Rechtsprechung
| BVerwG, 18.12.1969 - II C 28.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rücknahme gesetzwidriger begünstigender Bescheide - Versorgungsansprüche eines Beamten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1967 - II A 63/65
- BVerwG, 28.03.1968 - II B 44.67
- BVerwG, 18.12.1969 - II C 28.68
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 09.12.1963 - VI C 42.61
Widerruf eines Verwaltungsbescheides wegen Unkenntnis einer rechtskräftigen …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1969 - II C 28.68
Jedenfalls hat das Berufungsgericht bei der Prüfung, ob einer der seltenen Ausnahmefälle vorliegt, in denen der Begünstigte auch für die Zukunft in seinem Vertrauen auf den Bestand des ihn begünstigenden Verwaltungsaktes zu schützen ist, nicht hinreichend klar festgestellt, ob "ganz besondere Umstände", also gute Gründe, "den Kläger berechtigten, auf den Bestand der Bescheide ... zu vertrauen" (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Dezember 1963 - BVerwG VI C 42.61 - [Buchholz BVerwG 234, § 67 G 131 Nr. 25]), ob also der Kläger nicht nur vertraut hat, sondern auch vertrauen durfte.- Daß § 67 Abs. V Satz 2 G 131 auch in der seit dem 1. September 1953 geltenden Fassung eine Ermessensentscheidung vorsieht (BVerwGE 11, 176 [178] und BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1963 - BVerwG VI C 42.61 - [DÖD 1964 S. 75]), ist vom Berufungsgericht übrigens auch bei seinen Darlegungen übersehen worden, die zu dem Ergebnis führen, daß der, Beklagte die begünstigenden Verwaltungsakte auch dann erlassen haben würde, wenn der Kläger ihm den hier in Rede stehenden Sachverhalt offenbart hätte.
- BVerwG, 20.12.1961 - IV C 195.60
Auszug aus BVerwG, 18.12.1969 - II C 28.68
Das angefochtene Urteil kann schließlich insonderheit deswegen keinen Bestand haben, weil das Berufungsgericht offensichtlich übersehen hat, daß ein für den Betroffenen günstiges Ergebnis der Interessenabwägung je nach den Umständen des Einzelfalles in dem einen Falle die Rücknahme des begünstigenden Verwaltungsaktes überhaupt ausschließen, in einem anderen Falle jedoch die Auffassung rechtfertigen kann, die Rücknahme sei mit zeitlich und (oder), umfangmäßig begrenzten Wirkungen rechtmäßig mit der Folge, daß die an sich rechtswidrigen Leistungen der Höhe nach (summenmäßig) begrenzt, auf einen Teil beschränkt oder zeitlich befristet weiterzugewähren sind (ebenso schon Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 13, 253 [254]; Urteil vom 19. März 1969 - BVerwG V C 57.66 - [MDR 1970 S. 77]). - BVerwG, 19.03.1969 - V C 57.66
Gewährung eines Selbstständigenzuschlags bei früherer Ausübung einer nicht …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1969 - II C 28.68
Das angefochtene Urteil kann schließlich insonderheit deswegen keinen Bestand haben, weil das Berufungsgericht offensichtlich übersehen hat, daß ein für den Betroffenen günstiges Ergebnis der Interessenabwägung je nach den Umständen des Einzelfalles in dem einen Falle die Rücknahme des begünstigenden Verwaltungsaktes überhaupt ausschließen, in einem anderen Falle jedoch die Auffassung rechtfertigen kann, die Rücknahme sei mit zeitlich und (oder), umfangmäßig begrenzten Wirkungen rechtmäßig mit der Folge, daß die an sich rechtswidrigen Leistungen der Höhe nach (summenmäßig) begrenzt, auf einen Teil beschränkt oder zeitlich befristet weiterzugewähren sind (ebenso schon Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 13, 253 [254]; Urteil vom 19. März 1969 - BVerwG V C 57.66 - [MDR 1970 S. 77]).
- BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52
Gestapo
Auszug aus BVerwG, 18.12.1969 - II C 28.68
Denn zu den staatspolizeilichen Aufgaben, mit denen die Beamten des Vollzugsdienstes der Geheimen Staatspolizei befaßt gewesen seien, habe der, Vollzug der "Schutzhaft", die Bekämpfung der Gegner des Nationalsozialismus mit rechtsstaatswidrigen Mitteln, die Ausrottung des Judentums und die Verfolgung fremder Volksgruppen und politisch mißliebiger Personen gehört (zu vgl. BVerfGE 6, 132 [208]). - BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge
Auszug aus BVerwG, 18.12.1969 - II C 28.68
Das Vertrauen des Begünstigten auf die Beständigkeit des gesetzwidrigen Verwaltungsaktes sei allerdings dann nicht schutzwürdig, wenn die Rechtswidrigkeit auf Gründen beruhe, die in seinen Verantwortungsbereich fallen (zu vgl. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57]). - BVerwG, 28.10.1959 - VI C 88.57
Auszug aus BVerwG, 18.12.1969 - II C 28.68
Hier liege aber ein Ausnahmefall vor; denn der Kläger habe im Vertrauen auf den Bestand der zurückgenommenen Erlasse bereits wesentliche Vermögensdispositionen getroffen, die nicht rückgängig gemacht werden könnten (zu vgl. BVerwGE 9, 251; 10, 308) [BVerwG 12.05.1960 - III C 60/59]. - BVerwG, 24.08.1964 - VI C 27.62
Auszug aus BVerwG, 18.12.1969 - II C 28.68
In Fällen dieser Art kann der Begünstigte in der Regel nicht den Schutz seines Vertrauens in den Fortbestand des begünstigenden Verwaltungsaktes fordern (BVerwGE 19, 188 [189]). - BVerwG, 12.05.1960 - III C 97.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.12.1969 - II C 28.68
Hier liege aber ein Ausnahmefall vor; denn der Kläger habe im Vertrauen auf den Bestand der zurückgenommenen Erlasse bereits wesentliche Vermögensdispositionen getroffen, die nicht rückgängig gemacht werden könnten (zu vgl. BVerwGE 9, 251; 10, 308) [BVerwG 12.05.1960 - III C 60/59]. - BVerwG, 20.05.1959 - VI C 188.56
Auszug aus BVerwG, 18.12.1969 - II C 28.68
Das Interesse des Begünstigten an der Beständigkeit des rechtswidrigen Verwaltungsaktes müsse allerdings in der Regel dann hinter dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes zurücktreten, wenn der Verwaltungsakt den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zur Folge habe (zu vgl. BVerwGE 8, 296 [304]). - BVerwG, 12.05.1960 - III C 60.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.12.1969 - II C 28.68
Hier liege aber ein Ausnahmefall vor; denn der Kläger habe im Vertrauen auf den Bestand der zurückgenommenen Erlasse bereits wesentliche Vermögensdispositionen getroffen, die nicht rückgängig gemacht werden könnten (zu vgl. BVerwGE 9, 251; 10, 308) [BVerwG 12.05.1960 - III C 60/59]. - BVerwG, 11.09.1958 - II C 337.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 24.10.1960 - VI C 33.58
- BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 4.81
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Studienzeiten - Prüfungszeiten - Rücknahme …
In Fällen dieser Art ist dem öffentlichen Interesse an der Aufhebung des mangelhaften Verwaltungsakts in der Regel gegenüber dem schutzwürdigen Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des mangelhaften Verwaltungsakts das Übergewicht beizumessen (vgl. BVerwGE 19, 188 [189]; Urteile vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 2 C 28.68 - [DÖD 1970, 113, 114] …und vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [a.a.O.]; Beschluß vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).Er durfte sich vielmehr mit guten Gründen - und übrigens in Übereinstimmung mit der vom Verwaltungsgericht im vorliegenden Verfahren vertretenen Ansicht - auf eine zutreffende Berücksichtigung der Studienzeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit verlassen (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 2 C 28.68 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 07.06.1971 - II B 60.70
Rechtsmittel
Diese Frage erschiene durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur zeitlich und (oder) umfangmäßig begrenzten Rücknahme eines von Anfang an rechtswidrigen Verwaltungsaktes (vgl. BVerwGE 13, 253 [254];Urteile vom 19. März 1969 - BVerwG V C 57.66 - [MDR 1970, 77] undvom 18. Dezember 1969 - BVerwG II C 28.68 -) noch nicht beantwortet. - BVerwG, 02.04.1971 - VI C 29.68
Versorgungsansprüche eines Beamten - Entlassung eines Beamten - Bemessung der …
Dies hat bereits der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 18. Dezember 1969 - BVerwG II C 28.68 - (DÖD 1970, 113) ausgesprochen, ihm schließt sich der erkennende Senat an. - VGH Hessen, 08.10.1974 - I OE 21/74 Solche Verhältnisse sind dann gegeben, wenn der Begünstigte im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung eine einschneidende und dauernde Umstellung seiner gesamten Lebensverhältnisse vorgenommen hat, die praktisch unabänderlich ist (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 20.05.1959, VI C 188.56, BVerwGE 8, 296 [304]; Urteil vom 28.10.1959, VI C 88.57, BVerwGE 9, 251 [254]; Urteil vom 24.08.1964, VI C 27.62, BVerwGE 19, 188 [189]; Urteil vom 09.12.1963, VI C 42.61, Buchholz 234 § 67 G 131 Nr. 25; Urteil vom 18.12.1969, II C 28.68, DÖD 1970 S. 113 [114]).
- VGH Hessen, 19.05.1976 - I OE 56/74 Solche Verhältnisse sind dann gegeben, wenn der Begünstigte im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung eine einschneidende und dauernde Umstellung seiner gesamten Lebensverhältnisse vorgenommen hat, die praktisch unabänderlich ist (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 20.05.1959, VI C 188.56, BVerwGE 8, 296 [304]; Urteil vom 28.10.1959, VI C 88.57, BVerwGE 9, 251 [254]; Urteil vom 24.08.1964, VI C 27.62, BVerwGE 19, 188 [189]; Urteil vom 09.12.1963, VI C 42.61, Buchholz 234 § 67 G 131 Nr. 25; Urteil vom 18.12.1969, II C 28.68, DÖD 1970 S. 113 [114]).
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