Rechtsprechung
| BDH, 07.05.1956 - II D 30/56 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BDH, 22.04.1964 - II DV 7/63
Rechtsmittel
Solche Gesichtspunkte würden allenfalls eine Rolle spielen, wenn die Rechtsbehelfsfrist versäumt worden wäre und es im Rahmen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand um die Frage ginge, ob ein mitwirkendes Verschulden des Beschuldigten vorliegt, das die Anerkennung eines unabwendbaren Zufalls im Sinne des § 44 StPO ausschließt (…vgl. Rosenberg a.a.O., § 61 Anm. II 1 b; RGSt 31, 19; RGZ 76, 127; BGHZ 23, 307; Beschlüsse des BDH vom 19. Mai 1959 - III D 42/59 - vom 7. Mai 1956 - II D 30/56 - = BDH 3, 235 und vom 31. Mai 1961 - II DV 3/61 -). - BDH, 31.05.1961 - II DV 3/61
Rechtsmittel
Jedenfalls trifft den Beschuldigten an dir Nichteinhaltung der Antragsfrist ein erhebliches eigenes Verschulden, das die Gewährung der Wiedereinsetzung ausschließt (Beschlüsse vom 7. Mai 1956 - II D 30/56 = BDH 3, 235 und vom 19. Mai 1959 - III D 42/59 -).
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