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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 31.03.2022 - II OLG 15/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,28731
OLG Schleswig, 31.03.2022 - II OLG 15/22 (https://dejure.org/2022,28731)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31.03.2022 - II OLG 15/22 (https://dejure.org/2022,28731)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31. März 2022 - II OLG 15/22 (https://dejure.org/2022,28731)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verletzung der Grundsatzes der Öffentlichkeit durch 'spontane' Hauptverhandlung Geltung des Grundsatzes der Öffentlichkeit im Bußgeldverfahren Durchführung eines verschobenen Termins ohne Hinweis im Gerichtsgebäude als absoluter Revisionsgrund

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 17.02.1982 - 5 Ss OWi 534/81
    Auszug aus OLG Schleswig, 31.03.2022 - II OLG 15/22
    Der Öffentlichkeitsgrundsatz gilt auch im Bußgeldverfahren (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1983, 2514 ; OLG Köln VRS 62, 195 ;… Göhler, OWiG , 14. A., § 71 Rn. 56a m.w.N.).
  • OLG Köln, 11.09.1981 - 3 Ss 673/81
    Auszug aus OLG Schleswig, 31.03.2022 - II OLG 15/22
    Der Öffentlichkeitsgrundsatz gilt auch im Bußgeldverfahren (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1983, 2514 ; OLG Köln VRS 62, 195 ;… Göhler, OWiG , 14. A., § 71 Rn. 56a m.w.N.).
  • KG, 21.12.2022 - 121 Ss 165/22

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatz bei Aushang nur im Eingang des …

    Rn. 6 a) Der Grundsatz der Öffentlichkeit (§ 169 Abs. 1 Satz 1 GVG) erfordert es, dass jedermann die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeiten davon Kenntnis zu verschaffen, wann und wo ein erkennendes Gericht eine Hauptverhandlung abhält (vgl. BGH NStZ 1982, 476; OLG Schleswig, Beschluss vom 31. März 2022 - II OLG 15/22 -, juris).

    Rn. 7 Entgegen der missverständlichen - vom Wortlaut der Entscheidungsgründe abweichenden - Formulierung des Leitsatzes zum Beschluss des OLG Schleswig vom 31. März 2022 (a.a.O.) bedarf es nicht stets eines zusätzlichen Aushangs vor dem Sitzungssaal (…so aber - ohne Begründung - Kissel/Mayer a.a.O.), wenn Zuschauer auf andere Weise zumutbar in Erfahrung bringen können, wann und wo eine bestimmte Hauptverhandlung stattfindet (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 65. Aufl., § 169 Rdn. 4a), namentlich dann, wenn dies aus einem im Eingangsbereich des Gerichts angebrachten Aushang unzweifelhaft hervorgeht.

  • OLG Koblenz, 10.05.2024 - 1 ORbs 31 SsBs 12/24

    Grundsatz der Öffentlichkeit, alter Aushang, Kenntnis des Verteidigers

    Zur Rüge der Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit, der auch im Bußgeldverfahren gilt (OLG Schleswig, Beschluss vom 31.03.2022 - II OLG 15/22, BeckRS 2022, 14674 m.w.N.), gehört dazu die Angabe, der tatsächlichen konkreten Umstände, aus denen sich ergibt, dass das Gericht die Öffentlichkeit beschränkt hat (BGH, Beschluss vom 10.01.2006 1 StR 527/05, NJW 2006, 1220, 1221 f.) und warum es den Verfahrensverstoß zu vertreten hat (BGH, Beschluss vom 28.09.2011 - 5 StR 245/11, NStZ 2012, 173, 174 m.w.N.).
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