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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.03.1970 - II DB 2.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1685
BVerwG, 20.03.1970 - II DB 2.70 (https://dejure.org/1970,1685)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1970 - II DB 2.70 (https://dejure.org/1970,1685)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1970 - II DB 2.70 (https://dejure.org/1970,1685)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übertragung der Befugnisse der Einleitungsbehörde in einem Verfahren nach § 9 Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) gegen einen Berliner Ruhestandsbeamten der Postverwaltung auf die Landespostdirektion Berlin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BlnRegelG §§ 1, 2, 4; G 131 § 9

Papierfundstellen

  • BVerwGE 43, 85
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63

    Gesetzliche Regelung des Rechtes von Zusagen - Erfordernis der Zustimmung des …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1970 - II DB 2.70
    Denn abgesehen davon, daß die von der Kammer bereits erwähnten Vorschlags-, Mitwirkungs- und Weisungsbefugnisse (§ 2 RegG Berlin) das Dienstherrenrecht wesentlich beschränken, zuweilen sogar praktisch aufheben (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 1966 = DVBl. 66, 857), kommt es hier ohnehin nicht auf die Dienstherreneigenschaft als solche an, sondern allein darauf, ob die Landespostdirektion nach ihrer personalrechtlichen Struktur Disziplinargewalt für das Land Berlin oder den Bund ausübt.

    Zumindest liegt diese Auffassung wesentlich näher als die Annahme, daß mit der fraglichen Übertragung in die Personalhoheit des Landes Berlin eingegriffen werde, so daß schon deshalb wegen der gebotenen engen Auslegung der Landezuständigkeit im fraglichen Bereich (vgl. BVerwG Urteile vom 23. Juni 1961 - VI 71 C 4.58 -und vom 24. Juni 1966 - VI C 72.63 - DVBl. 66, 857) der Ansicht der Kammer nicht gefolgt werden kann.

  • BVerwG, 09.11.1960 - VI C 243.57

    Zulässigkeit der Anrechnung sogenannter Ostrenten auf die nach Bundesbeamtenrecht …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1970 - II DB 2.70
    Richtig ist allerdings, daß nach dem Willen des Gesetzgebers aus besatzungsrechtlichen Rücksichten das Land Berlin Dienstherr der Beamten der Landespostdirektion Berlin ist (§ 1 Abs. 2 RegG Berlin; vgl. BVerwG 11, 222 [224]) und daß die Beamten dieser Behörde Landesbeamte sind (§ 2 Abs. 2 Satz 1 RegG Berlin).
  • BVerwG, 23.06.1961 - VI C 4.58
    Auszug aus BVerwG, 20.03.1970 - II DB 2.70
    Insgesamt habe das Gesetz zur Folge gehabt, "daß die Rechtsstellung der in Berlin tätigen Beamten der Post und des Zolls aus besatzungspolitischen Gründen auf das Engste begrenzt von der Rechtsstellung der im anderen Bundesgebiet tätigen Beamten lediglich dadurch unterschieden ist, daß personalrechtlich Dienstherr das Land Berlin" sei (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 1961 - VI C 4/58 -).
  • BVerwG, 11.12.1984 - 1 WB 153.83

    Versäumung der Beschwerdefrist - Untätigkeitsantrag - Dauermaßnahme - …

    - vgl. BVerwGE 33, 32; 43, 88 [BVerwG 20.03.1970 - II DB 2/70]; 43, 353 [BVerwG 10.05.1972 - II WD 12/72]; 46, 1 [BVerwG 25.07.1972 - I WB 127/72]-.
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