Rechtsprechung
| BVerwG, 14.02.1969 - II C 67.64 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 27.02.1964 - IV B 6.63
- BVerwG, 24.11.1966 - II C 67.64
- BVerwG, 14.02.1969 - II C 67.64
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Rechtsprechung
| BVerwG, 24.11.1966 - II C 67.64 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ursachenzusammenhang zwischen der pflichtwidrigen Untätigkeit der Dienststelle und dem Schaden - Keine Wiederverwendung im öffentlichen Dienst als Schaden
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 27.02.1964 - IV B 6.63
- BVerwG, 24.11.1966 - II C 67.64
- BVerwG, 14.02.1969 - II C 67.64
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.11.1966 - II C 67.64
Es wird dann auf Grund weiterer tatsächlicher Ermittlungen darüber zu entscheiden haben, ob die Untätigkeit der zuständigen Dienststelle des Beklagten eine schuldhafte Pflichtverletzung darstellt (vgl. BVerwGE 13, 17 [22]), welchen Umfang der Schaden hat und ob die Haftung des Beklagten teilweise oder womöglich in vollem Umfange durch mitwirkendes oder sogar überwiegend mitwirkendes Verschulden des Klägers ausgeschlossen ist. - BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62
Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen …
Auszug aus BVerwG, 24.11.1966 - II C 67.64
Das gleiche würde gelten, wenn die hierzu anzustellenden Ermittlungen keine Klarheit herbeiführen sollten; denn da der Kläger die materielle Beweislast (zu diesem Begriff vgl. BVerwGE 3, 110 [115]; 18, 168 [170, 171]) für den Eintritt des Schadens trägt, würde eine hierüber verbleibende Ungewißheit zu seinen Lasten gehen. - BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54
Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …
Auszug aus BVerwG, 24.11.1966 - II C 67.64
Das gleiche würde gelten, wenn die hierzu anzustellenden Ermittlungen keine Klarheit herbeiführen sollten; denn da der Kläger die materielle Beweislast (zu diesem Begriff vgl. BVerwGE 3, 110 [115]; 18, 168 [170, 171]) für den Eintritt des Schadens trägt, würde eine hierüber verbleibende Ungewißheit zu seinen Lasten gehen.
- BVerwG, 30.01.1969 - II B 66.68
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Diese Darlegungen des Berufungsgerichts lassen eine Verkennung des Begriffs des "ursächlichen Zusammenhangs" nicht erkennen und stehen übrigens im Einklang mit den Bemerkungen im vorletzten Absatz des Urteils des erkennenden Senats vom 24. November 1966 - BVerwG II C 67.64 -, durch welches dieser Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden ist.Schließlich ist nicht erkennbar, daß das Berufungsgericht unter Verletzung des § 144 Abs. 6 VwGO die rechtliche Beurteilung unbeachtet gelassen habe, die dem Urteil des Senats vom 24. November 1966 - BVerwG II C 67.64 - zugrunde liegt.
Das Berufungsurteil steht deshalb insoweit nicht im Widerspruch zu dem Urteil des Senats vom 24. November 1966 - BVerwG II C 67.64 -.
- BVerwG, 11.10.1968 - VI B 7.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …
In dem - vom Berufungsgericht angeführten - Urteil vom 24. November 1966 - BVerwG II C 67.64 - hat zwar das Bundesverwaltungsgericht dargelegt, daß in jenem Fall die Untätigkeit des Klägers (der zwischen September 1954 und September 1959 nicht wegen seiner Unterbringung vorstellig geworden war) nicht geeignet gewesen ist, den Kausalzusammenhang zwischen der pflichtwidrigen Untätigkeit der Dienststelle und dem durch Unterbleiben der Wiederverwendung etwa eingetretenen Schaden auszuschließen. - BVerwG, 25.06.1969 - VI C 115.65
Gewährung einer unwiderruflichen und ruhegehaltfähigen Zulage - Bezüge eines …
Im Gegenteil: Hätte der Beklagte keinen Zuschuß aus Bundesmitteln beantragt, um den Kläger wieder im Beamtenverhältnis und jedenfalls besoldungsmäßig rechtsgleich zu verwenden, dann hätte er unter Umständen sogar die ihm nach dem Gesetz zu Art. 131 GG obliegende Verpflichtung vernachlässigt, die Unterbringung der in Kap. I G 131 erfaßten Personen sachgemäß zu betreiben und zu fördern (vgl. Urteile vom 24. November 1966 - BVerwG II C 67.64 -, vom 15. Dezember 1966 - BVerwG II C 28.64 - und vom 13. August 1968 - BVerwG II C 72.65 - [DÖD 1969, 52]).
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