Rechtsprechung
| BVerwG, 25.06.1964 - II C 225.62 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BBG § 135 Abs. 2 Nr. 2
Papierfundstellen
- BVerwGE 19, 44
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.05.1963 - II C 27.60
Bestehen eines Anspruchs auf Gewährung von Unfallhinterbliebenenversorgung - …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1964 - II C 225.62
"Zum Begriff des Wegeunfalls (Fortentwicklung von BVerwGE 16, 103 ).«.
- BVerwG, 27.05.2004 - 2 C 29.03
Wegeunfall; unmittelbarer Weg zwischen Wohnung und Dienststelle; Umweg; …
Obgleich auch frühere Legaldefinitionen des Dienstunfalls den entgegengesetzten Ausgangs- oder Endpunkt nicht benannt hatten, ist der erkennende Senat bereits frühzeitig davon ausgegangen, dass nicht jeder Weg, der zur Dienststelle hin- oder von ihr fortführt, dem Dienst zuzurechnen ist (…vgl. Urteile vom 16. Mai 1963 a.a.O. S. 105 und vom 25. Juni 1964 - BVerwG 2 C 225.62 - BVerwGE 19, 44 ).Zur Begründung ist auf die Vorläuferregelung des § 31 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 BeamtVG hingewiesen worden, der entnommen werden konnte, dass der Gesetzgeber bei der dem § 31 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 BeamtVG entsprechenden früheren Vorschrift "an den Regelfall gedacht hat, in welchem die Dienststelle von der ständigen Familienwohnung ohne Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Dienstes erreichbar und mit der regelmäßigen Unterkunft identisch ist, und dass er deshalb erst später eine Ausnahmeregelung zugunsten der Familienheimfahrt für den Sonderfall getroffen hat, dass der Beamte wegen der räumlichen Entfernung der ständigen Familienwohnung vom Dienstort an diesem oder in dessen Nähe eine mit der ständigen Familienwohnung nicht identische regelmäßige Unterkunft hat" (Urteil vom 25. Juni 1964 a.a.O. S. 46).
- BVerwG, 23.01.1970 - VI C 120.65
Anerkennung eines Dienstunfalls - Wegeunfall eines Beamten
Wie das Bundesverwaltungsgericht in einem neueren Urteil vom 25. Juni 1964 (BVerwGE 19, 44), das im übrigen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, auf das sich im vorliegenden Fall der Kläger mit Erfolg in der ersten Instanz bezogen habe, aufgehoben habe, weiter ausführe, sei zugunsten eines Beamten, der eine ständige Familienwohnung habe, bei Identität der ständigen Familienwohnung mit der regelmäßigen Unterkunft ein solcher wesentlicher Zusammenhang ohne weiteres beim Zurücklegen des unmittelbaren Weges zwischen der.In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat das Berufungsgericht diese Vorschrift dahin ausgelegt, daß bei einem Unfall, den ein Beamter auf dem Wege nach oder von der Dienststelle erleidet, beamtenrechtlicher Unfallschutz nur zu gewähren ist, wenn der nach oder von der Dienststelle führende Weg im Dienst seine wesentliche Ursache hat, wenn also andere mit dem Dienst nicht zusammenhängende Ursachen für das Zurücklegen des Weges in den Hintergrund treten (vgl. Urteile vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 147.59 -[Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 7 = ZBR 1963, 48] und vom 11. März 1965 - BVerwG II C 142.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 24 = ZBR 1965, 246]; BVerwGE 16, 103 [106]; 19, 44 [45]; 21, 307 [310]; 24, 246 [249]; vgl. neuerdings die Urteile vom 25. Juni 1969 - BVerwG VI C 49.65 - ZBR 1969, 347 = RiA 1969, 214] und vom 11. September 1969 - BVerwG II C 30.66 - [ZBR 1969, 386]).
Mit Recht hat sich das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang auf das einen nahezu gleichliegenden Sachverhalt betreffende Urteil BVerwGE 19, 44 berufen, in dem die Voraussetzungen für die Anerkennung eines sogenannten Wegeunfalles im Sinne des § 135 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BBG noch näher - vgl. BVerwGE 19, 44 (46) - dahin präzisiert werden:.
Für die Entscheidung ist es daher entgegen der Ansicht der Revision ohne Bedeutung, daß die Wohnung des Vaters und die Familienwohnung des Klägers sich beide im Stadtgebiet von Frankfurt (Main) und nicht - wie in den in BVerwGE 16, 103 und 19, 44 entschiedenen Fällen - "in weit voneinander gelegenen verschiedenen Orten" befinden.
Wie bereits in BVerwGE 19, 44 (47, 48) und 21, 307 (308) ausgeführt, betrifft die Einnahme der notwendigen Mahlzeiten in erster Linie die persönliche Sphäre des Beamten, sein sogenanntes eigenwirtschaftliches Interesse, mag diese Tätigkeit auch zugleich dem dienstlichen Interesse förderlich sein.
Diese Folgerung würde zu einer vom Willen des Gesetzgebers offensichtlich nicht gedeckten Ausweitung des Wegeunfallschutzes führen (vgl. BVerwGE 19, 44 [47, 48]).
- BVerwG, 21.06.1982 - 6 C 90.78
Anspruch eines Beamten auf Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall - Frage …
Denn die hier zu entscheidende Frage, ob ein Unfall als Dienetunfall anzusehen ist, ist nach dem Recht zu beurteilen, das im Zeitpunkt des Unfalls Galt (BVerwGE 16, 103 [104]; 19, 44 [45]; 37, 139 [140]).Diese Vorschrift hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin ausgelegt, daß bei einem Unfall, den ein Beamter auf dem Weg nach oder von der Dienststelle erleidet, beamtenrechtlicher Unfallschutz nur zu gewähren ist, wenn der nach oder von der Dienststelle führende Weg im Dienst seine wesentliche Ursache hat, wenn also andere mit dem Dienst nicht zusammenhängende Ursachen für das Zurücklegen des Weges in den Hintergrund treten (vgl. BVerwGE 16, 103 [106]; 19, 44 [45]; 21, 307 [310]; 24, 246 [249];Urteile vom 25. Juni 1969 - BVerwG 6 C 49.65 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 36 = ZBR 1969, 347 = RiA 1969, 214] undvom 23. Januar 1970 - BVerwG 6 C 120.65 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 38]; BVerwGE 34, 20 [21]; 35, 234 [240]).
Ob der notwendige Zusammenhang mit dem Dienst durch ein Abweichen von dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Dienststelle oder umgekehrt unterbrochen oder gar gelöst wird, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (BVerwGE 19, 44 [46]; 21, 307 [310 f.];…Urteil vom 23. Januar 1970 - BVerwG 6 C 120.65 - [Buchholz a.a.O.]).
Die Einbeziehung derartiger Maßnahmen in den Dienstunfallschutz würde zu einer vom Willen des Gesetzgebers offensichtlich nicht gedeckten Ausweitung des Wegeunfallschutzes führen (vgl. BVerwGE 19, 44 [47, 48]).
- BVerwG, 04.06.1970 - II C 39.68
Anerkennung eines Dienstunfalls - Wegeunfall eines Beamten
Das bedeutet in dem hier gegebenen Zusammenhang, daß die Gründe für das Zurücklegen des Weges, auf dem der Unfall sich ereignete, im wesentlichen in der Arbeit (Ausbildung) bzw. im Beamtendienst zu finden sein müssen (BSGE 1, 171 [172]; 8, 53 [55]; BVerwGE 16, 103 [106]; 19, 44 [45]; 21, 307 [310]; 24, 246 [249]). - BVerwG, 12.07.1972 - VI C 10.70
Dienstunfallschutz beim Abholen von Bezügen - Ausführung einer notwendigen …
Ähnliches gilt für die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum sog. Wegeunfall (vgl. BVerwGE 19, 44; 21, 307 [BVerwG 06.07.1965 - II C 39/63]; 24, 246 [BVerwG 28.06.1966 - II C 10/64]; 34, 20 [BVerwG 05.09.1969 - IV C 67/68]; 35, 234 [BVerwG 04.06.1970 - II C 39/68]und neuerdings Urteil vom 24. November 1971 - BVerwG VI C 119.67 - [Buchholz 237.3 § 125 Nr. 1 = ZBR 1972, 117]). - BVerwG, 06.01.1969 - VI C 38.66
Erleiden eines Dienstunfalls - Bewertung eines Unfalls als qualifizierter …
Diese Überlegung steht nicht nur hinter dem Urteil des erkennenden Senats (BVerwGE 16, 59 [BVerwG 17.04.1963 - VI C 172/60]) zu § 107 DBG, sondern dürfte gleichermaßen auch die im Berufungsurteil zitierte Entscheidung des II. Senats vom 16. Mai 1963 (BVerwGE 16, 103) maßgebend beeinflußt haben, wonach mangels anderweitiger ausdrücklicher Regelung die Frage, ob ein Unfall einen Dienstunfall darstellt, nach dem Recht zu beurteilen ist, das im Zeitpunkt des Unfallereignisses gegolten hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 17, 59 und 19, 44). - BVerwG, 06.07.1965 - II C 39.63
Begriff des Dienstunfalls - Unterbrechung des mit dem Dienst zusammenhängenden …
Zu dieser gesetzlichen Voraussetzung der Unfallfürsorge hat der erkennende Senat schon in seiner bisherigen Rechtsprechung klargestellt, daß der Unfallschutz nur dann gegeben ist, wenn der nach oder von der Dienststelle führende Weg seine wesentliche Ursache im Dienst hat (vgl. BVerwGE 16, 103; 19, 44) [BVerwG 24.06.1964 - VI C 23/62]. - BVerwG, 24.07.1984 - 6 C 73.81
Gewährung von Umzugskostenvergütung im Rahmen der Soldatenversorgung
Eine solche generelle Ermessenshandhabung durch Einhaltung einer bestimmten Verwaltungspraxis ist nicht nur sinnvoll, sondern zur Wahrung des Gleichheitssatzes sogar geboten; denn vielfach kann nur durch ermessensbindende Richtlinien erreicht werden, daß gleichliegende Fälle gleich behandelt werden (vgl. BVerwGE 15, 196 [BVerwG 13.12.1962 - III C 75/59]; 19, 48 [BVerwG 25.06.1964 - II C 225/62]; 31, 212 ; Urteil vom 9. Februar 1972 - BVerwG 6 C 25.69 - sowie Beschluß vom 4. November 1977 - BVerwG 6 B 30.77 -). - BVerwG, 24.11.1971 - VI C 119.67
Rechtsmittel
Der erkennende Senat könne nicht vorbehaltlos der allgemein in der Rechtsprechung vertretenen Meinung folgen, daß die notwendige Nahrungsaufnahme immer nur eigenwirtschaftlicher Natur sei und daß der Weg von der Dienststelle, der nur dem Zwecke der Nahrungsaufnahme diene, in keinem Fall als dienstlich bedingt angesehen werden könne (so BVerwGE 19, 44). - BVerwG, 06.07.1972 - VI B 20.72
Voraussetzungen für die Annahme eines Unfalls "in Ausübung oder infolge des …
Das gleiche gilt sinngemäß für den sog. Wegeunfall im Sinne des § 135 Abs. 2 Nr. 2 BBG (vgl. u.a. BVerwGE 19, 44; 21, 307 [BVerwG 06.07.1965 - II C 39/63]; 24, 246 [BVerwG 28.06.1966 - II C 10/64]; 34, 20 [BVerwG 05.09.1969 - IV C 67/68]; 35, 234 [BVerwG 04.06.1970 - II C 39/68]und neuerdings Urteil vom 24. November 1971 - BVerwG VI C 119.67 - [ZBR 1972, 117]) und für den Unfall bei Teilnahme an einer dienstlichen Veranstaltung im Sinne des § 135 Abs. 2 Nr. 3 BBG (vgl. Urteil vom 19. April 1967 - BVerwG VI C 96.63 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 32 = ZBR 1968, 84]). - BVerwG, 25.06.1969 - VI C 49.65
Beamtenrecht - (Kein Dienst-[Wege-]unfall, wenn Lokführer der Bundesbahnwährend …
- BVerwG, 05.10.1979 - 6 C 19.78
Gewährung von Nachtdienstzulage - Unzumutbarkeit des finanziellen Mehraufwands …
- BVerwG, 06.11.1969 - II C 100.67
Anspruch eines Polizeibeamten auf Gewährung eines Unfallruhegehalts einer höheren …
- VGH Hessen, 13.11.1991 - 1 UE 1039/86
Kein Schadensersatz bei Unterbrechung des Dienstweges
- BVerwG, 22.01.1975 - VI B 26.74
Unterhaltsbeitrag für ehemalige Berufssoldaten bei außerdienstlichem Unfall - …
- VG Minden, 12.07.2018 - 12 K 2062/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.1972 - I A 993/71
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