Rechtsprechung
| BVerwG, 03.10.1968 - II C 82.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Beamten auf Trennungsentschädigung - Anspruch auf Trennungsentschädigung bei endgültiger Umzugsunwilligkeit des Beamten - Rechtsmissbräuchlichkeit der Versagung von Trennungsentschädigung - Versetzung eines Beamten auf Grund seiner Gesundheit - Versetzung ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 09.07.1965 - 29 VIII 64
- BVerwG, 03.10.1968 - II C 82.67
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 15.12.1967 - VI C 30.67
Antrag auf Bewilligung einer Trennungsentschädigung aus Anlass einer Versetzung - …
Auszug aus BVerwG, 03.10.1968 - II C 82.67
Von der Maßgeblichkeit dieser Vorschriften in Fällen der vorliegenden Art ist das Bundesverwaltungsgericht schon in mehreren Entscheidungen ausgegangen (vgl. BVerwGE 6, 111 [112]; Urteile vom 15. Dezember 1967 - BVerwG VI C 30.67 - [ZBR 1968 S. 191] und vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 24.67 -).Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt die Auffassung vertreten, daß Trennungsentschädigung dann nicht zu gewähren ist, wenn der Beamte endgültig entschlossen ist, nicht eine Wohnung am neuen Dienstort zu beziehen, und daß es dann nicht darauf ankommt, ob eine geeignete Wohnung vorhanden ist oder nicht (vgl. BVerwGE 6, 111 [114]; Urteile vom 30. August 1960 - BVerwG II C 140.58 - [BayVBl. 1961 S. 379] und vom 15. Dezember 1967 - BVerwG VI C 30.67 - [ZBR 1968 S. 191]).
Andere triftige oder sogar zwingende Gründe, gegen die Durchführung des Umzugs mögen zwar dem Dienstherrn - im Hinblick auf seine Fürsorgepflicht - Anlaß zu der Prüfung geben, ob er die Versetzung rückgängig zu machen oder eine Weiterversetzung anzuordnen hat; sie können aber nicht die Forderung nach Gewährung oder Weitergewährung der Trennungsentschädigung begründen (ebenso schon Urteil vom 15. Dezember 1967 - BVerwG VI C 30.67 - [ZBR 1968 S. 191]).
- BVerwG, 16.01.1958 - II C 51.55
Auszug aus BVerwG, 03.10.1968 - II C 82.67
Von der Maßgeblichkeit dieser Vorschriften in Fällen der vorliegenden Art ist das Bundesverwaltungsgericht schon in mehreren Entscheidungen ausgegangen (vgl. BVerwGE 6, 111 [112]; Urteile vom 15. Dezember 1967 - BVerwG VI C 30.67 - [ZBR 1968 S. 191] und vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 24.67 -).Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt die Auffassung vertreten, daß Trennungsentschädigung dann nicht zu gewähren ist, wenn der Beamte endgültig entschlossen ist, nicht eine Wohnung am neuen Dienstort zu beziehen, und daß es dann nicht darauf ankommt, ob eine geeignete Wohnung vorhanden ist oder nicht (vgl. BVerwGE 6, 111 [114]; Urteile vom 30. August 1960 - BVerwG II C 140.58 - [BayVBl. 1961 S. 379] und vom 15. Dezember 1967 - BVerwG VI C 30.67 - [ZBR 1968 S. 191]).
- BVerwG, 30.08.1960 - II C 140.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.10.1968 - II C 82.67
Hierzu habe das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 30. August 1960 - BVerwG II C 140.58 - [BayVBl. 1961 S. 379]) folgende Grundsätze entwickelt: "Wenn der Beamte nicht nur vorübergehend, sondern endgültig entschlossen ist, nicht umzuziehen, kann es darauf, ob eine Wohnung vorhanden ist, nicht mehr ankommen, insbesondere auch nicht darauf, aus welchen Gründen der Beamte nicht umziehen will, mögen diese Gründe auch den fehlenden Umzugswillen menschlich verständlich erscheinen lassen.Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt die Auffassung vertreten, daß Trennungsentschädigung dann nicht zu gewähren ist, wenn der Beamte endgültig entschlossen ist, nicht eine Wohnung am neuen Dienstort zu beziehen, und daß es dann nicht darauf ankommt, ob eine geeignete Wohnung vorhanden ist oder nicht (vgl. BVerwGE 6, 111 [114]; Urteile vom 30. August 1960 - BVerwG II C 140.58 - [BayVBl. 1961 S. 379] und vom 15. Dezember 1967 - BVerwG VI C 30.67 - [ZBR 1968 S. 191]).
- BVerwG, 13.02.1969 - II C 114.65
Versetzung eines Beamten; Beurteilungsspielraum des Dienstherrn über das …
Auszug aus BVerwG, 03.10.1968 - II C 82.67
Versetzt - und zwar nach Baumholder im Bereich der Oberfinanzdirektion K. wurde der Kläger erst durch Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 30. September 1963; diese Versetzungsverfügung (die Gegenstand des Verfahrens BVerwG II C 114.65 ist) gestattet keine Rückschlüsse für die Auslegung des Erlasses vom 12. Dezember 1961 und ist auch richtigerweise von der Revision hierfür nicht angeführt worden. - BVerwG, 26.04.1968 - VI C 24.67
Rechtmäßigkeit einer Einstellung der Zahlung von Fahrkostenersatz und …
Auszug aus BVerwG, 03.10.1968 - II C 82.67
Von der Maßgeblichkeit dieser Vorschriften in Fällen der vorliegenden Art ist das Bundesverwaltungsgericht schon in mehreren Entscheidungen ausgegangen (vgl. BVerwGE 6, 111 [112]; Urteile vom 15. Dezember 1967 - BVerwG VI C 30.67 - [ZBR 1968 S. 191] und vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 24.67 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2021 - 1 A 158/20
Bewilligung einer Trennungsentschädigung in Form einer Wegstreckenentschädigung
Rn. 16 Vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Oktober 1968 - II C 82.67 -, Wolters-Kluwer, Rn. 17; siehe auch unter Bezugnahme hierauf BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1989 - 6 B 54.88 -, juris, Rn. 5.Rn. 18 Vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Oktober 1968 - II C 82.67 -, Wolters-Kluwer, Rn. 19; siehe auch unter Bezugnahme hierauf BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1989 - 6 B 54.88 -, juris, Rn. 5.
- BVerwG, 06.03.1990 - 6 B 5.90
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …
Die geltend gemachte Abweichungsrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) genügt diesen Anforderungen nicht, weil es an der Darlegung fehlt, mit welchen sachlich-rechtlichen Ausführungen das Berufungsgericht von der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3. Oktober 1968 - BVerwG 2 C 82.67 - <DÖD 1969, 113>) abgewichen sein soll.Danach reicht nämlich die bloße - mehr oder weniger konkrete - Möglichkeit einer Rückversetzung oder Weiterversetzung nicht aus, um die Versagung von Trennungsgeld als rechtsmißbräuchlich anzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Oktober 1968, a.a.O. ) bzw. um dem Bediensteten die Berufung auf eine Unzumutbarkeit des Umzuges zu eröffnen (vgl. Beschluß des Senats vom 24. Mai 1989 - BVerwG 6 B 54.88 - ).
- BVerwG, 08.10.1969 - VI B 62.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährung einer …
Die für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen Senate des Bundesverwaltungsgerichts haben jedenfalls die im Recht der Trennungsentschädigung auftretenden Fragen, die mit der durch einen objektiven Wohnungsmangel verursachten Zwangslage und mit einer mangelnden Umzugsbereitschaft des Beamten zusammenhängen, in ihrer Rechtsprechung im wesentlichen geklärt (vgl. über die vom Berufungsgericht zitierten Entscheidungen hinaus insbesondere Urteile vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 24.67 - [RIA 1968, 236], vom 28. Juni 1968 - BVerwG VI C 35.67 - [RIA 1968, 212], Beschluß vom 15. August 1968 - BVerwG II B 6.68 - und Urteil vom 3. Oktober 1968 - BVerwG II C 82.677 - [DÖD 1969, 113], jeweils mit weiteren Nachweisen).An diese tatsächlichen Feststellungen und ihre Würdigung wäre das Revisionsgericht hier gemäß § 137 Abs. 2 VwGO genauso gebunden, wie es sich im Urteil vom 3. Oktober 1968 - BVerwG II C 82.67 - an die entgegengesetzte Feststellung, daß dort der Kläger endgültig entschlossen war, nicht umzuziehen, für gebunden erklärt hat.
- BVerwG, 24.10.1972 - VI C 8.72
Gewährung von Trennungsgeld nach Ablehnung von verfügbarer familiengerechter …
"Daraus, daß nach der gerade genannten Vorschrift Trennungsentschädigung nur zu gewähren ist, wenn (und soweit) der Beamte aus Anlaß einer Versetzung usw. gezwungen ist, getrennten Haushalt zu führen, die Wohnung am bisherigen Wohnort beizubehalten oder das Umzugsgut unterzustellen, folgt, daß auch bei einer Versetzung usw. der Beamte in erster Linie dafür verantwortlich ist, sich eine Wohnung zu beschaffen-, und er den Umzug nicht durch unangemessene Ansprüche oder aus anderen nicht zwingenden Gründen verzögern darf, will er nicht den Anspruch auf Trennungsentschädigung, insbesondere auf Trennungsgeld, verlieren (vgl. dazu auch BVerwGE 30, 99 und Urteil vom 3. Oktober 1968 - BVerwG II C 82.67 - [DÖD 1969, 113]).". - BVerwG, 24.05.1989 - 6 B 54.88
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …
Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar bereits in dem Urteil vom 3. Oktober 1968 - BVerwG 2 C 82.67 - (DÖD 1969, 113) ausgeführt, daß es Fälle geben könne, in denen der Dienstherr auch bei fehlender Umzugswilligkeit des Beamten (Soldaten) durch die Versagung von Trennungsgeld gegen Treu und Glauben verstößt und damit rechtsmißbräuchlich handelt. - OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.1991 - 2 A 11236/91
Versagung von Trennungsgeld; Zusage für Umzugskostenvergütung; Umzugswilligkeit …
In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, daß es Fälle geben kann, in denen der Dienstherr nach Erteilung einer Zusage der Umzugskostenvergütung trotz fehlender Umzugswilligkeit des Beamten oder Soldaten durch die Versagung von Trennungsgeld gegen Treu und Glauben verstößt und damit rechtsmißbräuchlich handelt (BVerwG, Urteil vom03. Oktober 1968, DÖD 1969, 113 und Beschluß vom 24. Mai 1989, Buchholz 262 TGV Nr. 3; st. Rspr. des Senats, zuletzt Urteil vom 05. Juni 1991 - 2 A 10071/91.OVG - Umdr. S. 11; vgl. auch Urteil des Senats vom 21. Januar 1981, DÖD 1982, 71, 72, wo eine bevorstehende Weiter- oder Rückversetzung allerdings als zwingender persönlicher Umzugshinderungsgrund im Sinne von § 2 Abs. 2 TGV gewürdigt wird). - BVerwG, 24.10.1988 - 6 B 56.88
Bestimmung des Verhältnisses von Umzugswilligkeit und persönlichen …
Denn diese Frage ist, soweit sie sich unabhängig von den Umständen des Einzelfalles beantworten läßt und deswegen rechtsgrundsätzliche Bedeutung hat, durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Oktober 1968 - BVerwG 2 C 82.67 - (DÖD 1969, 113) beantwortet. - BVerwG, 28.06.1977 - 6 B 6.77
Anforderungen an das Vorliegen eines zwingenden persönlichen …
Im übrigen sind die in vorliegender Streitsache aufgeworfenen Rechtsfragen aus dem Bereich des Rechts des Trennungsgeldes (u.a. zur Frage der Ablehnung der Gewährung von Trennungsgeld bei mangelnder Umzugsbereitschaft wegen Erkrankung eines Familienangehörigen) durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits weitgehend geklärt (vgl. u.a. Urteile vom 15. Dezember 1967 - BVerwG VI C 30.67 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 20 = ZBR 1968, 191 [BVerwG 15.12.1967 - BVerwG VI C 30.67] = RiA 1968, 115 - DÖD 1968, 96], vom 3. Oktober 1968 - BVerwG II C 82.67 - [DÖD 1969, 113]; BVerwGE 41, 84 [BVerwG 24.10.1972 - BVerwG VI C 8/72] [87/88]; BVerwGE 44, 72 [BVerwG 13.09.1973 - BVerwG II C 13.73] [77 ff.]; Urteil vom 4. Februar 1976 - BVerwG VI C 132.73 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 63 = ZBR 1976, 184 - RiA 1976, 157 = DÖD 1976, 255 [BVerwG 04.02.1976 - BVerwG VI C 132.73]]). - BVerwG, 10.08.1971 - II B 61.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An die Darlegung der Rüge des …
Das Berufungsurteil beruht schließlich auch nicht auf der von der Beschwerde geltend gemachten Abweichung vom Urteil des Senats vom 3. Oktober 1968 - BVerwG II C 82.67 - (DÖD 1969, 113). - VG Gießen, 23.12.1997 - 5 E 744/93
Voraussetzungen für die Gewährung von Auslandstrennungsgeld; Versetzung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Berlin, 30.03.2004 - 26 A 288.01
Uneingeschränkte Umzugswilligkeit als Voraussetzung für die Gewährung von …
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