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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.05.1960 - II C 43.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1108
BVerwG, 31.05.1960 - II C 43.60 (https://dejure.org/1960,1108)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.1960 - II C 43.60 (https://dejure.org/1960,1108)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 1960 - II C 43.60 (https://dejure.org/1960,1108)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1961, 345
  • DÖV 1961, 37
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.07.1954 - II C 107.54
    Auszug aus BVerwG, 31.05.1960 - II C 43.60
    Der Beschluß des Berufungsgerichts vom 10. Dezember 1958 ist eine Endentscheidung; denn er soll ersichtlich den Rechtsstreit in der Hauptsache für die Berufungsinstanz abschliessen (BVerwGE 1, 178).
  • RG, 11.01.1912 - VI 480/10

    Zahlung durch Scheck

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1960 - II C 43.60
    Bereits das Reichsgericht (RGZ 78, 137 [141]) hat dargelegt, daß die Ansicht, § 270 Abs. 1 BGB gelte nicht im Platz-, sondern nur im Fernverkehr, zu dem Ergebnis führen würde, daß der Gläubiger im Platzverkehr die Geldleistung holen müßte, wenn nicht eine besondere Abmachung oder eine besondere Verkehrssitte entgegensteht.
  • BVerwG, 06.11.1953 - II C 35.53

    Anordnung der Beiladung eines Dritten durch erstinstanzliches Verwaltungsgericht …

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1960 - II C 43.60
    Die Revision rügt sinngemäß als wesentlichen Mangel des Verfahrens, daß statt einer Sachentscheidung eine Prozeßentscheidung ergangen sei (vgl. BVerwGE 1, 27).
  • BVerwG, 16.12.1959 - V C 393.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1960 - II C 43.60
    Der Zulässigkeit der Revision steht nicht etwa entgegen, daß ein Beschluß der hier vorliegenden Art nach § 28 e VGG "unanfechtbar" ist; denn durch diese Vorschrift des Landesgesetzgebers konnten und sollten die Vorschriften des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht nicht abgeändert werden (so schon Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 16. Dezember 1959 - BVerwG V C 393.58 -).
  • BVerwG, 08.08.1956 - III B 71.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1960 - II C 43.60
    Das Vorbringen des Klägers gegen den Beschluß des Berufungsgerichts vom 10. Dezember 1958 ist sinngemäß als eine gegen diese Entscheidung nach Maßgabe des § 54 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG - gerichtete Revision zu verstehen; denn es enthält bereits einen unmittelbaren Angriff gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts mit dem erkennbaren Ziel, daß diese Entscheidung aufgehoben wird (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. August 1956 - BVerwG III B 71.55).
  • RG, 08.07.1920 - III 199/20

    Befriedigung durch die Einzahlung eines Mietzinsrückstandes auf das …

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1960 - II C 43.60
    Hieraus haben Rechtsprechung und Rechtslehre (RGZ 78, 138; 99, 257;… RG Kommentar, 10. Auflage, Anm. 1 zu § 270; Enneccerus-Kipp-Wolff-Lehmann, Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts-Recht der Schuldverhältnisse -, 1958, § 23 I 3 auf S. 103) gefolgert, daß eine geschuldete Zahlung dann schon rechtzeitig vorgenommen wird, wenn der Schuldner das, was seinerseits zur Erfüllung zu geschehen hat, am Leistungsort, also regelmäßig an seinem Wohnsitz, vor Fristablauf getan hat.
  • BVerwG, 17.08.1960 - VI C 48.59

    Rechtsmittel

    Der Zulässigkeit der Revision steht auch nicht entgegen, daß ein Beschluß der hier vorliegenden Art nach § 28 e VGG "unanfechtbar" ist (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichtsvom 16. Dezember 1959 - BVerwG V C 393.58 - undvom 31. Mai 1960 - BVerwG II C 43.60 -).

    Die in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen für die Zurückweisung der Berufung waren nach den Feststellungen des Berufungsgerichts gegeben; denn die Klägerin hat nicht innerhalb der ihr gesetzten, am 5. September 1958 abgelaufenen Frist die Einzahlung des Kostenvorschusses nachgewiesen (vgl. Urteil des II. Senatsvom 31. Mai 1960 - BVerwG II C 43.60 -).

  • BVerwG, 26.01.1968 - VII C 50.60

    Rechtsmittel

    Denn durch diese Bestimmung konnten und sollten die Vorschriften des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes, insbesondere diejenigen über die Revision zum Bundesverwaltungsgericht, nicht abgeändert werden (vgl. BVerwG…, Urt. vom 16. Dezember 1959 - BVerwG V C 393.58 -;…Urt. vom 24. April 1961 - BVerwG VI C 70.59 -;…Urt. vom 17. August 1960 - BVerwG VI C 48.59 -;Urt. vom 31. Mai 1960 - BVerwG II C 43.60 -).
  • BVerwG, 09.09.1965 - III C 87.65

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses betreffend die Zurückweisung einer Klage wegen …

    Diese Auslegung der Vorschrift entspricht ihrem Sinn und Zweck, nachdem dem Kläger das Kostenrisiko vor Augen geführt, das Kostenerstattungsverfahren vereinfacht und der Kostenanspruch gesichert werden soll (vgl. hierzu Urteil vom 31. Mai 1960 - BVerwG II C 43.60 -).
  • BVerwG, 31.07.1969 - II C 22.69

    Rücknahme der Berufung mangels Nachweis der Vorschusszahlung - Einlegung von …

    Der in der "Revisions"schrift enthaltene Hinweis des Klägers auf das Urteil des Senats vom 31. Mai 1960 - BVerwG II C 43.60 - (DÖV 1961 S. 37) geht fehl.
  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 15.67

    Ende der Zahlungstätigkeit bei einer Zahlung mittels Postanweisung oder Zahlkarte …

    Das "Einzahlen" meint die Leistungstätigkeit des Schuldners (so auch das Bundesverwaltungsgericht für die ähnliche Vorschrift des § 28 e des Berliner Gesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 19. Juni 1958 [GVBl. S. 549], Urteil vom 31. Mai 1960 - BVerwG II C 43.60 - [DÖV 1961, 37]).
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