Rechtsprechung
| BVerwG, 28.03.1968 - II C 91.64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Regierungsbauamtmann - Antrag auf Ernennung zum Baurat - Beamtenrechtliche Voraussetzungen für die Ernennung zum Baurat - Rechtsanspruch eines Beamten auf Beförderung - Anspruch auf Zahlung einer Stellenzulage - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62
Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio …
Auszug aus BVerwG, 28.03.1968 - II C 91.64
In diesem Zusammenhang ist dem Berufungsgericht zunächst darin beizupflichten, daß die allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften über Beförderungen (Ernennungen) dem Beamten einen - im Klagewege durchsetzbaren - Rechtsanspruch auf Beförderung nicht zuerkennen (vgl. hierzu die Urteile des Senats vom 30. August 1962 [BVerwGE 15, 3 ff.] und vom 17. September 1964 [BVerwGE 19, 252 ff.]).Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und darüber hinaus die Pflicht zu beiderseitiger Treue, die das Beamtenverhältnis wesentlich kennzeichnet, verbieten es daher dem Dienstherrn, aus unsachlichen, ermessensfehlerhaften Erwägungen Maßnahmen zu treffen, deren Folge die Nichtbeförderung des betroffenen Beamten sein kann, oder sich bei der Ablehnung einer Beförderung von nicht sachgerechten, ermessensfehlerhaften Erwägungen leiten zu lassen (ebenso schon Urteil des erkennenden Senats vom 17. September 1964 [BVerwGE 19, 252 [255]]).
Der Ermessensspielraum des Dienstherrn bei der Besetzung einer Beförderungsstelle ist trotz des - wie dargelegt - schutzwürdigen Interesses des Beamten, im Rahmen der dienstlichen beamten- und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten beruflich angemessen aufzusteigen, sehr weit und umfaßt in der Regel eine Vielfalt sachlicher Erwägungen (ebenso schon BVerwGE 19, 252 [255]).
- BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60
Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 …
Auszug aus BVerwG, 28.03.1968 - II C 91.64
In diesem Zusammenhang ist dem Berufungsgericht zunächst darin beizupflichten, daß die allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften über Beförderungen (Ernennungen) dem Beamten einen - im Klagewege durchsetzbaren - Rechtsanspruch auf Beförderung nicht zuerkennen (vgl. hierzu die Urteile des Senats vom 30. August 1962 [BVerwGE 15, 3 ff.] und vom 17. September 1964 [BVerwGE 19, 252 ff.]).Die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn schränkt - wie in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schon wiederholt ausgeführt worden ist - das dem Dienstherrn bei der Ämterbesetzung eingeräumte Ermessen grundsätzlich nicht mit der Folge ein, daß schon allein in der Nichtbeförderung als solcher eine Verletzung der Fürsorgepflicht erblickt werden kann (BVerwGE 15, 3 ff.).
- BVerwG, 20.03.1963 - VI C 169.60
Anspruch auf Wiedereinstellung eines entlassenen Beamten - Wiederverwendung im …
Auszug aus BVerwG, 28.03.1968 - II C 91.64
Das Bundesverwaltungsgericht hat schon wiederholt klargestellt, daß die Pflicht des Unterbringungspflichtigen Dienstherrn zur Fürsorge dem Unterbringungsteilnehmer gegenüber nicht weiter als die vom Gesetz zu Art. 131 GG - ohne entsprechenden Rechtsanspruch - normierte Unterbringungspflicht selbst geht (ebenso zuletzt Urteil vom 16. Oktober 1967 - BVerwG VI C 88.65 - unter Hinweis auf Urteil vom 20. März 1963 - BVerwG VI C 169.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 79 BGB Nr. 6]).
- BVerwG, 16.10.1967 - VI C 88.65
Schadensersatzklage eines früheren Unterbringungsteilnehmers wegen unterbliebener …
Auszug aus BVerwG, 28.03.1968 - II C 91.64
Das Bundesverwaltungsgericht hat schon wiederholt klargestellt, daß die Pflicht des Unterbringungspflichtigen Dienstherrn zur Fürsorge dem Unterbringungsteilnehmer gegenüber nicht weiter als die vom Gesetz zu Art. 131 GG - ohne entsprechenden Rechtsanspruch - normierte Unterbringungspflicht selbst geht (ebenso zuletzt Urteil vom 16. Oktober 1967 - BVerwG VI C 88.65 - unter Hinweis auf Urteil vom 20. März 1963 - BVerwG VI C 169.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 79 BGB Nr. 6]). - BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63
Gesetzliche Regelung des Rechtes von Zusagen - Erfordernis der Zustimmung des …
Auszug aus BVerwG, 28.03.1968 - II C 91.64
Denn trotz Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung eines Beamten geht seinem Interesse an einem angemessenen beruflichen Aufstieg grundsätzlich das öffentliche Interesse an der bestmöglichen Besetzung der Beamtenstellen vor, so daß der Dienstherr nicht schon dann ermessensfehlerhaft handelt, wenn er einem anderen Bewerber, den er für geeigneter hält, das Beförderungsamt überträgt (sinngemäß ebenso schon Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Juni 1966 - BVerwG VI C 72.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 23 BBG Nr. 81]). - BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvL 59/52
Unterbringungsanspruch
Auszug aus BVerwG, 28.03.1968 - II C 91.64
Das Bundesverwaltungsgericht hat schon wiederholt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 187 [BVerfG 17.12.1953 - 1 BvL 59/52]) und der herrschenden Meinung klargestellt, daß der öffentlich-rechtlichen Unterbringungspflicht des Dienstherrn kein subjektiv-öffentliches Recht des Unterbringungsteilnehmers auf Unterbringung gegenübersteht und daß bezüglich des "wann und wie" der Unterbringung dem Dienstherrn ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt ist (Urteile vom 24. Februar 1956 - BVerwG II C 302.54 - [Buchholz BVerwG 234, § 11 G 131 Nr. 1] und vom 10. April 1959 - BVerwG VI C 48.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 11 G 131 Nr. 10]). - BVerwG, 10.04.1959 - VI C 48.56
Auszug aus BVerwG, 28.03.1968 - II C 91.64
Das Bundesverwaltungsgericht hat schon wiederholt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 187 [BVerfG 17.12.1953 - 1 BvL 59/52]) und der herrschenden Meinung klargestellt, daß der öffentlich-rechtlichen Unterbringungspflicht des Dienstherrn kein subjektiv-öffentliches Recht des Unterbringungsteilnehmers auf Unterbringung gegenübersteht und daß bezüglich des "wann und wie" der Unterbringung dem Dienstherrn ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt ist (Urteile vom 24. Februar 1956 - BVerwG II C 302.54 - [Buchholz BVerwG 234, § 11 G 131 Nr. 1] und vom 10. April 1959 - BVerwG VI C 48.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 11 G 131 Nr. 10]). - BVerwG, 07.12.1961 - II C 49.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.03.1968 - II C 91.64
Denn die Überleitung gemäß § 171 Abs. 1 LBG war allein in diejenige Beamtenstelle möglich, die im Stellenplan 1953 aus der am 1. Dezember 1952 von dem Kläger innegehabten Angestelltenstelle hervorgegangen war (ebenso schon Urteil des erkennenden Senats vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 49.60 - mit Hinweisen), und aus der am 1. Dezember 1952 vom Kläger innegehabten TO A III-Stelle ist im Haushaltsplan 1953 nach den verbindlichen Feststellungen des Berufungsgerichts die dem Kläger übertragene Beamtenplanstelle der Besoldungsgruppe A 3 b hervorgegangen. - BVerwG, 24.02.1956 - II C 302.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.03.1968 - II C 91.64
Das Bundesverwaltungsgericht hat schon wiederholt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 187 [BVerfG 17.12.1953 - 1 BvL 59/52]) und der herrschenden Meinung klargestellt, daß der öffentlich-rechtlichen Unterbringungspflicht des Dienstherrn kein subjektiv-öffentliches Recht des Unterbringungsteilnehmers auf Unterbringung gegenübersteht und daß bezüglich des "wann und wie" der Unterbringung dem Dienstherrn ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt ist (Urteile vom 24. Februar 1956 - BVerwG II C 302.54 - [Buchholz BVerwG 234, § 11 G 131 Nr. 1] und vom 10. April 1959 - BVerwG VI C 48.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 11 G 131 Nr. 10]).
- BVerwG, 25.06.1969 - VI C 115.65
Gewährung einer unwiderruflichen und ruhegehaltfähigen Zulage - Bezüge eines …
Die Revision übersieht dabei, daß der Beamte grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Beförderung hat und daß es auch keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums gibt, wonach der Beamte in ein Amt mit besseren Beförderungsaussichten versetzt werden müßte (vgl. u.a. BVerwGE 15, 3; 19, 252 [BVerwG 17.09.1964 - II C 147/61]; Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG II C 91.64 -). - BVerwG, 24.06.1968 - VI B 15.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …
Dem Dienstherrn ist vielmehr bei der Besetzung einer Beförderungsstelle ein Ermessensspielraum eingeräumt, der trotz des schutzwürdigen Interesses des Beamten, im Rahmen der dienstlichen, beamten- und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten beruflich angemessen aufzusteigen, sehr weit gespannt ist und in der Regel eine Vielzahl von Möglichkeiten umfaßt (vgl. BVerwGE 19, 252 [255]; ferner Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG II C 91.64 -).
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