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| BVerwG, 17.10.1958 - II C 242.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 07.11.1955 - 66 III 53a
- BVerwG, 17.10.1958 - II C 242.57
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus BVerwG, 17.10.1958 - II C 242.57
Außerdem widerspreche das Urteil der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (gemeint ist offenbar das Bundesverfassungsgericht) vom 17. Dezember 1953 (1 BvR 147/52, BVerfGE 3, 58); denn dort sei ausgeführt, daß Art. 131 GG eine besondere Gestaltung beamtenrechtlicher Verhältnisse bezwecke, auf welche die hergebrachten Grundsätze nicht in gleichem Maße angewendet werden könnten wie im aktiven Dienst. - BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54
Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …
Auszug aus BVerwG, 17.10.1958 - II C 242.57
Denn, aus der Tatsache der Revisionseinlegung als solcher ist hinreichend erkennbar, daß die Revision die Aufhebung des angefochtenen Urteils und eine Entscheidung nach den Klaganträgen, also dahin zum Ziele hat, unter Aufhebung der ablehnenden Bescheide die Verpflichtung des Beklagten zur Wiederverwendung des Klägers auszusprechen (BVerwGE 1, 222). - BVerwG, 03.12.1954 - II C 201.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.10.1958 - II C 242.57
Das angefochtene Urteil weicht nicht von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines Oberverwaltungsgerichts ab (§ 53 Abs. 2 Buchst. c); die darin vertretene Auffassung, daß der vom Kläger geltend gemachten Unwirksamkeit seiner Entlassung allenfalls im Rahmen des Bundeswiedergutmachungsgesetzes, nicht aber im Rahmen des Gesetzes zu Art. 131 GG rechtliche Bedeutung zukomme, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 251). - BVerwG, 27.02.1957 - VI C 31.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.10.1958 - II C 242.57
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner geklärt, daß der Beamtenbegriff, den das Gesetz zu Art. 131 GG verwendet, der des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 (RGBl. I S. 39) - DBG - ist und daß zur rechtswirksamen Beamtenernennung die Aushändigung einer dem § 27 DBG entsprechenden Ernennungsurkunde gehört (BVerwGE 4, 303). - BVerwG, 10.06.1955 - II C 226.53
Rechtsweg bei streitigem Anspruch auf Gewährung von Ausgleichsbeihilfe - …
Auszug aus BVerwG, 17.10.1958 - II C 242.57
Daß der Kläger nur dann Ansprüche nach dem Gesetz zu Art. 131 GG vor den Verwaltungsgerichten geltend machen kann, wenn er am 8. Mai 1945 in einem öffentlichen Dienstverhältnis als Beamter gestanden hat, ist unzweifelhaft (§ 1 Abs. 1 Ziff. 1 G 131, BVerwGE 2, 144).
- BVerwG, 28.01.1972 - II CB 30.70
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Befähigung zum …
Gesetz zu Art. 131 GG ebenso wie das Deutsche Beamtengesetz zu den "Beamten" nur solche Bedienstete eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn rechnet, denen eine dem § 27 DBG entsprechende Urkunde ausgehändigt wurde (BVerwGE 4, 303; ferner Beschluß vom 17. Oktober 1958 - BVerwG II C 242.57 -); gleiches gilt für frühere Richter, auf die als "richterliche Beamte" (§ 171 DBG) ebenfalls § 27 DBG anzuwenden war.
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