Rechtsprechung
| BVerwG, 09.07.1959 - II C 29.59 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12)
- BVerwG, 13.05.1965 - II C 122.62
Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit - Neuberechnung des …
Denn Ruhensberechnungen sind, jedenfalls in der Regel, keine endgültigen Bescheide; sie tragen den Vorbehalt einer späteren Änderung in sich, weil eine spätere rückwirkende Änderung der Versorgungsbezüge - etwa infolge gesetzlicher Erhöhung der Bezüge - oder auch eine rückwirkende Änderung der Nebeneinkünfte aus Verwendung im öffentlichen Dienst zugleich eine rückwirkende Änderung der Ruhensberechnung erforderlich macht, also Änderungen früherer Ruhensberechnungen unvermeidlich sind (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 9. Juli 1959 - BVerwG II C 29.59 - [ZBR 1959 S. 298] undvom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 17]). - VG München, 30.09.2015 - M 21 K 14.3173
Rückforderung von überzahlten Dienstbezügen (falsche Erfassung der …
Derartige Vorbehaltszahlungen hat es bei Abschlagszahlungen anerkannt (BVerwGE 11, 283 ; 13, 248 ; 18, 72 ; Urteil vom 24. August 1964 -- BVerwG 6 C 190.62 -- ), bei denen sich bereits aus dem Begriff und Wesen der Leistung ergibt, daß sie erst zu einem späteren Zeitpunkt endgültig festgesetzt werden soll, ferner bei Fortzahlung der Bezüge, die einem entlassenen Beamten aufgrund gerichtlichen Vollziehungsaussetzungsbeschlusses mit Rücksicht auf die von ihm gegen die Entlassungsverfügung erhobene -- später abgewiesene -- Klage gezahlt worden sind (BVerwGE 18, 72; 24, 92 ; Urteile vom 13. Oktober 1971 -- BVerwG 6 C 137.67 -- mit weiteren Nachweisen und vom 25. November 1982 -- BVerwG 2 C 12.81 -- ), sowie bei Anrechnung anderweitiger Arbeitseinkünfte auf das Übergangsgehalt gemäß § 37 G 131 in den bis zum 1. September 1957 geltenden Fassungen (Urteile vom 9. Juli 1959 -- BVerwG 2 C 29.59 -- und vom 26. Juni 1963 -- BVerwG 6 C 177.60 -- ), weil es sich bei der Festsetzung von Übergangsgehalt in Fällen, in denen eine spätere Anrechnung anderweitiger Einkünfte in Betracht kommt, um eine ihrer Natur nach vorläufige Maßnahme handelt. - BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 31.84
Besoldung - Ortszuschlag - Ehegatte - Öffentlicher Dienst - …
Derartige Vorbehaltszahlungen hat es bei Abschlagszahlungen anerkannt (BVerwGE 11, 283 [BVerwG 07.12.1960 - VI C 65/57]; 13, 248 <249 f. [BVerwG 19.12.1961 - Gr Sen - 1/61]>; 18, 72 ; Urteil vom 24. August 1964 - BVerwG 6 C 190.62 - ), bei denen sich bereits aus dem Begriff und Wesen der Leistung ergibt, daß sie erst zu einem späteren Zeitpunkt endgültig festgesetzt werden soll, ferner bei Fortzahlung der Bezüge, die einem entlassenen Beamten aufgrund gerichtlichen Vollziehungsaussetzungsbeschlusses mit Rücksicht auf die von ihm gegen die Entlassungsverfügung erhobene - später abgewiesene - Klage gezahlt worden sind (BVerwGE 18, 72; 24, 92 [BVerwG 11.05.1966 - VIII B 109/64]; Urteile vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 137.67 - mit weiteren Nachweisen und vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - ), sowie bei Anrechnung anderweitiger Arbeitseinkünfte auf das Übergangsgehalt gemäß § 37 G 131 in den bis zum 1. September 1957 geltenden Fassungen (Urteile vom 9. Juli 1959 - BVerwG 2 C 29.59 - und vom 26. Juni 1963 - BVerwG 6 C 177.60 - ), weil es sich bei der Festsetzung von Übergangsgehalt in Fällen, in denen eine spätere Anrechnung anderweitiger Einkünfte in Betracht kommt, um eine ihrer Natur nach vorläufige Maßnahme handelt.
- BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 18.84
Anwärterverheiratetenzuschlag - Rückforderung der Hälfte
Derartige Vorbehaltszahlungen hat es bei Abschlagszahlungen anerkannt (BVerwGE 11, 283 [BVerwG 07.12.1960 - VI C 65/57]; 13, 248 <249 f. [BVerwG 19.12.1961 - Gr Sen - 1/61]>; 18, 72 ; Urteil vom 24. August 1964 - BVerwG 6 C 190.62 - ), bei denen sich bereits aus dem Begriff und Wesen der Leistung ergibt, daß sie erst zu einem späteren Zeitpunkt endgültig festgesetzt werden soll, ferner bei Fortzahlung der Bezüge, die einem entlassenen Beamten aufgrund gerichtlichen Vollziehungsaussetzungsbeschlusses mit Rücksicht auf die von ihm gegen die Entlassungsverfügung erhobene - später abgewiesene - Klage gezahlt worden sind (BVerwGE 18, 72; 24, 92 [BVerwG 11.05.1966 - VIII B 109/64]; Urteile vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 137.67 - mit weiteren Nachweisen und vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - ), sowie bei Anrechnung anderweitiger Arbeitseinkünfte auf das Übergangsgehalt gemäß § 37 G 131 in den bis zum 1. September 1957 geltenden Fassungen (Urteile vom 9. Juli 1959 - BVerwG 2 C 29.59 - und vom 26. Juni 1963 - BVerwG 6 C 177.60 - ), weil es sich bei der Festsetzung von Übergangsgehalt in Fällen, in denen eine spätere Anrechnung anderweitiger Einkünfte in Betracht kommt, um eine ihrer Natur nach vorläufige Maßnahme handelt. - BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 50.84
Ortszuschlag - Kinderbezogene Anteile - Öffentlicher Dienst
Derartige Vorbehaltszahlungen hat es bei Abschlagzahlungen anerkannt (BVerwGE 11, 283 [235 f.]; 13, 248 [249 f.]; 18, 72 [74]; Urteil vom 24. August 1964 - BVerwG 6 C 190.62 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 17]), bei denen sich bereits aus dem Begriff und Wesen der Leistung ergibt, daß sie erst zu einem späteren Zeitpunkt endgültig festgesetzt werden soll, ferner bei Fortzahlung der Bezüge, die einem entlassenen Beamten aufgrund gerichtlichen Vollziehungsaussetzungsbeschlusses mit Rücksicht auf die von ihm gegen die Entlassungsverfügung erhobene - später abgewiesene - Klage gezahlt worden sind (BVerwGE 18, 72; 24, 92 [BVerwG 11.05.1966 - VIII B 109/64][100]; Urteile vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 137.67 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 48] mit weiteren Nachweisen und vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - [Buchholz 235 § 12 BBesG Nr. 2]), sowie bei Anrechnung anderweitiger Arbeitseinkünfte auf das Übergangsgehalt gemäß § 37 G 131 in den bis zum 1. September 1957 geltenden Fassungen (Urteile vom 9. Juli 1959 - BVerwG 2 C 29.59 - [Buchholz 234 § 33 G 131 Nr. 3] und vom 26. Juni 1963 - BVerwG 6 C 177.60 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 11]), weil es sich bei der Festsetzung von Übergangsgehalt in Fällen, in denen eine spätere Anrechnung anderweitiger Einkünfte in Betracht kommt, um eine ihrer Natur nach vorläufige Maßnahme handelt. - BVerwG, 24.08.1964 - VI C 190.62
Wegfall der Bereicherung - Gutgläubiger Verbrauch von den Überzahlungen an einen …
Nachträgliche rückwirkende Änderungen früherer Ruhensberechnungen sind daher unvermeidlich und auch durch den Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes nicht ausgeschlossen (vgl. auch das Urteil vom 9. Juli 1959 - BVerwG II C 29.59 -[ZBR 1959 S. 298] in bezug auf den rechts ähnlichen Fall der Anrechnung von Arbeitseinkünften auf das Übergangsgehalt; vgl. ferner auch OVG Koblenz in ZBR 1962 S. 330 = RiA 1962 S. 351 und OVG Münster in DÖD 1964 S. 72). - BVerwG, 26.06.1963 - VI C 177.60
Anspruch eines Berufsoffiziers der früheren Wehrmacht auf Übergangsgehalt - …
ImUrteil vom 9. Juli 1959 - BVerwG II C 29.59 - ist, wenn auch aus anderem Anlaß, ausgesprochen, daß es für die Frage der Anrechnung von Arbeitseinkünften nach den §§ 33, 37 G 131 allein maßgebend sein kann, wann die Arbeit geleistet worden ist, durch die diese Einkünfte erworben worden sind. - BVerwG, 29.03.1966 - II C 44.64
Rückforderung von Dienstbezügen - Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheides - …
Denn Ruhensberechnungen sind, jedenfalls in der Regel, keine endgültigen Bescheide; sie tragen wegen des gesetzlich vorgesehenen Abhängigkeitsverhältnisses zwischen der Versorgung und den dem Versorgungsempfänger gleichzeitig gewährten Bezügen aus Verwendung im öffentlichen Dienst den Vorbehalt einer späteren rückwirkenden Änderung in sich, weil die Verwaltungsbehörde bei der Festsetzung des nicht ruhenden Teils der Versorgungsbezüge nicht voraussehen kann, ob eine spätere rückwirkende Änderung der Versorgungsbezüge oder eine spätere rückwirkende Änderung des Einkommens aus Verwendung im öffentlichen Dienst - etwa infolge gesetzlicher Erhöhung der Bezüge - zugleich eine rückwirkende Änderung der Ruhensberechnung erforderlich macht, weil also Änderungen früherer Ruhensberechnungen erkennbar unvermeidlich sind (ebenso schon BVerwGE 21, 119 [122] unter Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 9. Juli 1959 - BVerwG II C 29.59 - [ZBR 1959 S. 298] und vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 17]). - BVerwG, 14.08.1968 - II B 3.68
Qualifizierung der Provisionseinkünfte eines Bezirksvertreters als …
Die Beschwerde rügt zwar die Abweichung des Berufungsurteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juli 1959 - BVerwG II C 29.59 - (Buchholz BVerwG 234, § 33 G 131 Nr. 3), vom 27. April 1961 - BVerwG II C 108.58 -, vom 6. Dezember 1961 - BVerwG VI C 36.59 - (BVerwGE 13, 205 [BVerwG 06.12.1961 - VI C 36/59]) und vom 26. Juni 1963 - BVerwG VI C 177.60 - (Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 11) mit der Begründung, daß entgegen diesen Urteilen das Berufungsgericht bei Ermittlung des wirtschaftlichen Wertes der Arbeit des Klägers als Leiter einer Handelsvertretung für Gold- und Silberwaren nicht auf das übliche Betriebsleitergehalt zurückgegriffen und bei der Anrechnung von Arbeitseinkünften nicht auf den Zeitraum abgestellt habe, in dem die Arbeit vom Kläger geleistet worden sei. - VG Hannover, 02.09.2010 - 2 A 2543/08
Anrechnung von Erwerbseinkommen auf Versorgungsbezüge; Erwerbseinkommen; …
Schließlich ist eine Berufung des Klägers auf Vertrauensschutz nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeschlossen, nach der Ruhensberechnungen, jedenfalls in der Regel, keine endgültigen Bescheide sind; diese tragen nämlich den Vorbehalt einer späteren Änderung in sich, weil eine spätere rückwirkende Änderung der Versorgungsbezüge -- etwa infolge gesetzlicher Erhöhung der Bezüge -- oder auch eine rückwirkende Änderung der Nebeneinkünfte aus Verwendung im öffentlichen Dienst zugleich eine rückwirkende Änderung der Ruhensberechnung erforderlich macht, also Änderungen früherer Ruhensberechnungen unvermeidlich sind (ständige Rspr. des BVerwG, vgl. bereits Urt. vom 9.07.1959 -- BVerwG II C 29.59 -- (ZBR 1959 S. 298) und vom 24.08.1964 -- BVerwG VI C 190.62 -- (Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 17)). - BVerwG, 27.01.1966 - II C 15.64
Anrechnung von Arbeitseinkünften aus Gewerbebetrieb auf das Übergangsgehalt eines …
- BVerwG, 10.10.1961 - VI C 79.59
Rechtsmittel
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