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| BVerwG, 16.12.1958 - II C 88.57 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Dienstverhältnis bei einer Dienststelle der früheren Geheimen Staatspolizei - Überprüfung der beamtenrechtlichen Vergangenheit nach dem G 131
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.11.1954 - V A 88/54
- BVerwG, 16.12.1958 - II C 88.57
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52
Gestapo
Auszug aus BVerwG, 16.12.1958 - II C 88.57
In Anlehnung an das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 6, 132 [BVerfG 19.02.1957 - 1 BvR 357/52] [217]) vertritt der Senat die Meinung, daß der Bundesgesetzgeber die frühere Geheime Staatspolizei generell von den Rechten nach Kapitel I des Gesetzes zu Art. 131 GG ausschließen wollte, weil die generelle Berücksichtigung dieser Personengruppe - deren Aufgaben, wie aas Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, "in ihrem wesentlichen Kern mit den schlimmsten Willkür- und Unrechtsmaßnahmen des nationalsozialistischen Staates besonders eng verbunden waren" und deren Verfahren "Unrechts- und Willkürcharakter" trug - dem Geist der geltenden Verfassungsordnung widersprochen hätte, von der Art. 131 GG selbst ein Teil ist. - BVerwG, 29.05.1958 - II C 211.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.12.1958 - II C 88.57
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 29. Mai 1958 - BVerwG II C 211.57 - veröff. in DVBl. 1958, 652) steht die Versetzung "von Amts wegen" in einem Gegensatz zu einer durch den Bediensteten veranlaßten Versetzung; sie ist mithin eine solche ohne förderliche Mitwirkung des Bediensteten. - BVerwG, 13.04.1956 - II C 129.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.12.1958 - II C 88.57
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats stand ein Beamter am 8. Mai 1945 bei derjenigen Dienststelle in einem Dienstverhältnis, zu deren Stammpersonal er gehörte, bei der er insbesondere eine Planstelle innehatte (BVerwG, Urteil vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - Beschluß vom 31. Juli 1957 - BVerwG VI B 55.56 - mit Hinweis auf BGHZ 19, 294;… ebenso Anders, Gesetz zu Artikel 131 GG, 3. Aufl. S. 34 Erl. 5 Abs. 2 zu § 1). - BGH, 19.12.1955 - III ZR 190/54
Zugehörigkeit des Beamten zur Dienststelle
Auszug aus BVerwG, 16.12.1958 - II C 88.57
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats stand ein Beamter am 8. Mai 1945 bei derjenigen Dienststelle in einem Dienstverhältnis, zu deren Stammpersonal er gehörte, bei der er insbesondere eine Planstelle innehatte (BVerwG, Urteil vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - Beschluß vom 31. Juli 1957 - BVerwG VI B 55.56 - mit Hinweis auf BGHZ 19, 294;… ebenso Anders, Gesetz zu Artikel 131 GG, 3. Aufl. S. 34 Erl. 5 Abs. 2 zu § 1). - BVerwG, 31.07.1957 - VI B 55.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.12.1958 - II C 88.57
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats stand ein Beamter am 8. Mai 1945 bei derjenigen Dienststelle in einem Dienstverhältnis, zu deren Stammpersonal er gehörte, bei der er insbesondere eine Planstelle innehatte (BVerwG, Urteil vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - Beschluß vom 31. Juli 1957 - BVerwG VI B 55.56 - mit Hinweis auf BGHZ 19, 294;… ebenso Anders, Gesetz zu Artikel 131 GG, 3. Aufl. S. 34 Erl. 5 Abs. 2 zu § 1).
- BVerwG, 26.11.1969 - VI C 121.65
Ausschluss der Angehörigen der Waffen-SS von den Rechten aus dem Gesetz zu Art. …
Line die Annahme einer Versetzung "von Amts wegen" ausschließende förderliche Mitwirkung liegt schon dann vor, wenn der Versetzte einen Willen bekundet hat, der für seine Versetzung (mit-) ursächlich gewesen ist (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1958 - BVerwG II C 88.57 -). - BVerwG, 14.05.1964 - II C 43.61
Behandlung eines von Amts wegen an eine Dienststelle der früheren Geheimen …
Ein derartiges Dienstverhältnis konnte - wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls schon ausgeführt und begründet hat - nicht etwa durch eine erkennbar vorübergehende oder kriegsbedingte Zwischenverwendung bei einer Dienststelle außerhalb der Gehemen Staatspolizei, sondern nur durch einen Vorgang beendet werden, der die Dauerverwendung bei dieser Einrichtung endgültig abschloß (BVerwGE 7, 228 [230]; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1958 - BVerwG II C 88.57 -). - BVerwG, 24.11.1965 - VI C 2.63
Rechtsmittel
Auch durch dasUrteil vom 16. Dezember 1958 - BVerwG II C 88.57 - wird die Frage, ob es als förderliche Mitwirkung genügt, wenn man einer Einberufung, widerspruchslos oder unter förmlicher Zustimmung Folge leistet, nicht abschließend entschieden, weil es sich dort um einen anderen Vorgang als eine Einberufung auf Grund einer bloßen Vormerkung für einen anderen Geschäftszweig gehandelt, hat.
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