Rechtsprechung
| BFH, 05.07.1978 - II R 29/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Hypothek - Grundpfandgläubiger - Schuldübernahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 125, 467
- BStBl II 1978, 637
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 11.02.1976 - II R 5/71
Erwerb von Grundpfandrechten - Grundpfandgläubiger - Ansprüche des ersten …
Auszug aus BFH, 05.07.1978 - II R 29/74
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 11. Februar 1976 II R 5/71 (BFHE 118, 375, BStBl II 1976, 467) den § 9 Abs. 5 Satz 2 GrEStG 1940 auf einen Gesamtschuldner entsprechend angewandt, der bei seiner Inanspruchnahme im Verhältnis zu einem anderen Gesamtschuldner einen Rückgriffsanspruch hatte.
- BFH, 19.08.1992 - II B 35/92
Steuerbefreiung für einen Grundstückserwerb - Stellung als Grundpfandgläubiger …
Auch den BFH-Urteilen vom 11.Februar 1976 II R 5/71 (BFHE 118, 375, BStBl II 1976, 467), vom 5. Juli 1978 II R 29/74 (BFHE 125, 467, BStBl II 1978, 637) und vom 23. Januar 1980 II R 20/74 (BFHE 129, 415, BStBl II 1980, 221) läßt sich der vom Kläger herausgestellte Rechtssatz als die Entscheidung tragend jeweils nicht entnehmen.Den persönlichen Schuldner einer durch eine Hypothek gesicherten Forderung konnte der BFH für den Fall einem Grundpfandgläubiger gleichstellen, daß der Grundstückseigentümer dem Schuldner infolge einer nichtgenehmigten Schuldübernahme zur Erfüllung verpflichtet war (vgl. BFH-Urteil in BFHE 125, 467, BStBl II 1978, 637).
- BFH, 23.01.1980 - II R 20/74
Grundpfandrecht - Versteigerung eines Grundstücks - Versteigerungstermin
Den persönlichen Schuldner einer durch eine Hypothek gesicherten Forderung hat er für den Fall einem Grundpfandgläubiger gleichgestellt, daß der Grundstückseigentümer dem Schuldner infolge einer nicht genehmigten Schuldübernahme zur Erfüllung verpflichtet ist (vgl. das Urteil vom 5. Juli 1978 II R 29/74, BFHE 125, 467, BStBl II 1978, 637).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".