Rechtsprechung
| BVerwG, 06.01.1956 - II C 245.55 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 29.11.1958 - VI ER 400.58
Lösung eines Kompetenzkonfliktes im Sinne des § 36 Ziff. 6 Zivilprozessordnung …
Der Beschluß des II. Senats vorn 2. Dezember 1953 - BVerwG II A.3.53 - und seine Urteile von 6. Januar 1956 - BVerwG II C 245.55 = ZBR 1956, 167 - und vom 19. September 1957 - BVerwG II C 125.55 = BVerwGE 5, 220 - stehen der hier getroffenen Entscheidung ebenfalls nicht entgegen, der Beschluß läßt die Frage einer allgemeinen, sinngemäßen Anwendung des § 276 ZPO im Geltungsraum der MRVO Nr. 165 ausdrücklich dahingestellt, und die bezeichneten Urteile betreffen die Verweisung zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige. - BVerwG, 11.03.1957 - I B 154.56
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Versicherung aller Schäden gemäß der …
Eine richterliche Rechtsergänzung entsprechend den Gedankengängen des Klägers würde geltendes Recht ändern und einen unzulässigen Eingriff in die ausschließlich dem Gesetzgeber zustehende Befugnis darstellen (Urteil des Zweiten Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Januar 1956 - BVerwG II C 245.55 - [MDR 1956 S. 439].
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