Rechtsprechung
| BVerwG, 01.08.1958 - II CB 31.58 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulassung einer Revision nach den Vorschriften des Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts (BRRG) - Verhältnis zwischen Entnazifizierungsentscheidungen und Entscheidungen der obersten Dienstbehörde - Vermutung der Ernennung oder Beförderung auf Grund von ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1957 - VIII A 584/55
- BVerwG, 01.08.1958 - II CB 31.58
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (19)
- BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.08.1958 - II CB 31.58
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 3. Dezember 1954 - BVerwG II C 114.53 - (BVerwGE 2, 10 [14]) klargestellt, daß in der Nichtberücksichtigung rechts- und sachwidrig erlangter Rechte und Rechtsstellungen nach § 7 G 131 keine unzulässige neue Entnazifizierung zu erblicken ist (vgl. ebenso Urteil vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - ZBR 1956 S. 265 [266]).Der Kläger war deshalb nach der vorbezeichneten Rechtsprechung als Träger der Beweislast (BVerwGE 3, 110 [115]) zu behandeln, wenn sich trotz umfassender Erhebungen von Amts wegen nicht feststellen ließ, bei seiner Ernennung zum technischen Stadtoberinspektor seien sachliche Erwägungen von solchem Gewicht wirksam geworden, daß nunmehr von einem Übergewicht der politischen Motive im Sinne des § 7 G 131 (BVerwG, Urteil vom 6. Januar 1956 - BVerwG II C 197.53 RiA 1956 S. 174; auch BVerwGE 2, 10 [18]) nicht mehr die Rede sein kann.
Mit dieser Feststellung hat das Berufungsgericht zugleich einen sachlichen Grund festgestellt, der einer Berufung des Klägers in das Beamtenverhältnis entgegenstand und eine Anwendung des in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 7 G 131 entwickelten Heilungsgedankens (BVerwGE 2, 10 [20]; 3, 88 [93]) ausschließt.
Die angebliche Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Beschluß des VI. Senats des Berufungsgerichts vom 24. Juni 1955 (ZBR 1956 S. 25) hinsichtlich des Grundsatzes, daß durch § 7 G 131 der durch ungerechtfertigte Bevorzugung verletzte Gleichheitsgrundsatz wieder hergestellt werden solle (so auch BVerwGE 2, 10 [14), rechtfertigt die Zulassung der Revision ebenfalls nicht.
Wenn der Kläger in diesem Zusammenhang darauf hinweist, er sei besser vorgebildet gewesen als seine Vorgänger und Nachfolger, und er sei der einzige Maschineningenieur bei der gesamten Stadtverwaltung gewesen, so verkennt er, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gerade jener in § 7 G 131 zum Ausdruck gelangte Grundsatz einer Wiederherstellung der während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gestörten Gleichheitsordnung die Möglichkeit eröffnet hat, rechts- und sachwidrig erlangte Rechte und Rechtsstellungen zu beseitigen (BVerwGE 2, 10 [14]).
- BVerwG, 06.01.1956 - II C 197.53
Auszug aus BVerwG, 01.08.1958 - II CB 31.58
Er hat ferner bereits entschieden, daß § 8 G 131 im Hinblick auf seinen ausschließlich rechtsbeschränkenden Inhalt keine Regelung dahin getroffen hat, die einem Betroffenen im Entnazifizierungsverfahren nicht entzogenen Rechte müßten auch bei der Ermittlung seiner Rechtsstellung nach dem Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes erhalten bleiben (BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 1955 - BVerwG II C 89.53 - ZBR 1956 S. 160, DVBl. 1958 S. 267; vom 6. Januar 1956 - BVerwG II C 197.53 - BVerwGE 3, 72 [73]; vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - ZBR 1956 S. 265 [267]).Der Kläger war deshalb nach der vorbezeichneten Rechtsprechung als Träger der Beweislast (BVerwGE 3, 110 [115]) zu behandeln, wenn sich trotz umfassender Erhebungen von Amts wegen nicht feststellen ließ, bei seiner Ernennung zum technischen Stadtoberinspektor seien sachliche Erwägungen von solchem Gewicht wirksam geworden, daß nunmehr von einem Übergewicht der politischen Motive im Sinne des § 7 G 131 (BVerwG, Urteil vom 6. Januar 1956 - BVerwG II C 197.53 RiA 1956 S. 174; auch BVerwGE 2, 10 [18]) nicht mehr die Rede sein kann.
Der Kläger übersieht ferner, daß die Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 1 (2. Alternative) G 131 keineswegs schon dann ausgeschlossen wird, wenn festzustellen ist, der Betroffene habe die für sein Amt erforderliche Eignung besessen (BVerwG, Urteil vom 9. November 1956 - BVerwG II C 26.54 -), daß vielmehr der Unrechtsgehalt, der einer nach § 7 Abs. 1 Satz 1 (2. Alternative) G 131 nicht zu berücksichtigenden Ernennung oder Beförderung anhaften muß, durch Abwägung der politischen und fachlichen Beweggründe der maßgeblichen Behörde zu ermitteln ist (BVerwG, Urteil vom 6. Januar 1956 - BVerwG II C 197.53 - ZBR 1956 S. 168, RiA 1956 S. 174, NDBZ 1956 S. 108, Urteil vom 10. Februar 1956 - BVerwG II C 4.54 -).
- BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54
Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …
Auszug aus BVerwG, 01.08.1958 - II CB 31.58
Denn nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats begründet die Ersternennung wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus die Vermutung, daß auch bei den späteren, darauf fußenden Ernennungen oder Beförderungen das Schwergewicht der Beweggründe im politischen Bereich gelegen hat (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1955 - BVerwG II C 206.54 - NJW 1956 S. 762, DVBl. 1956 S. 335, sowie Urteil vom 27. Januar 1956 - BVerwG II C 40, 54 - ZBR 1956 S. 127, BVerwGE 3, 110 [113, 115]).Der Kläger war deshalb nach der vorbezeichneten Rechtsprechung als Träger der Beweislast (BVerwGE 3, 110 [115]) zu behandeln, wenn sich trotz umfassender Erhebungen von Amts wegen nicht feststellen ließ, bei seiner Ernennung zum technischen Stadtoberinspektor seien sachliche Erwägungen von solchem Gewicht wirksam geworden, daß nunmehr von einem Übergewicht der politischen Motive im Sinne des § 7 G 131 (BVerwG, Urteil vom 6. Januar 1956 - BVerwG II C 197.53 RiA 1956 S. 174; auch BVerwGE 2, 10 [18]) nicht mehr die Rede sein kann.
- BVerwG, 13.04.1956 - II C 129.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.08.1958 - II CB 31.58
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 3. Dezember 1954 - BVerwG II C 114.53 - (BVerwGE 2, 10 [14]) klargestellt, daß in der Nichtberücksichtigung rechts- und sachwidrig erlangter Rechte und Rechtsstellungen nach § 7 G 131 keine unzulässige neue Entnazifizierung zu erblicken ist (vgl. ebenso Urteil vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - ZBR 1956 S. 265 [266]).Er hat ferner bereits entschieden, daß § 8 G 131 im Hinblick auf seinen ausschließlich rechtsbeschränkenden Inhalt keine Regelung dahin getroffen hat, die einem Betroffenen im Entnazifizierungsverfahren nicht entzogenen Rechte müßten auch bei der Ermittlung seiner Rechtsstellung nach dem Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes erhalten bleiben (BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 1955 - BVerwG II C 89.53 - ZBR 1956 S. 160, DVBl. 1958 S. 267; vom 6. Januar 1956 - BVerwG II C 197.53 - BVerwGE 3, 72 [73]; vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - ZBR 1956 S. 265 [267]).
- BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54
Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten - …
Auszug aus BVerwG, 01.08.1958 - II CB 31.58
Mit dieser Feststellung hat das Berufungsgericht zugleich einen sachlichen Grund festgestellt, der einer Berufung des Klägers in das Beamtenverhältnis entgegenstand und eine Anwendung des in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 7 G 131 entwickelten Heilungsgedankens (BVerwGE 2, 10 [20]; 3, 88 [93]) ausschließt. - BVerwG, 22.02.1958 - VI C 40.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.08.1958 - II CB 31.58
Die Rechtsfrage, ob die Revision nach den §§ 127, 137 des Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts vom 1. Juli 1957 (BGBl. I S. 667 [685, 686]) - BRRG - hätte zugelassen werden müssen, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 - DÖV 1958 S. 259 und vom 3. Juni 1958 - BVerwG II C 40.58 -). - BVerwG, 25.11.1955 - IV B 109.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.08.1958 - II CB 31.58
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden (BVerwGE 2, 343), daß das rechtliche Gehör im Sinne des § 54 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG dann versagt ist, wenn eine Partei keine Gelegenheit hatte, zu den für die Entscheidung maßgebenden Tatsachen oder Beweisergebnissen Stellung zu nehmen. - BVerwG, 03.06.1958 - II C 40.58
Bindungswirkung einer offensichtlich gesetzwidrigen Revisionszulassung - Beginn …
Auszug aus BVerwG, 01.08.1958 - II CB 31.58
Die Rechtsfrage, ob die Revision nach den §§ 127, 137 des Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts vom 1. Juli 1957 (BGBl. I S. 667 [685, 686]) - BRRG - hätte zugelassen werden müssen, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 - DÖV 1958 S. 259 und vom 3. Juni 1958 - BVerwG II C 40.58 -). - BVerwG, 22.10.1957 - VI C 63.56
Auszug aus BVerwG, 01.08.1958 - II CB 31.58
Dabei kann - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht zweifelhaft sein, daß der hier verwendete Begriff "Ersternennung" nicht eng im beamtenrechtlichen Sinne zu verstehen ist, sondern auch jede einer streitigen Ernennung oder Beförderung vorangegangene personalrechtliche Maßnahme erfaßt, durch welche der betreffende Beamte erstmals in den öffentlichen Dienst gelangt war (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1958 - BVerwG VI C 203.56 - mit Hinweis auf Urteil vom 22. Oktober 1957 - BVerwG VI C 63.56 - BVerwGE 5, 275 [278]). - BVerwG, 29.06.1955 - II B 98.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.08.1958 - II CB 31.58
Die vom Kläger vorgetragene Abweichung des Berufungs-Urteils von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. April 1957 (ZBR 1957 S. 297) hinsichtlich der Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises im Rahmen des § 7 Abs. 1 Satz 1 (2. Alternative) G 131 rechtfertigt die Zulassung der Revision nach § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG nicht, weil insoweit die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht (BVerwG, Beschluß vom 24. Mai 1955 - BVerwG I B 29.55 -, Beschluß vom 29. Juni 1955 - BVerwG II B 98.54 - NJW 1955 S. 1733 [LS], DÖV 1956 S. 126 [LS], Beschluß vom 7. September 1956 - BVerwG I C 222.54 -). - BVerwG, 09.12.1955 - II C 206.54
Rechtsmittel
- BVerwG, 10.02.1956 - II C 4.54
Rechtsmittel
- BVerwG, 09.12.1955 - II C 89.53
Rechtsmittel
- BVerwG, 09.11.1956 - II C 26.54
Rechtsmittel
- BVerwG, 11.10.1957 - II C 186.56
Beamtenrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs eines Polizeiobermeisters der …
- BVerwG, 31.10.1955 - V B 165.55
Rechtsmittel
- BVerwG, 09.03.1955 - I B 128.54
Rechtsmittel
- BVerwG, 24.05.1955 - I B 29.55
Rechtsmittel
- BVerwG, 07.09.1956 - I C 222.54
Rechtsmittel
- BVerwG, 10.10.1963 - II C 46.61 In der weiteren Entwicklung dieser Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch klargestellt, daß in die gebotene Rückschau auf den beruflichen Werdegang des Betroffenen nicht nur frühere beamtenrechtliche "Ernennungen" im Sinne des § 7 G 131 und die ihnen zugrunde liegenden Erwägungen einzubeziehen sind, sondern auch eine sonstige - ein Dienstverhältnis begründende - personalrechtliche Maßnahme, wenn auf ihr die im Hinblick auf § 7 Abs. 1 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 streitige beamtenrechtliche Ernennung derart "fußt", daß diese bei Fehlen jener Maßnahme nicht vorgenommen worden wäre (BVerwGE 5, 275 [BVerwG 22.10.1957 - VI C 63/56] [278]; 8, 305; Beschluß vom 1. August 1958 - BVerwG II CB 31.58 -).
- BVerwG, 30.08.1960 - II C 386.57
Rechtsmittel
Der hier verwendete Begriff "Ernennung" ist nicht eng im beamtenrechtlichen Sinne zu verstehen, sondern erfaßt jede einer beamtenrechtlichen Ernennung oder Beförderung vorausgegangene personalrechtliche Maßnahme, durch die der Beamte erstmals in den öffentlichen Dienst gelangt war (BVerwG, Beschluß vom 1. August 1958 - BVerwG II CB 31.58 -). - BVerwG, 07.12.1961 - II C 175.59
Rechtsmittel
Eine solche Vermutung kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch durch die der erstmaligen Berufung in ein Beamtenverhältnis vorangegangene Begründung eines Angestelltenverhältnisses ausgelöst werden, sofern nur die Berufung in das Beamtenverhältnis darauf "fußte" (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 1. August 1958 - BVerwG II CB 31.58 - undUrteil vom 7. Mai 1958 - BVerwG VI C 203.56 -).
- BVerwG, 30.11.1959 - II B 8.59
Nichtberücksichtigung einer Ernennung wegen enger Verbindung zum …
Durch Beschluß vom 1. August 1958 - BVerwG II CB 31.58 - hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, daß diese Vermutung auch dann Platz greift, wenn Ernennungen und Beförderungen auf einer überwiegend wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus erlangten Stellung im Angestelltenverhältnis fußten. - BVerwG, 28.04.1959 - II B 60.58
Rechtsmittel
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht bereits geklärt (BVerwG, Beschluß vom 1. August 1958 - BVerwG II CB 31.58 - mit Hinweis aufBeschluß vom 7. Mai 1958 - BVerwG VI C 203.56 - nebst dort zitierter Entscheidung BVerwGE 5, 275 [278]). - BVerwG, 18.09.1958 - II C 127.57
Enge Verbindung zum Nationalsozialismus als Ursache für eine Übernahme in das …
Diese Vermutung besteht auch für beamtenrechtliche Ernennungen, die auf einer wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus erfolgten Einstellung eines "alten Kämpfers" als Angestellter fußen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1958 - BVerwG VI C 203.56 - und Beschluß vom 1. August 1958 - BVerwG II CB 31.58 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".