Rechtsprechung
| BVerwG, 17.01.1961 - II CB 81.60 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.1960 - VI A 1510/59
- BVerwG, 17.01.1961 - II CB 81.60
- BVerwG, 27.04.1961 - II CB 81.60
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Rechtsprechung
| BVerwG, 27.04.1961 - II CB 81.60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Vorübergehende Entfernung eines Richters aus dem Sitzungssaal während der Beweisaufnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.1960 - VI A 1510/59
- BVerwG, 17.01.1961 - II CB 81.60
- BVerwG, 27.04.1961 - II CB 81.60
Papierfundstellen
- DÖV 1961, 558
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60
Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der …
Auszug aus BVerwG, 27.04.1961 - II CB 81.60
Es kann offenbleiben, ob - entsprechend der Rechtssprechung der Strafgerichte - zwischen wesentlichen und unwesentlichen Teilen der mündlichen Verhandlung unterschieden werden kann und ob die nur vorübergehende Abwesenheit eines Richters während eines nicht wesentlichen Teils der Verhandlung es rechtfertigt, die Frage, ob das Gericht vorschriftsmäßig besetzt war, zu bejahen; denn hier war ein an der angefochtenen Entscheidung beteiligter Richter während eines - auch nach der Rechtsprechung der Strafgerichte (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1961 - 1 StR 132.60 -, NJW 1961 S. 740) - wesentlichen Teils der mündlichen Verhandlung, der Beweisaufnahme, abwesend. - BVerwG, 17.04.1958 - II C 163.57
Begründung eines Bescheides - Bewilligung eines Armenrechts - Allgemeine …
Auszug aus BVerwG, 27.04.1961 - II CB 81.60
Vorsorglich weist der erkennende Senat auf sein Urteil vom 17. April 1958 (BVerwGE 7, 12) hin, in dem ausgeführt worden ist, daß Tatbestand und Entscheidungsgründe eines Urteils durch Verweisungen und Bezugnahmen nur ersetzt werden dürfen, soweit dadurch keine Unklarheiten oder Zweifel über wesentliche tatsächliche Grundlagen und über die Rechtsgrundlage der Entscheidung entstehen. - BAG, 31.01.1958 - 1 AZR 477/57
Landesarbeitsgericht - Vorschriftsmäßige Besetzung - Mitwirkender Richter - …
Auszug aus BVerwG, 27.04.1961 - II CB 81.60
Auf die Gründe für die unterschiedliche rechtliche Beurteilung hat bereits das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 31. Januar 1958 - 1 AZR 477.57 - (NJW 1958 S. 924) hingewiesen; es hat dort ebenfalls die Rechtsansicht vertreten, daß ein Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt ist, wenn einer der mitwirkenden Richter während fortdauernder Verhandlung auch nur kurzfristig den Verhandlungsraum verläßt. - BVerwG, 02.09.1960 - V C 0102.60
Auszug aus BVerwG, 27.04.1961 - II CB 81.60
Die Abwesenheit eines mitwirkenden Richters während eines Teils der mündlichen Verhandlung ist anders zu beurteilen als der Fall des physisch beeinträchtigten oder vorübergehend abgelenkten Richters, in dem die herrschende Rechtsprechung nicht schlechthin eine unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts annimmt (vgl. u.a. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 2. September 1960 - BVerwG V C 0102.60/B 85.60 -, DVBl. 1960 S. 935).
- BVerwG, 10.10.1985 - 2 CB 25.84
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung - Dauer der …
Das Gericht kann zwar auch dann im Sinne des § 133 Nr. 1, § 138 Nr. 1 VwGO vorschriftswidrig besetzt sein, wenn ein an der Entscheidung beteiligter Richter vorübergehend abwesend war (vgl. Urteil vom 27. April 1961 - BVerwG 2 CB 81.60 -DÖV 1961, 558>); dies gilt jedenfalls dann, wenn die behauptete Abwesenheit eines Mitglieds des Gerichts sich auf wesentliche Vorgänge der mündliche Verhandlung bezieht (vgl. hierzu auch Beschluß vom 3. März 1975 - BVerwG 6 CB 43.74 - und Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 3 C 118.79 - ). - BVerwG, 26.05.1978 - 5 C 43.76
Beweisaufnahme - Distanzierte Beteiligung eines Beisitzers - Mitglied des …
Von der Rechtsprechung wird deshalb eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts unter anderem bei vorübergehender kurzfristiger Abwesenheit eines mitwirkenden Richters angenommen (Urteil vom 27.4.1961 - BVerwG 2 CB 81.60 - (DÖV 1961, 558 = Buchholz 310 § 138 Ziffer 1 VwGO Nummer 2)); ferner, wenn ein mitwirkender Richter vom Schlaf so übermannt wird, daß er wesentlichen Vorgängen während einer nicht unerheblichen, nach Lage des Falles ins Gewicht fallenden Zeitspanne nicht zu folgen vermag (Urteil vom 6.5.1965 - BVerwG 8 C 161.60 - (Buchholz 310 § 138 Ziffer 1 VwGO Nummer 8 = AP § 551 ZPO Nummer 5 und die dort angeführte Rechtsprechung)). - BVerwG, 14.03.1962 - V C 099.60
Rechtsmittel
Falls die Behauptung des Klägers zuträfe, daß während etwa zwei Dritteln der Berufungsverhandlung einer der mitwirkenden Richter geschlafen habe, wäre das Berufungsgericht nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen (vgl. hierzu RGZ 124, 153; RGSt 60, 63; BGHSt 4, 191; BGHSt 5, 354; BGH in NJW 1961, 740; BVerwG II CB 81.60 in DÖV 1961, 558; BVerwG (V C 0102.60)/(V B 85.60) in DVBl. 1960, 935; BAG in NJW 1958, 924) Die Revision des Klägers war daher, zumal der Kläger für seine von dem in der Revisionsinstanz nicht vertretenen Beklagten unwidersprochen gelassene Behauptung einen Zeugen benannt hatte, auch ohne Zulassung statthaft.
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