Rechtsprechung
| BVerwG, 20.10.1959 - II C 394.57 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 04.09.1957 - VII B 107.56
- BVerwG, 20.10.1959 - II C 394.57
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.06.1957 - IV C 235.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.10.1959 - II C 394.57
Der von der Revision angeführte verwaltungsrechtliche Grundsatz, daß ein - wie im vorliegenden Falle - gesetzwidrig erlassener begünstigender Verwaltungsakt zurückgenommen werden darf, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin eingeschränkt worden, daß bei der Rücknahme der auch das öffentliche Recht beherrschende Grundsatz von Treu und Glauben berücksichtigt werden muß (BVerwGE 5, 312; 6, 1) [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56]. - BVerwG, 25.10.1957 - III C 370.56
Auszug aus BVerwG, 20.10.1959 - II C 394.57
Der von der Revision angeführte verwaltungsrechtliche Grundsatz, daß ein - wie im vorliegenden Falle - gesetzwidrig erlassener begünstigender Verwaltungsakt zurückgenommen werden darf, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin eingeschränkt worden, daß bei der Rücknahme der auch das öffentliche Recht beherrschende Grundsatz von Treu und Glauben berücksichtigt werden muß (BVerwGE 5, 312; 6, 1) [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56]. - BVerwG, 29.05.1958 - II C 211.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.10.1959 - II C 394.57
Hierzu hat der erkennende Senat im Urteil vom 29. Mai 1958 - BVerwG II C 211.57 - (DVBl. 1958, 652; DÖV 1958, 826; ZBR 1958, 247) ausgeführt, in Fällen, in denen die gesetzwidrige Begünstigung den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat, sei das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes durch nachträgliche Beseitigung des gesetzwidrigen begünstigenden Verwaltungsakts in der Regel von solchem Gewicht, daß ihm im Widerstreit mit dem Bedürfnis des einzelnen nach Schutz seines Vertrauens der Vorrang einzuräumen sei, und der gesetzwidrig Begünstigte müsse in solchen Fällen besonders gewichtige Tatsachen dafür anführen, daß er durch den fehlerhaften Verwaltungsakt eine dessen Aufrechterhaltung gebietende schutzwürdige Rechtslage erlangt habe.
- BVerwG, 09.11.1961 - II C 43.58
Recht der verdrängten Beamten und Versorgungsberechtigten - Zuordnung der …
Zur Frage, in welchen Fällen auf Versorgungsempfänger der Reichshauptstadt Berlin Kapitel I oder Kapitel II des Gesetzes zu Artikel 131 GG anzuwenden ist (im Anschluß an BVerwG II C 394.57 und BVerwG VI C 370.57).Eine solche Weiterführung von Versorgungsaufgaben durch eine Versorgungskasse oder Einrichtung in B... (West) hat das Bundesverwaltungsgericht in denjenigen Fällen verneint, in denen der Betroffene zu einer Gruppe von Versorgungsempfängern gehört, die im Zuge der tatsächlichen Neuordnung der Verhältnisse B... aus dem Aufgabenbereich einer Versorgungskasse in B... (West) ausgegliedert worden ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die am 8. Mai 1945 zur Zahlung verpflichtete Kasse ihren Sitz im jetzt sowjetisch besetzten Sektor von B... oder in B... (West) hatte (vgl. Urteile vom 20. Oktober 1959 - BVerwG II C 394.57 - und vom 10. Februar 1960 - BVerwG VI C 370.57 - dort hat das Bundesverwaltungsgericht die Anwendbarkeit des Kapitels I des Gesetzes zu Artikel 131 GG bejaht, weil festgestellt war, daß die Betroffenen zu den Versorgungsempfängern gehören, die - im Hinblick darauf, daß sie außerhalb des Bundesgebiets einschließlich B... West ihren Wohnsitz haben - im Zuge der Neuordnung der Verhältnisse in B... aus dem Aufgabenbereich der Polizeihauptkasse in B... [West] bzw. der Versorgungskasse der Westberliner Gaswerke ausgegliedert worden sind).
- BVerwG, 10.02.1960 - VI C 375.57
Rechtsmittel
Sollte bei der erneuten Verhandlung durch das Berufungsgericht auch dieser Fragenkomplex in das Verfahren, das bisher nur die Anfechtung der nach § 7 G 131 ergangenen Entscheidung zum Gegenstand hat, eingezogen werden, so wird der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über den Widerruf von Verwaltungsakten Rechnung zu tragen sein, insbesondere den Urteilen vom 29. Mai 1956 - BVerwG II C 211.57 - (DVBl. 1958 S. 652 ), vom 24. April 1959 - BVerwG VI C 91.57 - (BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57]); vom 20. Oktober 1959 - BVerwG II C 394.57 - und vom 28. Oktober 1959 - BVerwG VI C 88.57 - (ZBR 1960 S. 17 = DVBl. 1960 S. 138). - BVerwG, 27.06.1962 - VI C 19.61
Versorgung der ehemaligen Soldaten - Anwendung der Maxime des Vertrauensschutzes …
Ein bloßes Untätigsein der Behörde genüge nie, dagegen wohl der Erlaß eines Pensionsfestsetzungsbescheides (BVerwG II C 394.57; BVerwGE 9, 251) oder eine Entscheidung nach § 7 G 131, daß die Voraussetzungen dieser Vorschriften geprüft, aber nicht gegeben seien (BVerwG II C 300.57; BVerwGE 8, 296).
- BVerwG, 30.10.1963 - V C 89.62
Rechtsmittel
Nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 7. Dezember 1960 - V C 228.59 - [a.a.O.], die an das Urteil des VI. Senats vom 28. Oktober 1959 (BVerwGE 9, 251) - ebenso Urteil vom 20. Oktober 1959 - BVerwG II C 394.57 - (Buchholz BVerwG 21 Widerruf Nr. 20) - anknüpft, ist der Widerruf für die Zukunft ausnahmsweise dann ungerechtfertigt, wenn die Begünstigung ursächlich war für eine einschneidende und dauernde Änderung der Lebensführung des Begünstigten. - BVerwG, 28.12.1965 - II C 26.63
Bewilligung von Versorgungsbezügen gegenüber Hinterbliebenen eines vermeintlichen …
Ausnahmen von dieser Regel sind nur in wenigen Fällen anerkannt worden, in denen infolge ganz besonderer Umstände für den Begünstigten eine Umstellung auf den Fortfall der künftigen Leistungen unzumutbar war; dabei handelte es sich zudem um Fälle, in denen nicht der Begünstigte die Fehlerhaftigkeit zu verantworten hatte (vgl.Urteil vom 20. Oktober 1959 - BVerwG II C 394.57 - [Buchholz BVerwG 21, Nr. 20]; BVerwGE 9, 251). - BVerwG, 06.03.1963 - VI C 101.60
Begriff der "Versorgung nach den allgemeinen Vorschriften" im Sinne des § 181a …
Solche Gründe werden z.B. anerkannt in dem in BVerwGE 9, 251 veröffentlichten Urteil des Senats vom 28. Oktober 1959 - BVerwG VI C 88.57 - im Hinblick auf eine im Vertrauen auf die behördliche Entscheidung vorgenommene Umstellung der gesamten Lebensverhältnisse (Übersiedlung aus der Sowjetzone nach Berlin-West, die praktisch nicht oder wohl kaum rückgängig zu machen war) und aus denselben Gründen in dem in Buchholz BVerwG 21 (Widerruf von Verwaltungsakten) Nr. 20 veröffentlichten Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1959 - BVerwG II C 394.57 -. - BVerwG, 04.05.1961 - VI C 166.58
Rechtsmittel
Im vorliegenden Fall sind keine Umstände von so besonderer Art und Tragweite dargetan oder ersichtlich, die eine andere rechtliche Beurteilung erforderten; vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1957 - BVerwG III C 370.56 -, vom 20. Oktober 1959 - BVerwG II C 394.57 - und vom 28. Oktober 1959 - BVerwG VI C 88.57 -. - BVerwG, 15.11.1961 - VI C 46.59
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht wird aber zu beachten haben, daß dann, wenn ein fehlerhafter Verwaltungsakt lediglich für die Zukunft zurückgenommen worden ist, von dem Betroffenen besonders gewichtige Tatsachen angeführt werden müssen, um ein überwiegendes Interesse an der Aufrechterhaltung des bisherigen Zustandes darzutun (vgl. Urteil des Senats vom 28. Oktober 1959 in BVerwGE 9, 251 und Urteile des II. Senatsvom 20. Oktober 1959 - BVerwG II C 394.57 - undvom 29. September 1960 - BVerwG II C 145.58 - [DÖV 1961 S. 30]). - BVerwG, 09.02.1961 - II C 135.59
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht wird bei den demgemäß zu treffenden weiteren tatsächlichen Feststellungen aber zu beachten haben, daß dann, wenn ein fehlerhafter Verwaltungsakt lediglich für die Zukunft zurückgenommen worden ist, von dem Betroffenen besonders gewichtige Tatsachen angeführt werden müssen, um ein überwiegendes Interesse an der Aufrechterhaltung des bisherigen Zustandes darzutun (vgl. Urteile des Senats vom 20. Oktober 1959 - BVerwG II C 394.57 - und vom 29. September 1960 - BVerwG II C 145.58 - [DÖV 1961, 30] und Urteil des VI. Senats vom 28. Oktober 1959, BVerwGE 9, 251). - BVerwG, 10.02.1960 - VI C 370.57
Rechtsmittel
Diese Feststellung im angefochtenen Urteil berechtigt auch zu der Schlußfolgerung, daß die Versorgungsempfänger der Berliner Gaswerke, die - wie der Kläger - außerhalb des Bundesgebiets und von Berlin (West) wohnen, aus dem Aufgabenbereich der Versorgungskasse der Westberliner Gaswerke ausgegliedert worden sind und daher zum Personenkreis des Kapitels I (§ 1 Abs. 1 Nr. 2) G 131 gehören (vgl. hierzu auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1959 - BVerwG II C 394.57 - hinsichtlich der außerhalb des Bundesgebiets und von Berlin [West] ansässigen früheren Versorgungsempfänger der Polizeihauptkasse Berlin-Schöneberg). - BVerwG, 17.05.1962 - II C 102.60
Anspruch auf Gewährung von Versorgungsbezügen nach den Bestimmungen des Kapitels …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".