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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.01.1954 - II C 34.53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,1325
BVerwG, 20.01.1954 - II C 34.53 (https://dejure.org/1954,1325)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1954 - II C 34.53 (https://dejure.org/1954,1325)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1954 - II C 34.53 (https://dejure.org/1954,1325)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 10.01.1957 - VI B 133.56

    Rechtsmittel

    § 1 Abs. 1 Nr. 2 G 131 entspricht insoweit Art. 131 GG; denn auch für die Anwendung des Art. 131 GG genügt, wie das Bundesverwaltungsgericht schon durchUrteil vom 20. Januar 1954 - BVerwG II C 34.53 - geklärt und seither in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, das nur tatsächliche Ausscheiden aus der amtlichen Tätigkeit oder aus der versorgungsrechtlichen Betreuung, weil nach dem Zweck des Art. 131 GG die Rechtsverhältnisse aller Personen einheitlich geregelt werden sollten, die durch die innen- und außenpolitischen Auswirkungen des Zusammenbruchs, sei es nun durch Wegfall ihrer Dienststellen, durch Handlungs- oder Zahlungsunfähigkeit ihrer Dienstherren oder im Zuge der politischen Säuberung und dergleichen, ihr Amt, ihren Arbeitsplatz oder ihre Versorgung - tatsächlich - verloren hatten.
  • BVerwG, 13.01.1966 - II C 64.64

    Anspruch auf Entlassungsgeld eines Beamten - Anspruch auf Versorgungsleistungen - …

    Sine Ausnahme gilt nur für diejenigen Personen, die nach dem 8. Mai 1945 zwar entsprechend ihrer früheren Rechtsstellung wiederverwendet, jedoch aus dem neuen Dienstverhältnis "aus anderen als beamtenrechtlichen Gründen" im Sinne des Art. 131 GG - nämlich aus (Beweg-) Gründen, die mit dem Zusammenbruch zusammenhingen - wieder ausgeschieden sind; diese Personen sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erneut in den von Art. 131 GG umschriebenen Personenkreis getreten (Urteil vom 16. Januar 1957 - BVerwG VI C 122.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 77 G 131 Nr. 2]; auch Urteil vom 20. Januar 1954 - BVerwG II C 34.53 -).
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