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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.1962 - II C 51.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,797
BVerwG, 22.03.1962 - II C 51.60 (https://dejure.org/1962,797)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1962 - II C 51.60 (https://dejure.org/1962,797)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1962 - II C 51.60 (https://dejure.org/1962,797)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtberücksichtigung einer Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen - Zulassung zu einer Beamtenlaufbahn aus überwiegend oder ausschließlich politischen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1962 - II C 51.60
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist stets auf die Motive der Ernennungsbehörde und darauf abzustellen, ob eine vor der Ernennung abgelegte Prüfung den Bewerber als eine besonders gute Kraft ausgewiesen hat und deshalb bei der Ernennungsbehörde ein Motivwandel in dem Sinne eingetreten ist, daß an die Stelle des zunächst vorherrschenden politischen Motivs sachliche Erwägungen von zumindest gleichem Gewicht getreten sind (BVerwG, Urteile vom 14. Januar 1960 - BVerwG II C 109.59 - undvom 14. Juni 1960 - BVerwG II C 4.59 - auch BVerwGE 2, 10 [19/20]; 3, 110 [114]).

    Entgegen der Auffassung der Revision ist auch die Anwendung des in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 7 G 131 entwickelten Heilungsgedankens bedenkenfrei (BVerwGE 2, 10 [20/21]; 3, 88 [93]).

  • BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54

    Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1962 - II C 51.60
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist stets auf die Motive der Ernennungsbehörde und darauf abzustellen, ob eine vor der Ernennung abgelegte Prüfung den Bewerber als eine besonders gute Kraft ausgewiesen hat und deshalb bei der Ernennungsbehörde ein Motivwandel in dem Sinne eingetreten ist, daß an die Stelle des zunächst vorherrschenden politischen Motivs sachliche Erwägungen von zumindest gleichem Gewicht getreten sind (BVerwG, Urteile vom 14. Januar 1960 - BVerwG II C 109.59 - undvom 14. Juni 1960 - BVerwG II C 4.59 - auch BVerwGE 2, 10 [19/20]; 3, 110 [114]).

    Die durch die Feststellung der überwiegend politisch motivierten Ersternennung des Klägers begründete Vermutung (BVerwGE 3, 110 [113/115]) für das Fortwirken überwiegend politischer Beweggründe bei der nachfolgenden Beförderung des Klägers zum Werkmeister ist von dem Kläger nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht widerlegt worden.

  • BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54

    Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten - …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1962 - II C 51.60
    Entgegen der Auffassung der Revision ist auch die Anwendung des in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 7 G 131 entwickelten Heilungsgedankens bedenkenfrei (BVerwGE 2, 10 [20/21]; 3, 88 [93]).
  • BVerwG, 26.11.1959 - II C 280.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1962 - II C 51.60
    Diese Feststellung trägt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Entscheidung, daß der Kläger überwiegend wegen seiner engen Verbindung zum Nationalsozialismus zum Werkführer ernannt und in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen worden ist (BVerwG, Urteile vom 7. September 1956 - BVerwG II C 296.54 - Buchholz 234 § 7 Nr. 11 S. 46, vom 26. November 1959 - BVerwG II C 280.57 - Buchholz 234 § 7 Nr. 55 S. 202, vom 25. Februar 1960 - BVerwG II C 351.57 und 60.58 -).
  • BVerwG, 07.09.1956 - II C 296.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1962 - II C 51.60
    Diese Feststellung trägt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Entscheidung, daß der Kläger überwiegend wegen seiner engen Verbindung zum Nationalsozialismus zum Werkführer ernannt und in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen worden ist (BVerwG, Urteile vom 7. September 1956 - BVerwG II C 296.54 - Buchholz 234 § 7 Nr. 11 S. 46, vom 26. November 1959 - BVerwG II C 280.57 - Buchholz 234 § 7 Nr. 55 S. 202, vom 25. Februar 1960 - BVerwG II C 351.57 und 60.58 -).
  • BVerwG, 14.01.1960 - II C 109.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1962 - II C 51.60
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist stets auf die Motive der Ernennungsbehörde und darauf abzustellen, ob eine vor der Ernennung abgelegte Prüfung den Bewerber als eine besonders gute Kraft ausgewiesen hat und deshalb bei der Ernennungsbehörde ein Motivwandel in dem Sinne eingetreten ist, daß an die Stelle des zunächst vorherrschenden politischen Motivs sachliche Erwägungen von zumindest gleichem Gewicht getreten sind (BVerwG, Urteile vom 14. Januar 1960 - BVerwG II C 109.59 - undvom 14. Juni 1960 - BVerwG II C 4.59 - auch BVerwGE 2, 10 [19/20]; 3, 110 [114]).
  • BVerwG, 17.08.1960 - VI C 66.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1962 - II C 51.60
    Für die Fachprüfung des Klägers zum Werkführer wird eine solche Annahme aber durch die den Personalakten zu entnehmende Feststellung ausgeschlossen, daß der Kläger diese Prüfung lediglich mit genügendem Ergebnis bestanden hat (BVerwG, Urteil vom 17. August 1960 - BVerwG VI C 66.59 -).
  • BVerwG, 23.10.1959 - II C 351.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1962 - II C 51.60
    Diese Feststellung trägt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Entscheidung, daß der Kläger überwiegend wegen seiner engen Verbindung zum Nationalsozialismus zum Werkführer ernannt und in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen worden ist (BVerwG, Urteile vom 7. September 1956 - BVerwG II C 296.54 - Buchholz 234 § 7 Nr. 11 S. 46, vom 26. November 1959 - BVerwG II C 280.57 - Buchholz 234 § 7 Nr. 55 S. 202, vom 25. Februar 1960 - BVerwG II C 351.57 und 60.58 -).
  • BVerwG, 08.05.1963 - VI C 82.60

    Rechtsmittel

    Die gesonderte Prüfung der letzten Rechtsstellung des Betroffenen ist vor allem deshalb unentbehrlich, weil nur dann, wenn die letzte Rechtsstellung, die der Betroffene am 8. Mai 1945 innehatte, unberücksichtigt bleibt, die Anwendung des § 7 G 131 auf die zeitlich vorhergehenden Rechtsstellungen überhaupt in Betracht kommt (ständige Rechtsprechung, u.a. BVerwGE 3, 110; 9, 39 [BVerwG 24.06.1959 - VI C 382/56]; Urteil vom 23. November 1961 - BVerwG II C 118.59 -), und weil es nicht ausgeschlossen ist, daß für eine spätere, insbesondere die letzte Beförderung vor dem 8. Mai 1945 nicht mehr die engen Beziehungen des Beamten zum Nationalsozialismus, sondern sachgerechte Beweggründe von mindestens gleichem Gewicht gewesen sind (Motivwandel; vgl. insbesondere BVerwGE 2, 10 [19, 20] sowie Urteil vom 26. April 1961 - BVerwG VI C 165.59 - mit weiteren Nachweisen und Urteil vom 22. März 1962 - BVerwG II C 51.60 -).
  • BVerwG, 04.09.1963 - VI C 126.62

    Rechtsmittel

    Im übrigen verkennt die Revision, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. u.a.Urteil vom 22. März 1962 - BVerwG II C 51.60 - zur Widerlegung der tatsächlichen Vermutung des Fortwirkens überwiegend politischer Motive bei späteren Ernennungen oder Beförderungen Prüfungsergebnisse und dienstliche Bewertungen jedenfalls dann nicht hinreichend sind, wenn sich hieraus keine besondere - herausragende - Qualifikation des Geförderten ergibt.
  • BVerwG, 07.01.1964 - VI C 126.62

    Rechtsmittel

    Im übrigen verkennt die Revision, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. u.a.Urteil vom 22. März 1962 - BVerwG II C 51.60 - zur Widerlegung der tatsächlichen Vermutung des Fortwirkens überwiegend politischer Motive bei späteren Ernennungen oder Beförderungen Prüfungsergebnisse und dienstliche Bewertungen jedenfalls dann nicht hinreichend sind, wenn sich hieraus keine besondere - herausragende - Qualifikation des Geförderten ergibt.
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