Rechtsprechung
| BFH, 24.09.2003 - II R 42/01 |
Zitiervorschläge
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Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 29.09.1999 - 4 K 2688/95
- BFH, 24.09.2003 - II R 42/01
Wird zitiert von ... (3)
- FG Münster, 13.12.2007 - 3 K 510/05
Ein Pkw-Turm ohne feste Ebenen und Geschosse ist nicht im Einheitswert für ein …
Als Gebäude ist ein Bauwerk anzusehen, das durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden sowie von einiger Beständigkeit und standfest ist (vgl. BFH, Urteil vom 15.06.2005 II R 67/04, BFHE 210, 52, BStBl II 2005, 688; BFH, Urteil vom 28.05.2003 II R 42/01, BFHE 202, 376, BStBl II 2003, 693 ; BFH, Urteil vom 13.06.1969 III R 17/65, BFHE 96, 57, BStBl II 1969, 517). - FG Münster, 28.08.2014 - 3 K 744/13
Anwendung der gesonderten Wertfeststellung zum Zwecke der Schenkungssteuer
Rn. 60 Hinsichtlich der Anteilsbewertung berief sich der Prüfer auf das BFH-Urteil vom 23.02.2010 II R 42/01 (BStBl. II 2010, 555), wonach die Anwendung des § 13a Abs. 4 Nr. 1 des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG erfordere, dass durch den schenkweisen Erwerb eines Kommanditanteils eine Mitunternehmerstellung durch den erworbenen Gesellschaftsanteil vermittelt werde. - FG Münster, 28.08.2014 - 3 K 745/13
Durchführung der gesonderten Wertfeststellung für Zwecke der Schenkungssteuer
Rn. 58 Hinsichtlich der Anteilsbewertung berief sich der Prüfer auf das BFH-Urteil vom 23.02.2010 II R 42/01 (BStBl II 2010, 555), wonach die Anwendung des § 13a Abs. 4 Nr. 1 des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG erfordere, dass durch den schenkweisen Erwerb eines Kommanditanteils eine Mitunternehmerstellung durch den erworbenen Gesellschaftsanteil vermittelt werde.
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