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Rechtsprechung
   BFH, 03.01.2000 - II E 6/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8222
BFH, 03.01.2000 - II E 6/99 (https://dejure.org/2000,8222)
BFH, Entscheidung vom 03.01.2000 - II E 6/99 (https://dejure.org/2000,8222)
BFH, Entscheidung vom 03. Januar 2000 - II E 6/99 (https://dejure.org/2000,8222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Einheitswertbescheid; Antrag auf Nichtigkeitsfeststellung; Streitwert

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.08.1976 - III B 33/75

    Streitwert bei Anfechtung der Artfeststellung - Auswirkung der Artänderung im …

    Auszug aus BFH, 03.01.2000 - II E 6/99
    Die Streitwertpauschalierung ist gerechtfertigt, weil durch den Einheitswertbescheid nicht eine Steuerschuld festgesetzt, sondern die Besteuerungsgrundlage für eine Mehrzahl von Steuern gesondert festgestellt wird (vgl. dazu näher BFH-Beschluss vom 13. August 1976 III B 33/75, BFHE 120, 17, BStBl II 1976, 774).
  • BFH, 19.11.1971 - III B 29/71

    Einheitswerte des Grundvermögens - Streitwert der rechtsstreitigkeiten - …

    Auszug aus BFH, 03.01.2000 - II E 6/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH wird die für die Streitwertbemessung maßgebende finanzielle Bedeutung eines Rechtsstreits über einen Einheitswertbescheid ungeachtet der steuerlichen Auswirkungen im Einzelfall pauschal bemessen (vgl. BFH-Beschluss vom 19. November 1971 III B 29/71, BFHE 103, 316, BStBl II 1972, 85).
  • BFH, 19.08.1992 - II E 2/92

    Erinnerung gegen eine Kostenfestsetzung

    Auszug aus BFH, 03.01.2000 - II E 6/99
    Dabei wird von der regelmäßigen steuerlichen Belastung der einheitswertabhängigen Steuern ausgegangen, und zwar ohne darauf abzustellen, ob im Einzelfall tatsächlich Vermögensteuer zu entrichten ist und ob Grundsteuervergünstigungen bestehen, denn die im Einzelfall an den Einheitswert anknüpfenden Steuern sind nicht Gegenstand des Verfahrens, für das der Streitwert zu bestimmen ist (BFH-Beschluss vom 19. August 1992 II E 2/92, BFH/NV 1993, 322).
  • BFH, 10.10.2006 - VIII B 177/05

    Zur Höhe des Streitwerts in Feststellungsverfahren nach In-Kraft-Treten des …

    Bei einer solchen Klagenhäufung sind die Streitwerte der verschiedenen Klagebegehren zusammenzurechnen (§ 39 Abs. 1 GKG n.F.; § 155 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- i.V.m. § 5 der Zivilprozessordnung --ZPO--;… vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 26. November 2002 IV E 2/02, BFH/NV 2003, 338; vom 3. Januar 2000 II E 6/99, BFH/NV 2000, 852).
  • BFH, 26.09.2006 - X S 4/06

    Streitwertbestimmung bei Aufnahmen des durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens …

    Dabei waren die Streitwerte der von K (im Wege der objektiven Klagenhäufung) nebeneinander verfolgten, selbständigen prozessualen Ansprüche betreffend die Einkommensteuerfestsetzungen für 1990 und für 1991 entsprechend § 5 der Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu einem Gesamtstreitwert zusammenzurechnen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 1996 VIII E 1/96, BFH/NV 1996, 575; vom 3. Januar 2000 II E 6/99, BFH/NV 2000, 852).
  • FG Hamburg, 20.04.2010 - 3 K 18/10

    Schwimmende Konferenzanlage grundsteuerfrei

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 136 Abs. 1 Satz 3 Finanzgerichtsordnung (FGO), und zwar ausgehend von einem Gesamtstreitwert in Höhe von 60 Tausendstel des streitigen Einheitswert-Unterschieds (vgl. BFH vom 3. Januar 2000 II E 6/99, BFH/NV 2000, 852; FG Baden-Württemberg vom 14. September 2004 8 K 215/00, EFG 2005, 170).
  • FG Düsseldorf, 20.09.2002 - 11 K 8135/99

    Streitwert; Bedarfsbewertung; Grundbesitzwert; Erbschaftsteuer; Pauschalierung - …

    Rn. 5 Zwar wird der Streitwert bei der Festsetzung des Einheitswertes des Grundvermögens nach ständiger Rechtsprechung des BFH nicht nach der betragsmäßigen Auswirkung bei den Folgesteuern bestimmt, sondern pauschaliert (vgl. BFH-Urteile vom 19. November 1971 III B 29/91, BFHE 103, 316, BStBl II 1972, 85; vom 13. August 1976 III B 33/75, BFHE 120, 17, BStBl II 1976, 774; vom 3. Januar 2000 II B 6/99, BFH/NV 2000, 852).

    Entscheidendes Argument für die Streitwertpauschalierung war, dass durch den Einheitswertbescheid nicht eine Steuerschuld festgesetzt, sondern die Besteuerungsgrundlagen für eine Mehrzahl von Steuern gesondert festgestellt wurden (vgl. BFH-Urteil BFH/NV 2000, 852).

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.06.2017 - 3 K 3033/17

    Streitwert bei Anfechtung von Einheitswertbescheiden

    BFH, Beschluss vom 03.01.2000 II E 6/99, BFH/NV 2000, 852, Juris:.
  • BFH, 03.01.2000 - II E 7/99

    NZB; Streitwert

    Insofern verweist der Senat auf seinen Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren II E 6/99.
  • FG Baden-Württemberg, 31.10.2014 - 8 KO 488/14

    Streitwert bei objektiver Klagenhäufung, die alternativ zwei …

    Rn. 16 Bei einer objektiven Klagenhäufung (§ 43 der Finanzgerichtsordnung -FGO), wie sie der Erinnerungsführer und seine Ehefrau durch die Anfechtung von drei Bescheiden mit der Klageschrift vom 10.2.2012 bei Gericht angebracht hat, sind die Streitwerte der verschiedenen Klagebegehren zusammenzurechnen (§ 39 Abs. 1 GKG; § 155 FGO i.V. mit § 5 der Zivilprozessordnung -ZPO-; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 3.1.2000 II E 6/99, BFH/NV 2000, 852;… vom 26.11.2002 IV E 2/02, BFH/NV 2003, 338 und vom 10.10.2006 VIII B 177/05, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2007, 54).
  • FG Baden-Württemberg, 07.03.2014 - 8 KO 3052/12

    Streitwertbemessung bei Abtrennungen

    Rn. 17 Bei einer objektiven Klagenhäufung (§ 43 der Finanzgerichtsordnung -FGO), wie sie die Erinnerungsführerin mit der Klageschrift vom 9.12.2011 bei Gericht angebracht hat, sind die Streitwerte der verschiedenen Klagebegehren zusammenzurechnen (§ 39 Abs. 1 GKG; § 155 FGO i.V. mit § 5 der Zivilprozessordnung --ZPO--; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 3.1.2000 II E 6/99, BFH/NV 2000, 852;… vom 26.11.2002 IV E 2/02, BFH/NV 2003, 338 und vom 10.10.2006 VIII B 177/05, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2007, 54).
  • FG Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 8 K 215/00

    Einheitsbewertung des Grundvermögens: Schönheitsreparaturen - Streitwert

    Rn. 28 Wird ein Einheitswertbescheid angefochten, ist der Streitwert mit 60 vom Tausend des streitigen Wertunterschieds zu ermitteln (Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 03.01.2000 II E 6/99, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2000, 852 unter II. 1 a).
  • FG Saarland, 01.06.2015 - 2 KO 1172/15

    Streitwert in Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit einer Forderungspfändung - …

    Im Fall der objektiven Klagehäufung werden indessen die Streitwerte für jeden einzelnen Streitgegenstand entsprechend § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 5 ZPO zusammengerechnet, wenn - wie hier - mehrere selbständige prozessuale Ansprüche betroffen sind (vgl. BFH vom 3. Januar 2000 II E 6/99, BFH/NV 2000, 852).
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