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Rechtsprechung
   BFH, 18.07.2007 - II R 34/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19546
BFH, 18.07.2007 - II R 34/04 (https://dejure.org/2007,19546)
BFH, Entscheidung vom 18.07.2007 - II R 34/04 (https://dejure.org/2007,19546)
BFH, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - II R 34/04 (https://dejure.org/2007,19546)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    GrEStG § 1 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 5; ; BGB § 662

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Bindungswirkung nach § 126 Abs. 5 FGO; Auslegung einer Willenserklärung; Verwertungsbefugnis i.S. des § 1 Abs. 2 GrEStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslegung eines konkludenten Angebots zur Garantieübernahme als konkretes Angebot zur Übernahme eines Auftrags; Anforderungen an die Auslegung einer rechtsgeschäftlichen Erklärung durch das Gericht

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 1 Abs 2
    Grunderwerbsteuer; Grundpfandrecht; Kreditinstitut; Rettungserwerb; Tochtergesellschaft; Verwertungsbefugnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.03.1982 - VI R 25/80

    Privates Wirtschaftsgut - Zerstörung eines privaten Wirtschaftsguts - …

    Auszug aus BFH, 18.07.2007 - II R 34/04
    a) Die Bindungswirkung für den BFH hinsichtlich der vom FG getroffenen Feststellungen zu dem für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt entfällt, wenn die Tatsachenwürdigung des FG gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder gegen allgemeine Erfahrungssätze verstößt (BFH-Urteile vom 19. März 1982 VI R 25/80, BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442;… vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, BFHE 210, 70, BFH/NV 2005, 1713).

    Insbesondere tritt eine Bindung dann nicht ein, wenn es den Feststellungen des FG an einer hinreichenden Grundlage fehlt, die das Revisionsgericht in die Lage versetzt nachzuvollziehen, wie das FG zu der seine Entscheidung tragenden Überzeugung gelangt ist, oder wenn das FG zu dem von ihm gefundenen Ergebnis der Beweiswürdigung überhaupt nicht kommen konnte (…BFH-Urteile vom 11. April 2002 VII R 1/02, BFH/NV 2002, 950; in BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442) und sich die getroffenen Feststellungen in Wahrheit als Mutmaßungen oder bloße Unterstellungen erweisen.

  • BFH, 17.05.2005 - VII R 76/04

    Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des FG - …

    Auszug aus BFH, 18.07.2007 - II R 34/04
    a) Die Bindungswirkung für den BFH hinsichtlich der vom FG getroffenen Feststellungen zu dem für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt entfällt, wenn die Tatsachenwürdigung des FG gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder gegen allgemeine Erfahrungssätze verstößt (BFH-Urteile vom 19. März 1982 VI R 25/80, BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442; vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, BFHE 210, 70, BFH/NV 2005, 1713).
  • BFH, 08.11.2000 - II R 55/98

    Grunderwerbsteuer bei Auftragserwerb

    Auszug aus BFH, 18.07.2007 - II R 34/04
    Der erkennende Senat hat auf die Revision der Klägerin das klageabweisende Urteil aufgehoben und den Rechtsstreit an das FG zurückverwiesen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. November 2000 II R 55/98, BFHE 194, 245, BStBl II 2001, 419).
  • BFH, 11.04.2002 - VII R 1/02

    Begründung der Revision; Angriffe gegen die tatsächliche Würdigung des FG

    Auszug aus BFH, 18.07.2007 - II R 34/04
    Insbesondere tritt eine Bindung dann nicht ein, wenn es den Feststellungen des FG an einer hinreichenden Grundlage fehlt, die das Revisionsgericht in die Lage versetzt nachzuvollziehen, wie das FG zu der seine Entscheidung tragenden Überzeugung gelangt ist, oder wenn das FG zu dem von ihm gefundenen Ergebnis der Beweiswürdigung überhaupt nicht kommen konnte (BFH-Urteile vom 11. April 2002 VII R 1/02, BFH/NV 2002, 950; in BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442) und sich die getroffenen Feststellungen in Wahrheit als Mutmaßungen oder bloße Unterstellungen erweisen.
  • BFH, 21.03.2013 - VI B 155/12

    Bindung des FG an Vorgaben des BFH

    Rn. 13 Überdies gilt die Bindungswirkung nach § 126 Abs. 5 FGO nicht, wenn das FG im zweiten Rechtsgang entscheidungserhebliche Tatsachen, die zu einer abweichenden Beurteilung führen, erstmals feststellt (…BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1626, m.w.N.), und zwar auch dann nicht, wenn der geänderte Sachverhalt schon früher so vorlag, aber erst im zweiten Rechtsgang festgestellt wird (BFH-Urteil vom 18. Juli 2007 II R 34/04, juris).
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