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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.11.1961 - II C 43.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1099
BVerwG, 09.11.1961 - II C 43.58 (https://dejure.org/1961,1099)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1961 - II C 43.58 (https://dejure.org/1961,1099)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1961 - II C 43.58 (https://dejure.org/1961,1099)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Recht der verdrängten Beamten und Versorgungsberechtigten - Zuordnung der Berliner Versorgungsberechtigter zu Kap. 1 oder Kap. 2 Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (G 131) - Versorgungsempfänger der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.02.1960 - VI C 370.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1961 - II C 43.58
    Zur Frage, in welchen Fällen auf Versorgungsempfänger der Reichshauptstadt Berlin Kapitel I oder Kapitel II des Gesetzes zu Artikel 131 GG anzuwenden ist (im Anschluß an BVerwG II C 394.57 und BVerwG VI C 370.57).

    Im Anschluß an diese Rechtsprechung hat der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 10. Februar 1960 - BVerwG VI C 370.57 -, ZBR 1960 S. 203, zu der Frage, ob auf einen am 8. Mai 1945 von der Versorgungskasse der Hauptverwaltung der B... Gaswerke in B... C 2 (Sowjetsektor) zu versorgenden Ruhestandsbeamten der .

    Eine solche Weiterführung von Versorgungsaufgaben durch eine Versorgungskasse oder Einrichtung in B... (West) hat das Bundesverwaltungsgericht in denjenigen Fällen verneint, in denen der Betroffene zu einer Gruppe von Versorgungsempfängern gehört, die im Zuge der tatsächlichen Neuordnung der Verhältnisse B... aus dem Aufgabenbereich einer Versorgungskasse in B... (West) ausgegliedert worden ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die am 8. Mai 1945 zur Zahlung verpflichtete Kasse ihren Sitz im jetzt sowjetisch besetzten Sektor von B... oder in B... (West) hatte (vgl. Urteile vom 20. Oktober 1959 - BVerwG II C 394.57 - und vom 10. Februar 1960 - BVerwG VI C 370.57 - dort hat das Bundesverwaltungsgericht die Anwendbarkeit des Kapitels I des Gesetzes zu Artikel 131 GG bejaht, weil festgestellt war, daß die Betroffenen zu den Versorgungsempfängern gehören, die - im Hinblick darauf, daß sie außerhalb des Bundesgebiets einschließlich B... West ihren Wohnsitz haben - im Zuge der Neuordnung der Verhältnisse in B... aus dem Aufgabenbereich der Polizeihauptkasse in B... [West] bzw. der Versorgungskasse der Westberliner Gaswerke ausgegliedert worden sind).

  • BVerwG, 20.10.1959 - II C 394.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1961 - II C 43.58
    Zur Frage, in welchen Fällen auf Versorgungsempfänger der Reichshauptstadt Berlin Kapitel I oder Kapitel II des Gesetzes zu Artikel 131 GG anzuwenden ist (im Anschluß an BVerwG II C 394.57 und BVerwG VI C 370.57).

    Eine solche Weiterführung von Versorgungsaufgaben durch eine Versorgungskasse oder Einrichtung in B... (West) hat das Bundesverwaltungsgericht in denjenigen Fällen verneint, in denen der Betroffene zu einer Gruppe von Versorgungsempfängern gehört, die im Zuge der tatsächlichen Neuordnung der Verhältnisse B... aus dem Aufgabenbereich einer Versorgungskasse in B... (West) ausgegliedert worden ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die am 8. Mai 1945 zur Zahlung verpflichtete Kasse ihren Sitz im jetzt sowjetisch besetzten Sektor von B... oder in B... (West) hatte (vgl. Urteile vom 20. Oktober 1959 - BVerwG II C 394.57 - und vom 10. Februar 1960 - BVerwG VI C 370.57 - dort hat das Bundesverwaltungsgericht die Anwendbarkeit des Kapitels I des Gesetzes zu Artikel 131 GG bejaht, weil festgestellt war, daß die Betroffenen zu den Versorgungsempfängern gehören, die - im Hinblick darauf, daß sie außerhalb des Bundesgebiets einschließlich B... West ihren Wohnsitz haben - im Zuge der Neuordnung der Verhältnisse in B... aus dem Aufgabenbereich der Polizeihauptkasse in B... [West] bzw. der Versorgungskasse der Westberliner Gaswerke ausgegliedert worden sind).

  • BVerwG, 17.12.1959 - II C 45.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1961 - II C 43.58
    Hierzu ermächtigt, sofern überhaupt und soweit darin eine Abweichung von der allgemeinen Regelung des Gesetzes liegt, § 84 G 131, der ausdrücklich eine entsprechende, d.h. eine der besonderen Lage B... angepaßte Geltung des Gesetzes zu Artikel 131 GG vorsieht (vgl. auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1959 - BVerwG II C 45.58 -).
  • BVerwG, 10.02.1960 - VI C 232.56

    Anwendbarkeit des Kapitels I oder Kapitels II des Gesetzes zu Artikel 131 GG auf …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1961 - II C 43.58
    Bereits in seinem Urteil vom 10. Februar 1960 - BVerwG VI C 232.56 - hat der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt: Im Hinblick auf die durch die Spaltung B... bedingten besonderen Verhältnisse gehe es nicht an, für die Zuordnung des betroffenen Personenkreises zu Kapitel I oder zu Kapitel II des Gesetzes zu Artikel 131 GG auf den Sitz der Dienststelle am 8. Mai 1945 abzustellen und die Angehörigen der in diesem Zeitpunkt in dem sowjetisch besetzte.
  • BVerwG, 12.08.1968 - II B 53.67

    Fristgemäße Geltendmachung von Beschwerdegründen - Grundsätzliche Bedeutung einer …

    In seinem Urteil vom 10. November 1966 - BVerwG II C 21.63 - hat der beschließende Senat ausgesprochen, § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 G 131 seien anzuwenden, wenn die Aufgaben der am 8. Mai 1945 dem Versorgungsberechtigten gegenüber Zahlungspflichtigen Kasse in der Reichshauptstadt Berlin nach der - durch die Spaltung Berlins (1948/1949) bedingten und nach § 9 Abs. 1 und § 13 der Fünften Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zu Art. 131 GG vom 21. April 1952 (BGBl. I S. 250) als mit dem 1. Oktober 1951 abgeschlossen anzusehenden - Neuordnung der staatsrechtlichen Verhältnisse Berlins von einer Kasse oder einer sonstigen Einrichtung in Berlin (West) weitergeführt worden sind und wenn der Versorgungsempfänger nicht einer Gruppe von Versorgungsberechtigten angehört, deren Versorgung - etwa wegen ihres Wohnsitzes im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin - im Zuge der Spaltung Berlins aus dieser Kasse oder Einrichtung ausgegliedert worden ist (BVerwG, Urteile vom 9. November 1961 - BVerwG II C 43.58 - [Buchholz BVerwG 234, § 1 G 131 Nr. 37], vom 17. Mai 1962 - BVerwG II C 102.60 -, vom 26. September 1963 - BVerwG II C 34.62 - [Buchholz BVerwG 234, § 1 G 131 Nr. 48] und vom 9. Juli 1964 - BVerwG II C 140.62 -).
  • BVerwG, 07.10.1963 - VI B 9.63

    Gewährung des Armenrechts - Ausgliederung einer Gruppe von …

    Das ergibt sich deutlicher als aus § 63 Abs. 1 Nr. 2 aus der korrespondierenden Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 2 G 131. Der Hinweis in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteile vom 10. Februar 1960 - BVerwG VI C 370.57 - undvom 9. November 1961 - BVerwG II C 43.58 - sowie das Urteil in der vorliegenden Sachevom 17. Mai 1962 - BVerwG II C 102.60 -) auf § 9 der 5. DVO G 131 bedeutet nicht die Einführung einer im Gesetz nicht vorgesehenen Zäsur, sondern die wegen der besonderen Verhältnisse Berlins und des Inkrafttretens des Gesetzes in Berlin (West) am 1. Oktober 1951 notwendige Modifizierung, des im sonstigen Geltungsbereich des Gesetzes und auch im Rahmen des § 63 G 131 bedeutungsvollen Stichtages des 1. April 1951.
  • BVerwG, 07.09.1962 - VI C 213.61

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Problem der Beweislastverteilung - …

    Diese Frage ist bereits durch das Grundsatzurteil des Senats - BVerwGE 10, 153 - geklärt; der Senat hat am gleichen Tag auch schon ausdrücklich ausgesprochen, daß die dort entwickelten Grundsätze auch für Versorgungsempfänger gelten (vgl.Urteil vom 10. Februar 1960 - BVerwG VI C 370.57 -, Buchholz BVerwG 234, § 1 G 131 Nr. 32; ebenso Urteil des II. Senatsvom 9. November 1961 - BVerwG II C 43.58 - mit ergänzenden Ausführungen im Hinblick auf § 82 G 131).
  • BVerwG, 09.07.1964 - II C 140.62

    Versagung des rechtlichen Gehörs - Versäumung einer rechtzeitigen Berichtigung …

    Mit dieser Auffassung hat das Berufungsgericht - entgegen der Meinung der Revision - seiner Entscheidung die rechtliche Beurteilung zugrunde gelegt, auf der das erste Revisionsurteilvom 9. November 1961 - BVerwG II C 43.58 - beruhte.
  • BVerwG, 17.05.1962 - II C 102.60

    Anspruch auf Gewährung von Versorgungsbezügen nach den Bestimmungen des Kapitels …

    Im Anschluß an seinUrteil vom 20. Oktober 1959 - BVerwG II C 394.57 - und an die Urteile des ebenfalls mit Entscheidungen über Revisionen aus dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts befaßten VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 10. Februar 1960 - BVerwG VI C 232.56 - und - BVerwG VI C 370.57 - (letzteres veröffentlicht in ZBR 1960 S. 203) hat der Senatim Urteil vom 9. November 1961 - BVerwG II C 43.58 - ausgeführt, daß für die Beantwortung der Frage, ob ein Versorgungsempfänger, der am 8. Mai 1945 seine Versorgungsbezüge aus einer in Berlin gelegenen Kasse erhielt, dem Personenkreis des § 1 Abs. 1 Nr. 2 G 131 oder dem des § 63 Abs. 1 Nr. 2 G 131 zuzurechnen ist, im Hinblick auf die durch die Spaltung Berlins bedingten besonderen Verhältnisse geprüft werden müsse, ob nach der tatsächlichen Neuordnung der Verhältnisse Berlins (abgeschlossen am 1. Oktober 1951: §§ 9 Abs. 1, 13 der 5. DVO/G 131) die Aufgaben dieser Kasse von einer Kasse oder sonstigen Einrichtung in Berlin (West) auch für diesen Versorgungsempfänger weitergeführt worden sind.
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