Rechtsprechung
| BVerwG, 13.10.1964 - II C 60.63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 24.04.1963 - IV 531/62
- BVerwG, 13.10.1964 - II C 60.63
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 20.05.1958 - VI C 360.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.10.1964 - II C 60.63
Denn der Umstand, daß der Kläger schon vor dem Unfall vom 15. Mai 1959 an einem anlagebedingten Leiden erkrankt war, steht allein nicht ohne weiteres der Annahme entgegen, daß der Unfall für die vorzeitige Dienstunfähigkeit des Klägers ursächlich im Rechtssinne - nämlich wesentliche Ursache (vgl. BVerwGE 7, 48 und 10, 258) - gewesen sei; ein solcher ursächlicher Zusammenhang wäre vielmehr zu bejahen, wenn das anlagebedingte Leiden durch psychotische Reaktionen des Klägers auf den Unfall oder durch andere Unfallfolgen eine Verschlimmerung der Art erfahren hätte, daß dieser Verschlimmerung bei einer Abwägung gegen die vom Unfall unabhängigen anlagebedingten Krankheitserscheinungen als Ursache für die vorzeitige Dienstunfähigkeit und die darauf zurückzuführende Entlassung aus dem Beamtenverhältnis das Übergewicht beizumessen wäre (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 16. Januar 1964 - BVerwG II C 88.61 - [DÖD 1964 S. 111]).Kommt das Berufungsgericht bei der erneuten Verhandlung zu dem Ergebnis, daß die Voraussetzungen des § 46 Abs. 1 BBG nicht vorliegen, sei es, weil der Kläger den Unfall vom 15. Mai 1959 nicht "bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes" erlitten hat, sei es, weil der Unfall für die Dienstunfähigkeit des Klägers jedenfalls nicht die "wesentliche" Ursache (vgl. BVerwGE 7, 48; 10, 258) [BVerwG 04.04.1960 - VI C 385/56]war, oder sei es, daß der Kläger feststellbar grobfahrlässig gehandelt hat, so wird das Berufungsgericht das klageabweisende Urteil des ersten Rechtszuges zu bestätigen haben.
- BVerwG, 05.04.1960 - VI C 2.58
Auszug aus BVerwG, 13.10.1964 - II C 60.63
Denn der Umstand, daß der Kläger schon vor dem Unfall vom 15. Mai 1959 an einem anlagebedingten Leiden erkrankt war, steht allein nicht ohne weiteres der Annahme entgegen, daß der Unfall für die vorzeitige Dienstunfähigkeit des Klägers ursächlich im Rechtssinne - nämlich wesentliche Ursache (vgl. BVerwGE 7, 48 und 10, 258) - gewesen sei; ein solcher ursächlicher Zusammenhang wäre vielmehr zu bejahen, wenn das anlagebedingte Leiden durch psychotische Reaktionen des Klägers auf den Unfall oder durch andere Unfallfolgen eine Verschlimmerung der Art erfahren hätte, daß dieser Verschlimmerung bei einer Abwägung gegen die vom Unfall unabhängigen anlagebedingten Krankheitserscheinungen als Ursache für die vorzeitige Dienstunfähigkeit und die darauf zurückzuführende Entlassung aus dem Beamtenverhältnis das Übergewicht beizumessen wäre (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 16. Januar 1964 - BVerwG II C 88.61 - [DÖD 1964 S. 111]).Kommt das Berufungsgericht bei der erneuten Verhandlung zu dem Ergebnis, daß die Voraussetzungen des § 46 Abs. 1 BBG nicht vorliegen, sei es, weil der Kläger den Unfall vom 15. Mai 1959 nicht "bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes" erlitten hat, sei es, weil der Unfall für die Dienstunfähigkeit des Klägers jedenfalls nicht die "wesentliche" Ursache (vgl. BVerwGE 7, 48; 10, 258) [BVerwG 04.04.1960 - VI C 385/56]war, oder sei es, daß der Kläger feststellbar grobfahrlässig gehandelt hat, so wird das Berufungsgericht das klageabweisende Urteil des ersten Rechtszuges zu bestätigen haben.
- BVerwG, 04.04.1960 - VI C 385.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.10.1964 - II C 60.63
Kommt das Berufungsgericht bei der erneuten Verhandlung zu dem Ergebnis, daß die Voraussetzungen des § 46 Abs. 1 BBG nicht vorliegen, sei es, weil der Kläger den Unfall vom 15. Mai 1959 nicht "bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes" erlitten hat, sei es, weil der Unfall für die Dienstunfähigkeit des Klägers jedenfalls nicht die "wesentliche" Ursache (vgl. BVerwGE 7, 48; 10, 258) [BVerwG 04.04.1960 - VI C 385/56]war, oder sei es, daß der Kläger feststellbar grobfahrlässig gehandelt hat, so wird das Berufungsgericht das klageabweisende Urteil des ersten Rechtszuges zu bestätigen haben. - BVerwG, 16.01.1964 - II C 88.61
Gehirnerschütterung mit Schädelfraktur - Verschwinden früherer organischer …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1964 - II C 60.63
Denn der Umstand, daß der Kläger schon vor dem Unfall vom 15. Mai 1959 an einem anlagebedingten Leiden erkrankt war, steht allein nicht ohne weiteres der Annahme entgegen, daß der Unfall für die vorzeitige Dienstunfähigkeit des Klägers ursächlich im Rechtssinne - nämlich wesentliche Ursache (vgl. BVerwGE 7, 48 und 10, 258) - gewesen sei; ein solcher ursächlicher Zusammenhang wäre vielmehr zu bejahen, wenn das anlagebedingte Leiden durch psychotische Reaktionen des Klägers auf den Unfall oder durch andere Unfallfolgen eine Verschlimmerung der Art erfahren hätte, daß dieser Verschlimmerung bei einer Abwägung gegen die vom Unfall unabhängigen anlagebedingten Krankheitserscheinungen als Ursache für die vorzeitige Dienstunfähigkeit und die darauf zurückzuführende Entlassung aus dem Beamtenverhältnis das Übergewicht beizumessen wäre (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 16. Januar 1964 - BVerwG II C 88.61 - [DÖD 1964 S. 111]).
- BVerwG, 18.12.1974 - VI C 47.72
Entlassung eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit - Gesundheitliche Schädigung …
Die Grundtendenz dieser sozialgerichtlichen Rechtsprechung steht im Einklang mit den Grundsätzen, die die Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts im Dienstunfallrecht zu ähnlichen Fallgestaltungen entwickelt haben (vgl. u.a. Urteile vom 16. Januar 1964 - BVerwG II C 88.61 [Buchholz 237.7 § 147 LBG NW Nr. 1 = ZBR 1967 S. 20] und vom 13. Oktober 1964 - BVerwG II C 60.63 [ZBR 1965 S. 53]). - BVerwG, 27.01.1967 - I B 37.66
Begriff der "wesentlichen Ursache" der vorzeitigen Dienstunfähigkeit - …
Zudem sind die Rechtsfragen, die sich bezüglich des Ursachenzusammenhangs zwischen einem Dienstunfall und der vorzeitigen Dienstunfähigkeit des Betroffenen im beamtenrechtlichen Dienstunfallrecht ergeben, wenn außer den äußeren Einwirkungen im Sinne des § 135 BBG auch eine konstitutionsbedingte Veranlagung zur Krankheit oder eine schon bestehende schicksalsbedingte Krankheit als Ursachen der vorzeitigen Dienstunfähigkeit des Betroffenen in Betracht kommen, schon durch zahlreiche Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts geklärt; diese Rechtsprechung hat auch den Rechtsbegriff der "wesentlichen Ursache" geklärt (vgl. BVerwGE 7, 48; 14, 181 [BVerwG 23.05.1962 - V C 73/61][184]; 16, 206 [209];Urteil vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 178.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 21];…Urteil vom 21. Oktober 1964 - BVerwG VI C 132.61 - [Buchholz a.a.O., Nr. 22];Urteil vom 11. Dezember 1963 - BVerwG VI C 77.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 181 a BBG Nr. 17];Urteil vom 13. Oktober 1964 - BVerwG II C 60.63 - [ZBR 1965 S. 53]).
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