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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.12.1961 - II C 40.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,671
BVerwG, 07.12.1961 - II C 40.60 (https://dejure.org/1961,671)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1961 - II C 40.60 (https://dejure.org/1961,671)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1961 - II C 40.60 (https://dejure.org/1961,671)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung der Zeit der Kriegsgefangenschaft auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Behandlung von in Kriegsgefangenschaft geratenen versorgungsberechtigten Berufssoldaten im Gegensatz zu den in Kriegsgefangenschaft geratenen Berufssoldaten - Bestimmung des Begriffs der ...

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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.06.1959 - II C 2.59
    Auszug aus BVerwG, 07.12.1961 - II C 40.60
    Sie ist der Auffassung, daß das angefochtene Urteil, von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 25. Juni 1959 - BVerwG II C 2.59 - (ZBR 1959, 299) undvom 28. Juli 1957 - BVerwG VI C 312.56 - abweiche.

    Zu Unrecht meint die Revision, aus den Ausführungen in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 25. Juni 1959 - BVerwG II C 2.59 - (BVerwGE 9, 47 [BVerwG 25.06.1959 - II C 2/59]) undvom 28. Juni 1957 - BVerwG VI C 312.56 - (ZBR 1959, 27) sei die gegenteilige Ruchtsansicht herzuleiten.

  • BVerwG, 28.06.1957 - VI C 312.56
    Auszug aus BVerwG, 07.12.1961 - II C 40.60
    Sie ist der Auffassung, daß das angefochtene Urteil, von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 25. Juni 1959 - BVerwG II C 2.59 - (ZBR 1959, 299) undvom 28. Juli 1957 - BVerwG VI C 312.56 - abweiche.

    Zu Unrecht meint die Revision, aus den Ausführungen in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 25. Juni 1959 - BVerwG II C 2.59 - (BVerwGE 9, 47 [BVerwG 25.06.1959 - II C 2/59]) undvom 28. Juni 1957 - BVerwG VI C 312.56 - (ZBR 1959, 27) sei die gegenteilige Ruchtsansicht herzuleiten.

  • BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
    Auszug aus BVerwG, 07.12.1961 - II C 40.60
    Es hat weiterhin rechtsfehlerfrei erkannt, daß das Gesetz zu Art. 131 GG nach seiner Grundkonzeption an den Status anknüpft, den der Betroffene am Stichtag des 8. Mai 1945 (Kapitulation) hatte, daß also grundsätzlich - auch bei Berufssoldaten, die am 8. Mai 1945 noch im (Berufssoldaten-)Dienst standen - die über den 8. Mai 1945 hinaus geleisteten Dienstzeiten oder gewährten Dienstbezüge bei der Festsetzung der im Gesetz zu Art. 131 GG vorgesehenen Versorgung nur dann berücksichtigt werden dürfen, wenn dies der Bundesgesetzgeber ausdrücklich gestattet hat (vgl. hierzu BVerwGE 5, 86 ff.).
  • BVerwG, 30.01.1964 - II C 2.61

    Aspruch auf Anrechnung einer Kriegsgefangenschaft als ruhegehaltfähige Dienstzeit …

    (Eier entschieden nach der bis zum 30. September 1961 geltenden Rechtslage. Ergänzung zu den Urteilenvom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 40.60 - undvom 12. Juni 1963 - BVerwG VI C 70.61 - [Buchholz BVerwG 234, § 64 G 131 Nr. 8].).

    In den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 40.60 - undvom 12. Juni 1963 - BVerwG VI C 70.61 (Buchholz BVerwG 234, § 64 G 131 Nr. 8, Recht im Amt 1963 S. 382) ist bereits ausgeführt worden, daß die in § 53 Abs. 1 Satz 3 G 131 (Fassung 1957) bezeichneten früheren Berufssoldaten, die als Versorgungsberechtigte in der neuen Wehrmacht wiederverwendet worden sind, die nach dem 8. Mai 1945 liegende Zeit der Kriegsgefangenschaft nicht als "Zeit der Wiederverwendung" und damit nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet erhalten.

  • BVerwG, 29.08.1968 - VI C 125.65

    Bemessung des Übergangsgehalts für einen in der sowjetischen Besatzungszone in …

    Dabei war der Gesetzgeber innerhalb des weit gespannten Rahmens seines Ermessens nicht gezwungen, die rechtlichen Auswirkungen der Zeit einer Kriegsgefangenschaft oder eines Gewahrsams nach dem 8. Mai 1945 auf die regelungsbedürftigen Rechtsverhältnisse gleichzugestalten (vgl. hierzu das Urteil vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 40.60 -).
  • BVerwG, 29.10.1963 - VI C 88.61

    Ordnungsgemäße Erhebung der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Nichtvernehmung …

    Die Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts haben hieraus bereits wiederholt abgeleitet, daß in Fällen der vorliegenden Art die Berücksichtigung von Zeiten der Kriegsgefangenschaft oder des Gewahrsams nach dem 8. Mai 1945 bei der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nicht möglich ist (Urteile vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 40.60 - und vom 12. Juni 1963 - BVerwG VI C 70.61 -).
  • BVerwG, 16.10.1980 - 6 B 120.80

    Ausschluss einer Anrechnung der Kriegsgefangenschaft auf Grund eines Verzichts …

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat bereits wiederholt entschieden, daß die mit lebenslanger Dienstzeitversorgung entlassenen Berufssoldaten der alten Wehrmacht den Wehrdienst wahrend des Zweiten Weltkrieges nicht als Berufssoldaten, sondern als Wehrpflichtige des Beurlaubtenstandes leisteten und daß die Zeit einer Kriegsgefangenschaft nach dem 8. Mai 1945 nicht in die "Zeit der Wiederverwendung" einbezogen werden kann, die als Dienstzeit im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 2 und des § 29 Abs. 3 Satz 3 G 131 gilt (vgl. BVerwGE 14, 88 [BVerwG 22.03.1962 - II C 71/61] [89 ff.]; 23, 8 [10]; Urteile vom 7. Dezember 1961 - BVerwG 2 C 40.60 - und vom 12. Juni 1963 - BVerwG 6 C 70.61 - [Buchholz 234 § 64 G 131 Nr. 8]).
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 110.60

    Anspruch eines Beamten auf Versorgung unter Zugrundelegung der Besoldungsgruppe A …

    Das ergibt sich gerade auch aus den von der Revision zur Stützung ihrer Meinung herangezogenen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 1957 - BVerwG VI C 395.56 - (BVerwGE 5, 86 [88] ), vom 28. Juni 1957 - BVerwG VI C 312.56 - (ZBR 1959 S. 27) und vom 25. Juni 1959 - BVerwG II C 2.59 - (BVerwGE 9, 47 [BVerwG 25.06.1959 - II C 2/59]), in denen ausgeführt worden ist, daß das Gesetz zu Art. 131 GG zwar neue Rechtsbeziehungen für die früheren Angehörigen des öffentlichen Dienstes hergestellt hat, aber an den Rechtsstand anknüpft, den sie am 8. Mai 1945 hatten, so daß eine gegenüber diesem Rechtsstand beabsichtigte Verbesserung ausdrücklich und eindeutig geregelt werden müßte (vgl. auch die Urteile vom 23. November 1960 - BVerwG VI C 198.58 - [BVerwGE 11, 260] und vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 40.60 -).
  • BVerwG, 06.08.1969 - VI B 28.69

    Anrechnung der Zeit der Kriegsgefangenschaft auf die Statusdienstzeit eines …

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß auf die sogenannte Statusdienstzeit, eines früheren Berufssoldaten (§ 53 Abs. 1 Satz 2 G 131 [F. 1961]) die Zeit einer Kriegsgefangenschaft nur dann angerechnet werden darf, wenn der Berufssoldat nach dem 1. April 1951 aus der Kriegsgefangenschaft entlassen worden war, steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (ausdrücklich ausgesprochen im Urteil vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 40.60 -); sie wird bestätigt durch Halbsatz 2 der genannten Vorschrift und gibt den "Willen des Gesetzgebers" richtig wieder, wie das durch die im Berufungsurteil zutreffend geschilderte schrittweise Verbesserung der gesetzlichen Regelung in den Fassungen von 1957 und 1961 deutlich wird.
  • BVerwG, 12.06.1963 - VI C 70.61
    Für die vorliegende Sache ist insoweit das Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 40.60 - einschlägig, in dem folgendes ausgeführt wird:.
  • BVerwG, 23.05.1962 - VI C 160.60

    Rechtsmittel

    Für eine Dienstzeitberechnung unter Berücksichtigung der Zeit bis zum 20. August 1946 (Auflösung der Wehrmacht durch das Kontrollratsgesetz Nr. 34) fehlt es - entgegen der Auffassung des Klägers - entsprechend der Grundkonzeption, des Gesetzes zu Art. 131 GG, nach dem 8. Mai 1945 liegende Ereignisse oder Zeiten grundsätzlich unberücksichtigt zu lassen (vgl. hierzu auch dasUrteil vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 40.60 - mit Nachweisen), an jeder Rechtsgrundlage.
  • BVerwG, 11.04.1962 - VI C 160.60

    Rechtsmittel

    Zeit bis zum 20. August 1946 (Auflösung der Wehrmacht durch das Kontrollratsgesetz Nr. 34) fehlt es entgegen der Auffassung des Klägers entsprechend der Grundkonzeption des Gesetzes zu Art. 131 GG, nach dem 8. Mai 1945 liegende Ereignisse oder Zeiten grundsätzlich unberücksichtigt zu lassen (vgl. hierzu auch dasUrteil vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 40.60 - mit Nachweisen), an jeder Rechtsgrundlage.
  • BVerwG, 11.10.1962 - II C 59.61

    Anrechnung von Dienstzeiten für die Versorgung von Berufssoldaten nach dem Gesetz …

    Zudem gilt für alle Offiziere z.V. seit Inkrafttreten des Zweiten Änderungsgesetzes zum Gesetz zu Artikel 131 GG in gleicher Weise § 53 Abs. 1 Satz 3 G 131. Daß der Gesetzgeber den Rechtsstand der am 8. Mai 1945 als Berufssoldaten im Dienst befindlichen Personen im Gesetz zu Artikel 131 GG weitgehend anders als den Rechtsstand der damals bereits mit lebenslänglicher Dienstzeitversorgung aus dem Berufssoldatenverhältnis ausgeschiedenen und nur im Beurlaubtenstand in der neuen Wehrmacht wiederverwendeten Personen geregelt hat, ist durch die weitgehenden Unterschiede gerechtfertigt, die schon am 8. Mai 1945 zwischen den Rechtsständen dieser beiden Personengruppen bestanden (ebenso Urteil des Senats vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 40.60 -).
  • BVerwG, 07.06.1962 - II C 99.60

    Möglichkeit einer kumulativen Anwendbarkeit von § 181a Bundesbeamtengesetz (BBG) …

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