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| BVerwG, 11.02.1960 - II C 350.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 20.06.1957 - IV B 179.56
- BVerwG, 11.02.1960 - II C 350.57
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 28.06.1957 - IV C 235.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.02.1960 - II C 350.57
Bei einem begünstigenden Verwaltungsakt berechtigt Rechtswidrigkeit nicht ohne weiteres zur Rücknahme, vielmehr muß in solchen Fällen stets auch der das öffentliche Recht beherrschende Grundsatz von Treu und Glauben berücksichtigt werden (vgl. BVerwGE 5, 312 und 6, 1). - BVerwG, 25.10.1957 - III C 370.56
Auszug aus BVerwG, 11.02.1960 - II C 350.57
Bei einem begünstigenden Verwaltungsakt berechtigt Rechtswidrigkeit nicht ohne weiteres zur Rücknahme, vielmehr muß in solchen Fällen stets auch der das öffentliche Recht beherrschende Grundsatz von Treu und Glauben berücksichtigt werden (vgl. BVerwGE 5, 312 und 6, 1). - BVerwG, 29.05.1958 - II C 211.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.02.1960 - II C 350.57
Hierzu hat der erkennende Senatim Urteil vom 29. Mai 1958 - BVerwG II C 211.57 - (DVBl. 1958, 652) ausgeführt, daß dann, wenn die gesetzwidrige Begünstigung den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat, zwar das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung eines gesetzmäßigen Zustandes in der Regel von solchem Gewicht ist, daß ihm im Widerstreit mit dem Bedürfnis des Betroffenen nach Schutz seines Vertrauens der Vorrang einzuräumen ist, daß dies aber ausnahmsweise dann nicht gilt, wenn der gesetzwidrig Begünstigte durch Anführung besonders gewichtiger Tatsachen dartut, daß er durch den fehlerhaften Verwaltungsakt eine dessen Aufrechterhaltung gebietende schutzwürdige Rechtsstellung erlangt habe.
- BVerwG, 12.02.1959 - II C 281.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.02.1960 - II C 350.57
Die Ansicht des Berufungsgerichts, daß die Preußische Staatsoper die Dienststelle des Klägers im Sinne des § 1 Abs. 1 G 131 gewesen sei, steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats, nach der unter "Dienststelle" eine organisatorisch selbständige Verwaltungseinheit mit einem bestimmten Aufgabengebiet zu verstehen ist und nach der bei Anwendung des Gesetzes zu Artikel 131 GG auf die kleinste organisatorisch abgrenzbare Verwaltungseinheit abzustellen ist (vgl. BVerwGE 8, 147 [BVerwG 12.02.1959 - II C 281/57]). - BVerwG, 11.10.1957 - VI C 60.57
Auszug aus BVerwG, 11.02.1960 - II C 350.57
Der Kläger befindet sich nach den Feststellungen des Berufungsgerichts - als Angestellter - noch im Dienst; die generelle Umwandlung der Beamtenverhältnisse in Dienstverhältnisse anderer Art bedeutet noch keine Dienstaufgabe, sofern sich das Dienstverhältnis nach seinem wesentlichen Inhalt nicht in unzumutbarer Weise geändert hat (vgl. BVerwGE 5, 268 und Urteile des Bundesverwaltungsgerichtsvom 15. Januar 1953 - BVerwG VI C 155.57 - [DVBl. 1959, 331], vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 285.56 - [DVBl. 1959, 332] sowievom 24. September 1959 - BVerwG II C 169.58 -). - BVerwG, 24.09.1959 - II C 169.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.02.1960 - II C 350.57
Der Kläger befindet sich nach den Feststellungen des Berufungsgerichts - als Angestellter - noch im Dienst; die generelle Umwandlung der Beamtenverhältnisse in Dienstverhältnisse anderer Art bedeutet noch keine Dienstaufgabe, sofern sich das Dienstverhältnis nach seinem wesentlichen Inhalt nicht in unzumutbarer Weise geändert hat (vgl. BVerwGE 5, 268 und Urteile des Bundesverwaltungsgerichtsvom 15. Januar 1953 - BVerwG VI C 155.57 - [DVBl. 1959, 331], vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 285.56 - [DVBl. 1959, 332] sowievom 24. September 1959 - BVerwG II C 169.58 -). - BVerwG, 15.01.1958 - VI C 155.57
Gesetz zu Art. 131 GG: erzwungene Aufgabe des Dienstes bei einer Dienststelle des …
Auszug aus BVerwG, 11.02.1960 - II C 350.57
Der Kläger befindet sich nach den Feststellungen des Berufungsgerichts - als Angestellter - noch im Dienst; die generelle Umwandlung der Beamtenverhältnisse in Dienstverhältnisse anderer Art bedeutet noch keine Dienstaufgabe, sofern sich das Dienstverhältnis nach seinem wesentlichen Inhalt nicht in unzumutbarer Weise geändert hat (vgl. BVerwGE 5, 268 und Urteile des Bundesverwaltungsgerichtsvom 15. Januar 1953 - BVerwG VI C 155.57 - [DVBl. 1959, 331], vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 285.56 - [DVBl. 1959, 332] sowievom 24. September 1959 - BVerwG II C 169.58 -). - BVerwG, 30.04.1959 - II C 323.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.02.1960 - II C 350.57
Dabei hat das Berufungsgericht verkannt, daß die Begriffe "begünstigender" und "feststellender" Verwaltungsakt sich nicht gegenseitig ausschließen, daß vielmehr neben dem rechtsbegründenden auch der eine bestimmte Rechtsstellung lediglich feststellende Verwaltungsakt begünstigenden Charakter hat (vgl. Urteil des Senatsvom 30. April 1959 - BVerwG II C 323.57 -). - BVerwG, 22.02.1958 - VI C 285.56
Auszug aus BVerwG, 11.02.1960 - II C 350.57
Der Kläger befindet sich nach den Feststellungen des Berufungsgerichts - als Angestellter - noch im Dienst; die generelle Umwandlung der Beamtenverhältnisse in Dienstverhältnisse anderer Art bedeutet noch keine Dienstaufgabe, sofern sich das Dienstverhältnis nach seinem wesentlichen Inhalt nicht in unzumutbarer Weise geändert hat (vgl. BVerwGE 5, 268 und Urteile des Bundesverwaltungsgerichtsvom 15. Januar 1953 - BVerwG VI C 155.57 - [DVBl. 1959, 331], vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 285.56 - [DVBl. 1959, 332] sowievom 24. September 1959 - BVerwG II C 169.58 -).
- BVerwG, 28.02.1963 - II C 65.62
Rechtsmittel
Wegen der Entscheidung in der Sache selbst wird das Verwaltungsgericht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen, daß ein Bediensteter, der die Voraussetzungen der ersten Alternative des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b G 131 nur deshalb nicht erfüllt, weil er den Dienst im Angestelltenverhältnis unter zumutbaren Bedingungen fortsetzen konnte, später gleichwohl die Voraussetzungen der zweiten Alternative erfüllen kann (vgl. BVerwGE 10, 8 [10] und dasUrteil vom 11. Februar 1960 - BVerwG II C 350.57 -).
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