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| BVerwG, 25.11.1965 - II C 39.64 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unterhaltsbeitrag für die schuldlos geschiedene Ehefrau eines Beamten - Bemessung der Höhe eines Unterhaltsbeitrages - Erfordernis der Erhebung einer Abänderungsklage bis zum Tod des Ehegatten - Berücksichtigung von Änderungen der Verhältnisse zwischen Urteilsverkündung ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 03.12.1963 - III 840/61
- BVerwG, 25.11.1965 - II C 39.64
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.06.1961 - VI C 151.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.11.1965 - II C 39.64
Eine Unterhaltsvereinbarung und erst recht ein rechtskräftiges gerichtliches Urteil über den Unterhalt verdrängen daher nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 125 Abs. 2 Satz 1 BBG das gesetzliche Unterhaltsrecht (vgl. u.a. BVerwGE 12, 278 und 280 sowie Urteile vom 26. November 1962 - BVerwG VI C 94.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 125 BBG Nr. 8] …und vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 199.60 -[Buchholz a.a.O. Nr. 6]), und zwar sogar dann, wenn der gesetzliche Unterhalt - z.B. infolge einer nachträglichen Besserung in den wirtschaftlichen Verhältnissen der Unterhaltsberechtigten oder einer nachträglichen Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beamten - von geringerer Höhe als der auf Grund einer Vereinbarung oder eines gerichtlichen Urteils zu leistenden Unterhalts ist (…vgl. Urteil vom 6. Mai 1964 -BVerwG VI C 156.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 13]). - BVerwG, 07.12.1961 - II C 199.60
Auszug aus BVerwG, 25.11.1965 - II C 39.64
Eine Unterhaltsvereinbarung und erst recht ein rechtskräftiges gerichtliches Urteil über den Unterhalt verdrängen daher nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 125 Abs. 2 Satz 1 BBG das gesetzliche Unterhaltsrecht (vgl. u.a. BVerwGE 12, 278 und 280 sowie Urteile vom 26. November 1962 - BVerwG VI C 94.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 125 BBG Nr. 8] und vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 199.60 -[Buchholz a.a.O. Nr. 6]), und zwar sogar dann, wenn der gesetzliche Unterhalt - z.B. infolge einer nachträglichen Besserung in den wirtschaftlichen Verhältnissen der Unterhaltsberechtigten oder einer nachträglichen Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beamten - von geringerer Höhe als der auf Grund einer Vereinbarung oder eines gerichtlichen Urteils zu leistenden Unterhalts ist (…vgl. Urteil vom 6. Mai 1964 -BVerwG VI C 156.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 13]). - BVerwG, 26.11.1962 - VI C 94.60
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung eines …
Auszug aus BVerwG, 25.11.1965 - II C 39.64
Eine Unterhaltsvereinbarung und erst recht ein rechtskräftiges gerichtliches Urteil über den Unterhalt verdrängen daher nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 125 Abs. 2 Satz 1 BBG das gesetzliche Unterhaltsrecht (vgl. u.a. BVerwGE 12, 278 und 280 sowie Urteile vom 26. November 1962 - BVerwG VI C 94.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 125 BBG Nr. 8] …und vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 199.60 -[Buchholz a.a.O. Nr. 6]), und zwar sogar dann, wenn der gesetzliche Unterhalt - z.B. infolge einer nachträglichen Besserung in den wirtschaftlichen Verhältnissen der Unterhaltsberechtigten oder einer nachträglichen Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beamten - von geringerer Höhe als der auf Grund einer Vereinbarung oder eines gerichtlichen Urteils zu leistenden Unterhalts ist (…vgl. Urteil vom 6. Mai 1964 -BVerwG VI C 156.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 13]). - BVerwG, 06.05.1964 - VI C 156.61
Zusammentreffen von Unterhaltsbeiträgen mit anderen Versorgungsbezügen - …
Auszug aus BVerwG, 25.11.1965 - II C 39.64
Eine Unterhaltsvereinbarung und erst recht ein rechtskräftiges gerichtliches Urteil über den Unterhalt verdrängen daher nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 125 Abs. 2 Satz 1 BBG das gesetzliche Unterhaltsrecht (vgl. u.a. BVerwGE 12, 278 und 280 sowie Urteile vom 26. November 1962 - BVerwG VI C 94.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 125 BBG Nr. 8] …und vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 199.60 -[Buchholz a.a.O. Nr. 6]), und zwar sogar dann, wenn der gesetzliche Unterhalt - z.B. infolge einer nachträglichen Besserung in den wirtschaftlichen Verhältnissen der Unterhaltsberechtigten oder einer nachträglichen Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beamten - von geringerer Höhe als der auf Grund einer Vereinbarung oder eines gerichtlichen Urteils zu leistenden Unterhalts ist (vgl. Urteil vom 6. Mai 1964 -BVerwG VI C 156.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 13]).
- BVerwG, 14.07.1969 - VI B 55.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährung eines …
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß der Anspruch der schuldlos oder aus überwiegendem Verschulden des Ehemannes geschiedenen Ehefrau eines verstorbenen Beamten auf Gewährung eines Unterhaltsbeitrages sich im Rahmen der Anwendung des mit § 125 Abs. 2 Satz 1 BBG inhaltsgleichen Art. 138 Abs. 2 Satz 1 BayBG grundsätzlich nach der in einer Unterhaltsvereinbarung oder in einem Gerichtsurteil festgesetzten Höhe der Unterhaltsleistung des Beamten bemißt (vgl. BVerwGE 12, 278; 12, 280 [BVerwG 27.06.1961 - VI C 151/58]; Urteile vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 199.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 125 BBG Nr. 6], vom 25. November 1965 - BVerwG II C 39.64 - und vom 30. Dezember 1968 - BVerwG VI C 86.65 -).
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