Rechtsprechung
| BFH, 13.11.1991 - II R 15/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Simons & Moll-Simons
BewG § 22 Abs. 3, Abs. 4 Satz 3 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Einheitswert - Artfortschreibung - Stichtag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
BewG § 22 Abs. 3, Abs. 4 Satz 3 Nr. 2
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 22 BewG 1965
Bewertung; Fortschreibungszeitpunkt bei fehlerbeseitigender Artfortschreibung
Papierfundstellen
- BFHE 166, 571
- BB 1992, 1920
- BB 1992, 768
- DB 1992, 976
- BStBl II 1994, 393
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BFH, 13.11.1981 - III R 116/78
Einheitswertbescheid - Grundstück
Auszug aus BFH, 13.11.1991 - II R 15/89
Denn die Kläger haben hinsichtlich dieser selbständigen und gesondert anfechtbaren Feststellung - Wertfortschreibung - (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. November 1981 III R 116/78, BFHE 135, 85, BStBl II 1983, 88, 89) innerhalb der Klagefrist (§ 47 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) keine Klage erhoben, sondern erst in der mündlichen Verhandlung beantragt, die Fortschreibung des Einheitswerts aufzuheben.Denn die in einem Einheitswertbescheid über ein bebautes Grundstück getroffenen Feststellungen sind selbständige (und gesondert anfechtbare) Feststellungen (BFHE 135, 85, BStBl II 1983, 88).
- BFH, 08.02.1985 - III R 62/84
Zum bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriff; Abgrenzung Einfamilienhaus / …
Auszug aus BFH, 13.11.1991 - II R 15/89
Entgegen der von den Klägern vertretenen Auffassung bilden die im Souterrain gelegenen Räume keine zweite Wohnung, weil sie nicht räumlich abgeschlossen sind (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 8. Februar 1985 III R 62/84, BFHE 142, 567, BStBl II 1985, 319).
- BFH, 22.12.2005 - II B 12/05
NZB: Befangenheitsgesuch
Darin, dass das FG diese Klageabweisung wegen § 22 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 BewG (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1991 II R 15/89, BFHE 166, 571, BStBl II 1994, 393, und vom 15. Oktober 1981 III R 96/80, BFHE 134, 184, BStBl II 1982, 15) offenkundig nicht auf die Anwendung des Sachwertverfahrens stützen konnte --womit er als gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter rechnen musste-- und deswegen der Klageabweisung mit der Anwendung des Ertragswertverfahrens eine andere Begründung gegeben hat als die, von der der Kläger nach seinen Ausführungen ausging, liegt zum einen keine Wendung im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung.Sie beziehen sich allesamt auf die Anwendung des Sachwertverfahrens, auf das es für den Streitfall aber deswegen nicht ankommt, weil das FG entscheidungserheblich --zutreffend (vgl. BFH-Urteile in BFHE 166, 571, BStBl II 1994, 393, und in BFHE 134, 184, BStBl II 1982, 15)-- auf das Ertragswertverfahren abgestellt hat.
- FG Nürnberg, 30.09.2004 - IV 18/03
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens doppelstöckiger Personengesellschaften - …
Soweit in der Einspruchsentscheidung wie bereits im vorausgehenden Bescheid vom 22.10.1999 der Einheitswert zum einen allgemein auf 168.217 DM und zum andern der für Zwecke der Gewerbesteuer auf 140.633 DM festgestellt wird, handelt es sich um jeweils eine selbständige Regelung (vgl. BFH- Urteile vom 03.11.1981 III R 116/78, BStBl. II 1981, 88, und vom 13.11.1991 II R 15/89,BStBl. II 1994, 393), die mit der andern nicht in Widerspruch steht und nach der gesetzlichen Regelung in § 19 Abs. 1 und 2 BewG a.F. auch so ergehen kann. - FG Nürnberg, 30.09.2004 - IV 13/03
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens von doppelstöckigen …
Soweit in ihr wie bereits im vorausgehenden Bescheid vom 22.10.1999 der Einheitswert zum einen allgemein auf 172.636.000 DM und zum andern der für Zwecke der Gewerbesteuer auf 158.075.000 DM festgestellt wird, handelt es sich jeweils um eine selbständige Regelung (vgl. BFH- Urteile vom 03.11.1981 III R 116/78, BStBl. II 1981, 88, und vom 13.11.1991 II R 15/89, BStBl. II 1994, 393), die mit der andern nicht in Widerspruch steht und nach der gesetzlichen Regelung in § 19 Abs. 1 und 2 BewG a.F. auch so ergehen kann.
- FG Hamburg, 20.06.1995 - V 147/91
Besteuerung des Nutzungswertes einer insgesamt selbstgenutzten Eigentumswohnung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Niedersachsen, 31.07.2002 - 1 K 263/98
Vorkostenabzug bei Käufer, der Wohnung vor Erwerb unentgeltlich genutzt hat
Eine derartige, vom Wortsinn gelöste Rechtsfortbildung ist nur dort möglich, wo das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juni 1991 V R 12/86, BFHE 165/140, BStBl. II 1991, 815, vom 13. November 1991 II R 15/89, BDHE 166, 571, BStBl. II 1994, 393). - BFH, 02.02.1994 - II R 31/91 Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 13. November 1991 II R 15/89 (BFHE 166, 571) ausgeführt hat, stehen sich die beiden in Nummer 2 des § 22 Abs. 4 Satz 3 BewG behandelten Fallgruppen in einem Regel-Ausnahme-Verhältnis gegenüber.
- FG Hamburg, 03.09.2003 - III 78/03
Zustimmung zur Zuordnung des Haushaltsfreibetrages
Denn eine Gesetzeslücke in diesem Sinne liegt nur dort vor, wo das Gesetz gemessen an seiner eigenen Absicht unvollständig, also ergänzungsbedürftig ist, und wo seine Ergänzung nicht etwa einer vom Gesetz gewollten Beschränkung widerspricht (vgl. BFH v. 13. November 1991 II R 15/89, BStBl II 1994, 393 unter Hinweis auf Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6.Aufl. 1991, 370 f.).
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