Rechtsprechung
| BFH, 15.10.1975 - II R 144/72 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Bereitstellung von Parkraum - Parkuhren - Parkscheiben - Parkhäuser - Öffentlicher Verkehr - Unbestimmter Personenkreis - Benutzung durch jedermann
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KVStGKVStG (1959) § 7 Abs. 1 Nr. 2
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 117, 297
- DB 1976, 418
- BStBl II 1976, 219
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 15.10.1975 - II R 127/69
Verkehrsflughafen - Öffentlicher Verkehr - Inländische Kapitalgesellschaft - …
Auszug aus BFH, 15.10.1975 - II R 144/72
Der erkennende Senat hat sich dieser Auffassung in dem Urteil vom 15. Oktober 1975 II R 127/69 (BFHE 117, 111, BStBl II 1976, 25) angeschlossen. - RFH, 21.04.1925 - II A 140/25
Auszug aus BFH, 15.10.1975 - II R 144/72
Wenn das FA der Auffassung ist, daß Kapitalgesellschaften, die ausschließlich der Regelung des ruhenden Verkehrs dienen, niemals unter § 7 Abs. 1 Nr. 2 KVStG 1959 fallen können, und sich hierbei vor allem auf das Urteil des RFH vom 21. April 1925 II A 140/25 (RFHE 16, 132) stützt, so vermag der Senat dieser Auffassung nicht zuzustimmen.
- BFH, 08.11.1989 - I R 187/85
1. Zusammenfassung von Versorgungs- und Verkehrsbetrieben einer juristischen …
Dieser Auslegung hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) für den gleichlautenden Begriff des § 7 Abs. 1 Nr. 2 KVStG 1959/1972 angeschlossen (Urteil vom 15. Oktober 1975 II R 144/72, BFHE 117, 297, BStBl II 1976, 219).Der Begriff umfaßt zwar auch die Beförderung von Personen und Gütern, deckt aber in einem umfassenderen dynamischen Sinn alle Bestrebungen der öffentlichen Hand zur Anpassung des Gesamtverkehrs an die sich entwickelnden Verhältnisse ab (BFH in BFHE 117, 297, BStBl II 1976, 219).
Dazu gehört auch der Individualverkehr auf öffentlichen Straßen und die Bereitstellung von Flächen, die dem ruhenden Verkehr zum Parken zur Verfügung stehen (BFH in BFHE 117, 297, BStBl II 1976, 219).
- BFH, 10.12.1992 - V R 3/88
Öffentlich-rechtliches Gemeindeparkhaus als Gewerbebetrieb
Im übrigen liegt ein Betrieb gewerblicher Art (§ 2 Abs. 3 UStG i. V. m. § 4 Abs. 3 KStG) deswegen vor, weil die Bereitstellung von Parkräumen, die mit Parkuhren versehen sind oder nur mit Parkscheiben benutzt werden dürfen, sowie von Parkhäusern "dem öffentlichen Verkehr" dient (§ 4 Abs. 3 KStG), wenn die Parkflächen einem unbestimmten Personenkreis offenstehen und damit von jedermann benutzt werden können (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1975 II R 144/72, BFHE 117, 297, BStBl II 1976, 219, zu § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Kapitalverkehrsteuergesetzes - KVStG -). - FG Niedersachsen, 19.02.2004 - 5 K 99/00
Vorsteuerabzug einer juristischen Person des öffentlichen Rechts trotz nach …
Ein Betrieb, der dem öffentlichen Verkehr dient, liegt zunächst vor bei Beförderung von Personen und Gütern (vgl. BFH-Urteil vom 15.10.1975 II R 144/72, BStBl. II 1976, 219; vom 08.11.1989 I R 187/85, BStBl. II 1990, 242).So dient die Bereitstellung von Parkräumen - in Tiefgaragen, Parkhäusern oder auf Flächen, die mit Parkuhren versehen sind oder nur mit Parkscheiben benutzt werden dürfen - dann dem öffentlichen Verkehr, wenn die Parkflächen einem unbestimmten Personenkreis offen stehen und damit von jedermann benutzt werden können (BFH-Urteil vom 15.10.1975 II R 144/72, BStBl. II 1976, 219; vom 08.11.1989 I R 187/85, BStBl. II 1990, 242).
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