Rechtsprechung
| BVerwG, 28.04.1959 - II C 362.57 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 06.02.1956 - OS I 95/54
- BVerwG, 28.04.1959 - II C 362.57
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.04.1959 - II C 362.57
Nach dem Urteil des Senats vom 9. November 1956 (BVerwGE 5, 12) ist die Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Nichtvernehmung von Zeugen gemäß § 57 Abs. 2 Satz 2 BVerwGG nur dann ordnungsmäßig erhoben, wenn die Revision die Zeugen unter Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen bezeichnet und ferner dartut, daß das angefochtene Urteil auf der Nicht Vernehmung dieser Zeugen beruht oder beruhen kann. - BVerwG, 17.01.1958 - VII C 30.57
Auszug aus BVerwG, 28.04.1959 - II C 362.57
Der Gleichheitsgrundsatz schränkt den dem Gesetzgeber eingeräumten weiten Rechtsraum nur insoweit ein, als der unterschiedlichen gesetzlichen Regelung ein vernünftiger Sinn nicht abgewonnen werden kann, so daß sich diese als willkürlich erweist (vgl. BVerwGE 6, 134 [143]). - BVerwG, 15.01.1959 - II C 174.57
Auszug aus BVerwG, 28.04.1959 - II C 362.57
ImUrteil des erkennenden Senats vom 15. Januar 1959 - BVerwG II C 174.57 - ist demgemäß ausgeführt, daß die Regelung des § 53 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz G 131 - sie bestimmt, daß im Rahmen des Beförderungsschnitts Tapferkeitsbeförderungen unter gewissen Voraussetzungen zu berücksichtigen sind - den Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt, obwohl eine entsprechende Vergünstigung für die Beamten nicht vorgesehen ist.
- BVerwG, 16.01.1963 - VI C 10.61
Versorgung der ehemaligen Berufssoldaten - Berücksichtigung der Rückdatierung des …
Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vorn 28. April 1959 - BVerwG II C 362.57 - (Buchholz BVerwG 234, § 31 G 131 Nr. 3) in dem dort zur Entscheidung gestellten Sachverhalt hinsichtlich der Anwendung des Beförderungsschnitts auf ehemalige Berufssoldaten das Datum des Offizierspatents für maßgeblich erachtet."Von dem Grundsatz, daß eine Ernennung nur vom Zeitpunkt des Eintritts ihrer Wirksamkeit an zu berücksichtigen ist, hat der Senat zwar in seinem Urteil vom 28. April 1959 - BVerwG II C 362.57 -, auf das die Revision hinweist, eine Ausnahme zugelassen, jedoch nur für den Fall, daß bei der Beförderung eines Offiziers das Patent ausschließlich deshalb zurückdatiert worden ist, weil der betreffende Offizier während seiner Kriegsgefangenschaft nicht befördert werden konnte und nur aus diesem Grunde in den regelmäßigen Beförderungsturnus wieder eingeordnet werden sollte.
- BVerwG, 27.09.1962 - II C 124.60 Von dem Grundsatz, daß eine Ernennung nur vom Zeitpunkt des Eintritts ihrer Wirksamkeit an zu berücksichtigen ist, hat der Senat zwar in seinemUrteil vom 28. April 1959 - BVerwG II C 362.57 -, auf das die Revision hinweist, eine Ausnahme zugelassen, jedoch nur für den Fall, daß bei der Beförderung eines Offiziers das Patent ausschließlich deshalb zurückdatiert worden ist, weil der betreffende Offizier während seiner Kriegsgefangenschaft nicht befördert werden konnte und nur aus diesem Grunde in den regelmäßigen Beförderungsturnus wieder eingeordnet werden sollte.
- BVerwG, 15.08.1962 - II C 121.60
Entschädigung von nach dem Zweiten Weltkrieg verdrängten (vertriebenen) …
Der unterschiedlichen gesetzlichen Regelung liegt mithin eine sachlich gerechtfertigte Erwägung zugrunde, so daß sie nicht als willkürlich bezeichnet werden kann und deshalb mit Art. 3 GG vereinbar ist (vgl. BVerwGE 11, 184 [186] mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 28. April 1959 - BVerwG II C 362.57 - und BVerwGE 6, 134 [143] c. cit.). - BVerwG, 27.10.1960 - II C 41.58
Möglichkeit der Berufung eines Zollinspektors und Beamten auf Lebenszeit auf …
Der Gleichheitssatz schränkt den dem Gesetzgeber eingeräumten weiten Ermessensspielraum nur insoweit ein, als er einer unterschiedlichen gesetzlichen Regelung entgegensteht, der ein vernünftiger Sinn nicht abgewonnen werden kann, so daß diese Regelung sich als willkürlich erweist (BVerwG, Urteil vom 28. April 1959 - BVerwG II C 362.57 - mit Hinweis auf BVerwGE 6, 134 [143] c.cit.). - BVerwG, 25.01.1967 - VI C 5.64 Die Rückdatierung des Offizierpatents vom Tage der Beförderung zum Leutnant (2. August 1914) auf den 1. (?) August 1912 [14. September 1912 E] könne im Rahmen des Beförderungsschnitts nicht berücksichtigt werden (Urteile vom 28. April 1959 - BVerwG II C 362.57-, vom 27. September 1962 - BVerwG II C 124.60 - und vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 3]).
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