Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.09.1958 - II C 289.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,130
BVerwG, 11.09.1958 - II C 289.57 (https://dejure.org/1958,130)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.1958 - II C 289.57 (https://dejure.org/1958,130)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 1958 - II C 289.57 (https://dejure.org/1958,130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    G 131 § 3 Nr. 4, § 67

Papierfundstellen

  • BVerwGE 8, 20
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1958 - II C 289.57
    In Anlehnung an das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 6, 132 [217]) vertritt der Senat die Meinung, daß der Bundesgesetzgeber die frühere Geheime Staatspolizei generell von den Rechten nach Kapitel I des Gesetzes zu Art. 131 GG ausschließen wollte, weil die generelle Berücksichtigung dieser Personengruppe - deren Aufgaben, wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, "in ihrem wesentlichen Kern mit den schlimmsten Willkür- und Unrechtsmaßnahmen des nationalsozialistischen Staates besonders eng verbunden waren" und deren Verfahren "Unrechts- und Willkürcharakter" trug - dem Geist der geltenden Verfassungsordnung widersprochen hätte, von der Art. 131 GG selbst ein Teil ist.

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 6, 132) hat die Grundgesetzmäßigkeit der Regelung des § 3 Nr. 4 G 131, vor allem ihre Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz, bejaht.

  • BVerwG, 13.04.1956 - II C 129.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1958 - II C 289.57
    "Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits früher für die Anwendung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 G 131 entschieden, daß ein Beamter am 8. Mai 1945 "bei" derjenigen Dienststelle in einem "Dienstverhältnis" stand, zu deren Stammpersonal er gehörte, bei der er insbesondere eine Planstelle hatte" (BVerwG, Urteil vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 -;Beschluß vom 31. Juli 1957 - BVerwG VI B 55.56 - mit Hinweis auf BGHZ 19, 294;… ebenso Anders, Gesetz zu Art. 131 GG 3. Aufl. S. 34 Erl. 5 Abs. 2 zu § 1).

    An die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts ist der Senat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteile vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - veröff. in NJW 1956, 1121 [BVerwG 13.04.1956 - II C 129/53] , vom 22. November 1957 - BVerwG VII C 69.57 - undvom 17. Januar 1958 - BVerwG VII C 72.57 - veröff. in DVBl. 1958, 616) gebunden, soweit sie die Auslegung der Verfassung betreffen.

  • BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Teilung der Wohnung zwecks …

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1958 - II C 289.57
    Diese Neufassung des Klageantrags hat zur Folge, daß bei der Entscheidung über die Frage, ob das Berufungsgericht die Gesetzmäßigkeit der angefochtenen Verwaltungsakte fehlerfrei bejaht hat, von der Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses (13., 14. Mai und 23. Juli 1954) auszugehen ist (BVerwGE 1, 35 [37]).
  • BVerwG, 22.11.1957 - VII C 69.57

    Kern des kommunalen Selbstverwaltungsrechts

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1958 - II C 289.57
    An die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts ist der Senat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteile vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - veröff. in NJW 1956, 1121 [BVerwG 13.04.1956 - II C 129/53] , vom 22. November 1957 - BVerwG VII C 69.57 - undvom 17. Januar 1958 - BVerwG VII C 72.57 - veröff. in DVBl. 1958, 616) gebunden, soweit sie die Auslegung der Verfassung betreffen.
  • BVerwG, 17.01.1958 - VII C 72.57

    Beschränkung der auf einen Kreistagswahlkreis höchstens entfallenden Sitzzahl …

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1958 - II C 289.57
    An die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts ist der Senat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteile vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - veröff. in NJW 1956, 1121 [BVerwG 13.04.1956 - II C 129/53] , vom 22. November 1957 - BVerwG VII C 69.57 - undvom 17. Januar 1958 - BVerwG VII C 72.57 - veröff. in DVBl. 1958, 616) gebunden, soweit sie die Auslegung der Verfassung betreffen.
  • BVerwG, 26.05.1955 - III C 83.54
    Auszug aus BVerwG, 11.09.1958 - II C 289.57
    Da die Pflicht des Verwaltungsgerichtshofs zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen nur in dem für die Entscheidung erforderlichen Umfange besteht (BVerwGE 2, 135 [136]; 4, 20 [22]), erweist sich die Rüge der Revision, das Berufungsgericht habe die Erhebung der von der Klägerin angebotenen Beweise über die Art der Tätigkeit ihres Ehemanns bei dem Hauptamt Sicherheitspolizei im Reichsministerium des Innern und bei dem Reichssicherheitshauptamt abgelehnt, schon hiernach als ungerechtfertigt.
  • BVerwG, 11.09.1958 - II C 56.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1958 - II C 289.57
    Daß ein unter diesen Umständen abgeordneter Beamter einem versetzten gleichzuachten ist, hat der Senat im Urteil BVerwG II C 56.58 vom heutigen Tage mit folgender Begründung entschieden:.
  • BVerwG, 04.07.1956 - III C 211.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1958 - II C 289.57
    Da die Pflicht des Verwaltungsgerichtshofs zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen nur in dem für die Entscheidung erforderlichen Umfange besteht (BVerwGE 2, 135 [136]; 4, 20 [22]), erweist sich die Rüge der Revision, das Berufungsgericht habe die Erhebung der von der Klägerin angebotenen Beweise über die Art der Tätigkeit ihres Ehemanns bei dem Hauptamt Sicherheitspolizei im Reichsministerium des Innern und bei dem Reichssicherheitshauptamt abgelehnt, schon hiernach als ungerechtfertigt.
  • BVerwG, 31.01.1958 - VI B 224.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1958 - II C 289.57
    Der Begriff "Dienststelle" ist gelegentlich seiner Auslegung im Rahmen des § 1 G 131 als eine zur Erfüllung bestimmter Aufgaben organisatorisch verselbständigte Verwaltungseinheit des öffentlichen Dienstes verstanden worden (vgl.Beschluß vom 31. Januar 1958 - BVerwG VI B 224.57 -).
  • BGH, 19.12.1955 - III ZR 190/54

    Zugehörigkeit des Beamten zur Dienststelle

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1958 - II C 289.57
    "Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits früher für die Anwendung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 G 131 entschieden, daß ein Beamter am 8. Mai 1945 "bei" derjenigen Dienststelle in einem "Dienstverhältnis" stand, zu deren Stammpersonal er gehörte, bei der er insbesondere eine Planstelle hatte" (BVerwG, Urteil vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 -;Beschluß vom 31. Juli 1957 - BVerwG VI B 55.56 - mit Hinweis auf BGHZ 19, 294;… ebenso Anders, Gesetz zu Art. 131 GG 3. Aufl. S. 34 Erl. 5 Abs. 2 zu § 1).
  • BVerwG, 31.07.1957 - VI B 55.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.03.1961 - VI C 61.58

    Rechtsmittel

    Auch im Falle einer solchen im Sinne des § 3 Nr. 4 G 131 teils beschwerenden, teils nicht beschwerenden Aufgabenhäufung bei einer Amtsstelle im Amt II war nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Reichssicherheitshauptamt für den Bediensteten Dienststelle der Gestapo, so daß auch in einem solchen Falle der grundsätzliche Rechtsausschluß dieser Regelung durchgreift; vgl. hierzu das auf den Aufgabenbereich des Haushalts-, Besoldungs- und Rechnungswesens im Amt II des Reichssicherheitshauptamtes bezügliche Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. September 1958 in BVerwGE 8, 20 ff. (25) [BVerwG 11.09.1958 - II C 289/57], ferner das Urteil des Senatsvom 11. Januar 1961 - BVerwG VI C 60.59 -.

    Diese Begriffe haben in BVerwGE 7, 340 [342] und 8, 20, 110 mindestens insoweit ihre Klärung gefunden, als dies für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits erforderlich sein würde.

    Aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 8, 20 ff. ergibt sich auch, daß es keinen Unterschied ausmacht, ob der Bedienstete dem Vollzugs- oder Verwaltungsdienst (einschließlich der technischen Dienste) angehörte und ob etwa die Art der Tätigkeit eine Teilnahme an der rechtsstaatswidrigen Betätigung der Gestapo ausschloß oder ob der Bedienstete sich des Unrechtscharakters dieser Einrichtung bewußt war.

  • BVerwG, 28.12.1962 - II B 26.61

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Diese Feststellung trägt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 7, 340 [342]; 8, 20 [22/23]) die in dem Berufungsurteil getroffene Entscheidung, daß der Kläger in dem Amt II des Reichssicherheitshauptamtes eine nach Aufgabenbereich und Herkunft mit dem Amt IV dieser Behörde eng verbundene Amtsstelle versah und daß deshalb für den Kläger das Reichssicherheitshauptamt am 8. Mai 1945 eine "Dienststelle der früheren Geheimen Staatspolizei" im Sinne des § 3 Nr. 4 G 131 ist.

    Entscheidend ist vielmehr allein, ob der Aufgabenbereich des Beamten trotz der Zerlegung bis dahin in sich geschlossener Verwaltungseinheiten der Politischen Polizei bei der Organisation des Reichssicherheitshauptamtes den - das Wesen der "Dienststelle der früheren Geheimen Staatspolizei" (§ 3 Nr. 4 G 131) ausmachenden - inneren Zusammenhang mit den Aufgaben dieser Einrichtung nicht verloren hatte (BVerwGE 8, 20 [24]).

    Das Berufungsurteil weicht schließlich von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch nicht deshalb ab, weil es § 3 Nr. 4 G 131 auf den Kläger für anwendbar erachtet hat, obwohl dessen Tätigkeit in dem Amt II des Reichssicherheitshauptamtes sich in reiner Verwaltungsarbeit erschöpfte (BVerwGE 7, 221 [223-225]; 8, 20 [23-25]), und weil es § 67 G 131 auf den Kläger als vor seiner Verwendung bei der früheren Geheimen Staatspolizei außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten nicht angewendet hat (BVerwGE 7, 221 [225]).

  • BVerwG, 21.01.1959 - VI C 333.57

    Rechtsmittel

    Ist eine solche organisatorische Zugehörigkeit zur Gestapo nicht zweifelsfrei erkennbar oder handelt es sich - wie beim RSHA - um eine aus ursprünglich organisatorisch selbständigen Dienststellen hervorgegangene und zusammengefaßte Behörde mit zentralen Führungsaufgaben, dann kommt es für die Feststellung des Tatbestandsmerkmals "Dienststelle der früheren Geheimen Staatspolizei" entscheidend auf den Aufgabenzusammenhang an (vgl. hierzu für das RSHA die Urteile des II. Senats vom 11. September 1958 - BVerwG II C 289.57 -, - BVerwG II C 397.57 -, - BVerwG II C 56.58 - und - BVerwG II C 92.58 - für Sicherheitspolizeischulen das Urteil des VI. Senats vom 28. November 1958 - BVerwG VI C 154.56 -).

    Dies kann nur im Einzelfall auf Grund tatsächlicher Feststellungen geklärt und nicht, wie das Berufungsgericht ausgeführt hat, ohne weiteres bereits auf Grund einer "objektiv feststehenden Zugehörigkeit" zu dem Amt II bejaht werden (vgl. Urteile des II. Senats vom 11. September 1958 - BVerwG II C 289.57 - und - BVerwG II C 397.57 -).

    Denn diese Vorschrift erfaßt alle Bediensteten der Gestapo ohne Rücksicht, darauf, ob sie dem Vollzugs- oder Verwaltungsdienst angehörten, ob die Art ihrer individuellen Tätigkeit eine Teilnahme an der rechtsstaatswidrigen Betätigung der Gestapo ausschloß oder ob der Bedienstete sich des Unrechts- und Willkürcharakters dieser Einrichtung bewußt war (vgl. Urteile des II. Senats vom 11. September 1958 - BVerwG II C 289.57 - und - BVerwG II C 397.57 - sowie Urteil des VI. Senats vom 28. November 1958 - BVerwG VI C 154.56 -).

  • BVerwG, 09.11.1961 - II C 146.59

    Rechtsmittel

    Die "enge" Verbindung einer nicht dem Amt IV zugehörenden Amtsstelle innerhalb des Reichssicherhsitshauptamtes zu der Geheimen Staatspolizei im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 8, 20) wird auch durch die Erledigung eines der Geheimen Staatspolizei zuzurechnenden kleinen Teilaufgabenbereichs hergestellt (BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1961 - BVerwG VI C 60.59 -).

    Denn schon die Erledigung nur weniger Aufgaben im Bereich der Geheimen Staatspolizei schloß die Möglichkeit rechtsstaatswidriger Betätigung ein, und diese Möglichkeit allein war bereits für den Gesetzgeber der Anlaß zu dem in § 3 Nr. 4 G 131 angeordneten generellen Ausschluß der Bediensteten der früheren Geheimen Staatspolizei (vgl. BVerwGE 8, 20 [23]).

  • BVerwG, 14.05.1964 - II C 43.61

    Behandlung eines von Amts wegen an eine Dienststelle der früheren Geheimen …

    Denn es kommt für die Anwendung des § 3 Nr. 4 G 131 in erster Linie auf die Planstellenzugehörigkeit am 8. Mai 1945 an (BVerwGE 7, 228 [229]), und das Amt IV des Reichssicherheitshauptamtes war jedenfalls eine Dienststelle der früheren Geheimen Staatspolizei in Sinne des § 3 Nr. 4 G 131 (BVerwGE 7, 340; 8, 20).
  • BVerwG, 14.04.1961 - II CB 186.58

    Rechtsmittel

    Durch diese Rügen werden mithin klärungsbedürftige Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung nicht aufgeworfen, zumal die grundsätzlichen Fragen, unter welchen Voraussetzungen das rechtliche Gehör als versagt und die Aufklärungspflicht als verletzt anzusehen ist, bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt sind (zum rechtl. Gehör: vgl. u.a. BVerwGE 2, 343; 4, 158 [BVerwG 15.11.1956 - I C 150/54]; BVerwG, Beschluß vom 9. März 1955 - BVerwG I B 128.54 -, vom 11. Oktober 1957 - BVerwG II C 186.56 - undvom 21. Mai 1959 - BVerwG II B 8.58/II C 72.59 - zur Aufklärungspflicht; vgl. BVerwGE 2, 135 [136]; 4, 20 [22]; 8, 20 [26]).
  • BVerwG, 17.12.1965 - VI B 14.64

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Kriminalistische Grundausbildung in der …

    Dieser Auffassung, die der Senat also nicht nur in dem Beschluß BVerwG VI B 49.59, sondern ausdrücklich und mit weiterer Begründung auch in dem Revisionsurteil in dieser Sache im Anschluß an BVerwGE 8, 20 vertreten hat, hat sich der II. Senat in dem genannten Urteil vom 10. März 1964 angeschlossen.
  • BVerwG, 10.03.1964 - II C 113.60

    Bestehen von Rechten nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der …

    Als Dienststellen der Geheimen Staatspolizei sind die ausdrücklich als solche bezeichneten Einrichtungen des öffentlichen Dienstes einschließlich des Amtes IV des Reichssicherheitshauptamtes anzusehen sowie die öffentlichen Einrichtungen, die dem Amt IV des Reichssicherheitshauptamtes oder einer nachgeordneten ausschließlich mit Aufgaben der politischen Polizei befaßten Dienststelle unterstellt oder eingegliedert waren (vgl. BVerwGE 7, 221 [222]; 7, 340 [342] und 8, 20 ff.) oder doch mit der Geheimen Staatspolizei nach Aufgabenbereich und (oder) Herkunft eng verbunden waren (vgl. BVerwGE 7, 340 [343] und 8, 20 ff.).
  • BVerwG, 28.11.1962 - VI C 164.60

    Anspruch einer Witwe auf Anerkennung einer Dienstzeit ihres Ehemannes als …

    Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts untersucht, ob die FüdSipo organisatorisch der Gestapo, d.h. dem Amt IV des Reichssicherheitshauptamtes oder einer nachgeordneten ausschließlich mit Aufgaben der politischen Polizei befaßten Dienststelle, eingegliedert (vgl. hierzu BVerwGE 7, 221 [222] und 7, 340 [342]) oder doch mit den Aufgaben der Gestapo eng verbunden war (vgl. hierzu besonders BVerwGE 7, 340 [343]; 8, 20 [22 f.]; ferner die Urteile vom 21. Januar 1959 - BVerwG VI C 333.57 - und vom 11. Januar 1961 - BVerwG VI C 60.59 -).
  • BVerwG, 17.11.1959 - VI B 49.59

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß dafür, ob eine Dienststelle gemäß § 3 Nr. 4 G 131 zur Gestapo gehörte, zwar grundsätzlich ihre organisatorische Zugehörigkeit maßgebend sei; wenn diese aber nicht zweifelsfrei erkennbar sei, dann komme es entscheidend auf den Aufgabenzusammenhang an (vgl. u.a.Urteile vom 11. September 1958 - BVerwG II C 289.57 [BVerwGE 8, 20] und BVerwG II C 397.57 -;vom 21. Januar 1959 - BVerwG VI C 333.57 - undvom 20. April 1959 - BVerwG VI C 422.56 -).
  • BVerwG, 10.09.1959 - II C 341.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.08.1966 - II C 20.66

    Dienststelle im Sinne des Gesetzes zu Art. 131 GG (G 131) - "Vorschrift für die …

  • BVerwG, 12.12.1962 - VI C 27.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.11.1961 - VI C 113.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.04.1961 - II C 151.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.01.1961 - VI C 33.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.02.1960 - VI C 128.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.09.1959 - VI B 22.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.10.1958 - II C 199.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.11.1960 - VI C 39.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.06.1960 - II C 139.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.03.1960 - VI C 332.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.11.1959 - II C 291.57

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht