Rechtsprechung
| BFH, 11.09.1996 - II R 31/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Befreiung von der Grunderwerbsteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BSG, 07.12.1965 - 10 RV 405/65
Urteilsgründe - Magelhafte Entscheidungsgründe - Unzureichender Begründungsinhalt …
Auszug aus BFH, 11.09.1996 - II R 31/96
Danach ist eine Entscheidung i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nicht mit Gründen versehen, wenn aus ihr nicht erkennbar ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren (Beschluß des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 21. Dezember 1962 I ZB 27/62, BGHZ 39, 333, 337 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]; Urteil des Bundessozialgerichts -- BSG -- vom 7. Dezember 1965 10 RV 405/65, Monatsschrift für Deutsches Recht -- MDR -- 1966, 365).Dabei muß zwar nicht auf jedes unbedeutende Vorbringen im einzelnen eingegangen werden, jedoch müssen die Gründe in bündiger Kürze und unter strenger Beschränkung auf den Gegenstand der Entscheidung alles Nötige den Beteiligten offenbaren (BSG in MDR 1966, 365; s. auch BVerwG in DÖV 1964, 563).
Es fehlt daher an Entscheidungsgründen i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO, wenn sich das Gericht mit einer von einem Beteiligten aufgeworfenen, eingehend dargelegten und für die Entscheidung erheblichen Rechtsfrage nicht auseinandersetzt (BSG in MDR 1966, 365).
Der Inhalt eines Urteils muß aber nicht nur erkennen lassen, daß sich das Gericht mit dem Begehren der Beteiligten befaßt hat (rechtliches Gehör), vielmehr muß das Gericht in dem Urteil in verständlicher und bündiger Form darlegen, warum es diesem Begehren entsprochen hat oder nicht entsprechen konnte (BSG in MDR 1966, 365).
- BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62
"Nicht mit Gründen versehen"
Auszug aus BFH, 11.09.1996 - II R 31/96
Danach ist eine Entscheidung i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nicht mit Gründen versehen, wenn aus ihr nicht erkennbar ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren (Beschluß des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 21. Dezember 1962 I ZB 27/62, BGHZ 39, 333, 337 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]; Urteil des Bundessozialgerichts -- BSG -- vom 7. Dezember 1965 10 RV 405/65, Monatsschrift für Deutsches Recht -- MDR -- 1966, 365).Bei der Erörterung von Rechtsfragen darf sich das Gericht auf die Beantwortung der für den Rechtsstreit wesentlichen Rechtsfragen beschränken; Rechtsfragen, die für die Entscheidung nicht wesentlich sind oder die außerhalb der Sache liegen, brauchen nicht erörtert zu werden (vgl. BGH in BGHZ 39, 333, 339) [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62].
- BVerwG, 17.07.1963 - V C 214.62
Auszug aus BFH, 11.09.1996 - II R 31/96
Dies bedeutet, daß aus dem Urteil erkennbar sein muß, von welchen tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen das FG ausgegangen ist, denn nur auf diese Weise werden sowohl den Beteiligten als auch dem Revisionsgericht gegenüber der Sachverhalt, der der Entscheidung zugrunde gelegt ist, und die Rechtsauffassung der Vorinstanz authentisch und nachprüfbar bekanntgegeben (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH --vom 22. April 1966 III 46/62, BFHE 86, 219, 224; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts -- BVerwG -- vom 17. Juli 1963 V C 214/62, Die Öffentliche Verwaltung -- DÖV -- 1964, 563).Dabei muß zwar nicht auf jedes unbedeutende Vorbringen im einzelnen eingegangen werden, jedoch müssen die Gründe in bündiger Kürze und unter strenger Beschränkung auf den Gegenstand der Entscheidung alles Nötige den Beteiligten offenbaren (BSG in MDR 1966, 365; s. auch BVerwG in DÖV 1964, 563).
- BFH, 22.04.1966 - III 46/62
Auszug aus BFH, 11.09.1996 - II R 31/96
Dies bedeutet, daß aus dem Urteil erkennbar sein muß, von welchen tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen das FG ausgegangen ist, denn nur auf diese Weise werden sowohl den Beteiligten als auch dem Revisionsgericht gegenüber der Sachverhalt, der der Entscheidung zugrunde gelegt ist, und die Rechtsauffassung der Vorinstanz authentisch und nachprüfbar bekanntgegeben (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH --vom 22. April 1966 III 46/62, BFHE 86, 219, 224; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts -- BVerwG -- vom 17. Juli 1963 V C 214/62, Die Öffentliche Verwaltung -- DÖV -- 1964, 563).
- BFH, 30.10.2024 - II R 18/22
Steuerpflicht von nachträglichen Sonderwünschen beim Grundstückserwerb mit noch …
Danach ist eine Entscheidung im Sinne des § 119 Nr. 6 FGO nicht mit Gründen versehen, wenn aus ihr nicht erkennbar ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren (BFH-Urteil vom 11.09.1996 - II R 31/96, BFH/NV 1997, 296, unter II.1.a). - BFH, 21.06.2001 - I R 24/00
Verletzung des Rechts auf Gehör - Ermessenserwägungen - Versagung des …
a) Nach der Rechtsprechung sowohl des BFH als auch der übrigen obersten Bundesgerichte ist eine Entscheidung nicht mit Gründen versehen, wenn sie nicht erkennen lässt, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für sie maßgeblich waren (BFH-Urteil vom 11. September 1996 II R 31/96, BFH/NV 1997, 296;… BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1106, m.w.N.).Die hiernach maßgebliche Erkennbarkeit der vom Gericht angestellten Überlegungen ist zum einen dann nicht gegeben, wenn entweder Entscheidungsgründe überhaupt fehlen (Senatsurteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417) oder die im Urteil niedergelegten Erwägungen inhaltslos und floskelhaft oder schlechterdings unverständlich sind (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 296;… vom 8. Februar 2000 VII R 58/99, BFH/NV 2000, 966;… vom 21. Juni 2000 IV R 76/99, BFH/NV 2000, 1486) sind.
- BFH, 12.09.2006 - I B 169/05
Ausübung eines Sonderabschreibungsrechts im Zusammenhang mit einer …
Fehlt diese ganz oder lassen die Entscheidungsgründe nicht erkennen, welche tatsächlichen oder rechtlichen Erwägungen für die Entscheidung maßgebend waren, liegt der Revisionsgrund des § 119 Nr. 6 FGO vor (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. September 1996 II R 31/96, BFH/NV 1997, 296;… BFH-Beschluss vom 30. Oktober 1996 XI R 81/96, BFH/NV 1997, 361).
- BFH, 29.11.2000 - I R 16/00
Urteil ohne Entscheidungsgründe
Nach der Rechtsprechung sowohl des Bundesfinanzhofs (BFH) als auch der übrigen obersten Bundesgerichte ist eine Entscheidung nicht mit Gründen versehen, wenn sie nicht erkennen lässt, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für sie maßgeblich waren (BFH-Urteil vom 11. September 1996 II R 31/96, BFH/NV 1997, 296;… BFH-Beschluss vom 2. Februar 1999 II R 91/97, BFH/NV 1999, 1106, m.w.N). - BFH, 19.12.1997 - IX R 82/95
Zulassung der Revision wegen Fehlens von Gründen in der Entscheidung
Dies kann z. B. der Fall sein, wenn sich das Gericht mit einer von einem Beteiligten aufgeworfenen, eingehend dargelegten und für die Entscheidung erheblichen Rechtsfrage nicht auseinandersetzt (vgl. BFH-Urteil vom 11. September 1996 II R 31/96, BFH/NV 1997, 296). - FG München, 13.06.2006 - 4 S 1241/06
Anhörungsrüge bei Ablehnung eines Antrags auf Nichterhebung einer …
Das klageabweisende Urteil des Senats vom 31.1.1996 4 K 2912/95 hat der Bundesfinanzhof - BFH - mit Urteil vom 11.9.1996 II R 31/96 aufgehoben und die Streitsache zurückverwiesen, weil es nicht mit Gründen versehen war.
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