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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.10.1966 - II C 7.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,6128
BVerwG, 13.10.1966 - II C 7.64 (https://dejure.org/1966,6128)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.1966 - II C 7.64 (https://dejure.org/1966,6128)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 1966 - II C 7.64 (https://dejure.org/1966,6128)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verlust des rechten Armes sowie der Zustand nach einer Gehirnerschütterung und die Beschädigung von drei Zähnen im Oberkiefer als anerkannte Kriegs-Schädigungsfolgen eines Berufsoffiziers - Anspruch auf Ruhegehalt auf Grund des Gesetzes zur Regelung der ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.09.1963 - II C 224.61
    Auszug aus BVerwG, 13.10.1966 - II C 7.64
    Ein solcher Antrag, der seinem Inhalt nach nur auf Versorgung nach den Vorschriften des Kriegsbeschädigtenrechts gerichtet ist, erfüllt das Anmeldeerfordernis des § 123 DBG und des § 150 BBG ebensowenig wie die Anzeige einer Kriegsbeschädigung zum Zwecke der Lazarettbehandlung (vgl. Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG II C 224.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 150 BBG Nr. 3]).
  • BVerwG, 30.09.1970 - VI B 66.69

    Pflicht der Behörde zum Hinweis auf die Anmeldepflicht von …

    In seinem, ebenfalls Unfallfürsorgeansprüche eines unter das Gesetz zu Art. 131 GG fallenden ehemaligen Berufssoldaten betreffenden Urteil vom 13. Oktober 1966 - BVerwG-II C 7.64 - hatte das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt: "Ein solcher Antrag, der seinem Inhalt nach nur auf Versorgung nach den Vorschriften des Kriegsbeschädigtenrechts gerichtet ist, erfüllt das Anmeldeerfordernis des § 123 DBG und des § 150 BBG ebensowenig wie die Anzeige einer Kriegsbeschädigung zum Zwecke der Lazarettbehandlung (vgl. Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG II C 224.61 - [Buchholz 232 § 150 BBG Nr. 3])." Entsprechendes, gilt nach BVerwGE 11, 143 (145) hinsichtlich des Antragserfordernisses des § 58 Abs. 2 G 131. Hieran ist festzuhalten.
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