anmeldepflicht sei also in der Sicherstellung alsbaldiger Ermittlungen bezüglich der Voraussetzungen aller im Einzelfall in Betracht kommenden Unfallfürsorgeleistungen zu erblicken, damit Aufklärungsschwierigkeiten, die sich bei späteren Ermittlungen leicht ergeben könnten, vermieden würden.

    Nach Ablauf dieser "Nachmeldefristen" ist eine Anmeldung von Dienstunfallansprüchen hier, von Kriegsunfallansprüchen dort schlechthin ausgeschlossen; dies ist den Urteilen vom 30. April 1962 - BVerwG II C 109.60 - (DÖD 1962 S. 195 = ZBR 1963 S. 182), vom 12. September 1963 - BVerwG II C 224.61 - (…a.a.O.) und BVerwGE 24, 289 für § 150 BBG, dem Urteil vom 26. August 1965 - BVerwG II C 153.62 - (…a.a.O.) für § 181 a BBG in Verbindung mit Art. 11 Abs. 10 Unterabsatz a des Zweiten ÄndG G 131 zu entnehmen.

  • BVerwG, 17.10.1967 - VI C 41.65

    Anspruch einer Witwe auf Witwengeld bei der Heirat eines pensionierten Beamten - …

    Dabei kann offenbleiben, ob der Antrag vom 23. November 1949 schon deshalb nicht als Antrag im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 2 2. AnglG berücksichtigt werden kann, weil er jedenfalls hinsichtlich eines Anspruches auf Witwengeld gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 DBG negativ beschieden worden ist (vgl. dazu Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG II C 224.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 150 BBG Nr. 3]).
  • BVerwG, 30.11.1971 - VI C 131.67

    Antrag auf Gewährung einer Kriegsunfallversorgung - Anwendung der …

    Sinn und Zweck dieser Anmeldepflicht ist die Sicherstellung der alsbaldigen Ermittlung der Voraussetzungen aller in Betracht kommenden Unfallfürsorgeleistungen, um Aufklärungsschwierigkeiten zu vermeiden, die sich bei späteren Ermittlungen leicht ergeben können (vgl. Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG II C 224.61 - [Buchholz 232 § 150 BBG Nr. 3]).
  • BVerwG, 17.04.1974 - VI B 84.73

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Abhängigkeit der Anmeldung von …

    Das entspricht dem Sinn der hier in Frage stehenden und ähnlicher Anmeldefristen, wie er in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts herausgearbeitet worden ist (vgl. u. a. Urteile vom 12. September 1963 - BVerwG II C 224.61 - [Buchholz 232 § 150 BBG Nr. 3] und vom 30. November 1971 - BVerwG VI C 131.67 - [Buchholz 232 § 181 a BBS Nr. 35]).
  • VG München, 23.08.2017 - M 21 K 15.4612

    Keine Anerkennung von Unfallfürsorge aus einem Dienstunfall

    Die fehlende Rechtskenntnis des Klägers stellt - anders als eine etwaige, hier nicht gegebene falsche Rechtsauskunft - kein außerhalb des Willens des Berechtigten liegender Umstand im Sinne von § 45 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. BeamtVG vor (vgl. BVerwG, U. v. 12.9.1963 - II C 224.61 - Buchholz 232 § 150 BBG Nr. 3;… Plog/Wiedow, BBG, § 45 BeamtVG Rn. 11;… Wilhelm, in: Fürst, GKÖD,§ 45 BeamtVG Rn. 11).
  • BVerwG, 01.08.1983 - 2 B 9.82

    Unfallfürsorgeansprüche nach einem Dienstunfall

    Diese Anforderungen an den Inhalt der Anmeldung ergeben sich aus dem Zweck der Anmeldepflicht, der in der Sicherstellung alsbaldiger Ermittlungen bezüglich der Voraussetzungen aller im Einzelfall in Betracht kommenden Unfallfürsorgeleistungen zu erblicken ist, damit Aufklärungsschwierigkeiten, die sich bei späteren Ermittlungen ergeben könnten, vermieden werden (vgl. Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG 2 C 224.61 - [Buchholz 232 § 150 BBG Nr. 3];… Beschluß vom 30. September 1970 - BVerwG 6 B 66.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 8]).
  • BVerwG, 13.10.1966 - II C 7.64

    Verlust des rechten Armes sowie der Zustand nach einer Gehirnerschütterung und …

  • VG München, 18.08.2017 - M 21 K 15.5873

    Keine Berücksichtigung eines hypothetischen Werdegangs in einer anderen Laufbahn

  • VG Ansbach, 14.12.2010 - AN 1 K 10.01571

    Dienstunfallfürsorge; Versäumung der Ausschlussfrist des § 45 Abs. 1 BeamtVG

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht